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Bestandsdatenauskunft kommt – Warnungen der Datenschützer wurden ignoriert

Bestandsdatenauskunft kommt – Warnungen der Datenschützer wurden ignoriert

Wer ins Internet geht, der verlässt die Privatheit.“ Diese Meinung des BKA-Vizepräsidenten Jürgen Maurer wird scheinbar von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages geteilt. Der Bundestag hat der Gesetzesvorlage zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt.

Die Bedenken der Datenschützer, von denen wir in unserem Beitrag „Bestandsdatenauskunft – Die Totalüberwachung lässt grüßen“ berichtet haben, wurden ignoriert und die Änderungen beanstandungslos durchgewunken.

Bundestag stimmt Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu

Am Donnerstag hat der Bundestag den Neuregelungen zur Bestandsdatenauskunft grünes Licht erteilt. Eine Neuregelung war notwendig, da vor einem Jahr das Bundesverfassungsgericht die §§ 111 -113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in denen die Speicherung und die Herausgabe von diversen Nutzerdaten an Staatsorgane geregelt sind, für verfassungswidrig erklärt hatte. Bis Mitte 2013 hat das Gericht dem Gesetzgeber Zeit gelassen, eine Neuregelung in diesem Punkt herbei zu führen, solange galt die bisherige Fassung weiter.

Änderungen des TKG

Die überarbeiteten Vorschriften sehen das manuelle Abfragen folgender Daten durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden vor:

  • Informationen über Anschlussinhaber : Name und Adresse,
  • dynamische IP-Adressen,
  • PINs, PUKs oder Passwörter.

Der Umfang der Daten wird somit nicht reduziert. Die Neufassung enthält jedoch an einigen Stellen Klarstellungen, unter welchen Voraussetzungen ein Zugriffsrecht auf diese Daten besteht. So ist in einigen, aber nicht allen, Fällen ein richterlicher Beschluss zur Datenweitergabe notwendig. Zur Abfrage welchem Kunde eine bestimmte dynamische IP-Adresse zugeordnet war, muss ein konkreter Zeitpunkt in der Abfrage festgelegt werden. Ebenfalls neu ist die nachträgliche Benachrichtigung des Betroffen im Falle der Weitergabe seiner Daten.

Weitere Details zu den Neuregelungen finden Sie in unserem Beitrag.

Neufassung weiterhin verfassungswidrig

Kritiker sehen in der Neufassung keine wesentlichen Verbesserungen. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar sieht in den Gesetzesänderungen weiterhin einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Besonders problematisch sei es, dass bereits bei geringfügigen Delikten bzw. Ordnungswidrigkeiten Zugangsdaten herausgegeben werden. Dies stehe im klaren Widerspruch zu den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts.

Von der Verfassungswidrigkeit der Gesetzesänderungen ist auch der Initiator der ersten Verfassungsbeschwerde überzeugt und plant bereits die erneute Verfassungsbeschwerde.

Zeitplan eingehalten, aber…

Der Gesetzgeber liegt mit der Neufassung der §§ 111 – 113 TKG im zeitlichen Rahmen, der durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurde. Bei der Umsetzung der weiteren Vorgaben hapert es jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht an einigen Stellen. Es ist nur eine Frage der Zeit bis das Gesetz erneut in Karlsruhe vorgelegt wird.

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    Erst wurde uns erklärt, dass Zypern zur Regel wird. Dann wurde zurückgerudert, weil das neue Gesetz über die Bestandsdatenauskunft ja noch viel bessere Möglichkeiten lässt, nämlich: PIN erfragen und das Konto direkt abräumen.

    Es lebe der Fortschritt – er ist effizienter als in 1984 beschrieben.

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