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Bundesdatenschutzbeauftragter – eine Ära geht zu Ende

Bundesdatenschutzbeauftragter – eine Ära geht zu Ende

Für 10 Jahre war Peter Schaar der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Seine Aufgabe, die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes bei den öffentlichen Stellen des Bundes, nahm er sehr ernst. Dabei versuchte er stets mit dem Vorurteil aufzuräumen,

Datenschutz sei eine lästige und bürokratische Pflichtübung, die sinnvolle Lösungen be- und verhindere.

Unermüdlicher Kritiker

Auch angesichts der Enthüllungen durch Edward Snowden wurde Peter Schaar nicht müde, sich für mehr Datenschutz einzusetzen:

Im Gegenteil. Der Polizist, der hinschmeißt, weil es immer noch Kriminalität gibt, hätte ja auch seinen Beruf verfehlt.

Und so sparte Peter Schaar nicht mit Kritik an dem US-Geheimdienst und am Bundesnachrichtendienst (BND). Insbesondere die Aufklärungsarbeit der Bundesregierung bemängelte der große Bürgerrechtler. Gerade diese offene Kritik wird als Ursache für die sofortige Freistellung mit Ablauf seiner Dienstzeit am 17.12.2013 gesehen.

Freiheitskämpfer

Peter Schaar kämpft bis zu seinem letzten Amtstag unermüdlich gegen die Einführung von Maßnahmen zur angeblichen Terrorbekämpfung, die zu Lasten des Datenschutzes gehen. So wendet er sich noch gestern mit mahnende Worte an die neue Regierungskoalition,

eine Koalition, die erneut die Vorratsdatenspeicherung beschließen wolle, habe von Freiheit und Datenschutz definitiv nichts verstanden.

Voraussetzungen für das Amt

Der BfDI wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag gewählt. Die einzigen persönlichen Voraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss, sind die Vollendung des 35. Lebensjahres und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter.

Voraussetzungen für das Amt

Anforderungen an fachliche Kenntnisse bzw. Erfahrung im Bereich des Datenschutzes sehen die Vorschriften des §§ 22 ff. BDSG nicht vor. Die subjektiven Voraussetzungen an einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten hingegen sind in § 4f BDSG gesetzlich geregelt und in einem Beschluss des Düsseldorfer Kreises konkretisiert worden.

Diese sehr restriktiven Voraussetzungen verlangen von einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowohl rechtliche Fachkunde im allgemeinen Datenschutzrecht, als auch branchenspezifische Kenntnisse, wie etwa

  • Kenntnisse der Informations- und Telekommunikationstechnologie,
  • der Datensicherheit (physische Sicherheit, Kryptographie, Netzwerksicherheit, Schadsoftware und Schutzmaßnahmen, etc.) und
  • Erfahrung im praktischen Datenschutzmanagement.

Befähigung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten irrelevant?

Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass ein BfDI mindestens die gleichen Voraussetzungen erfüllen muss. Laut Simitis (BDSG-Kommentar, 7. Auflage) ergibt sich aus den vielfältigen Aufgaben des BfDI außerordentliche Anforderungen an dessen fachliche Befähigung, persönliche Eignung und moralische Integrität.

Gerüchte um Nachfolge schüren Ängste

Seit ein paar Tagen gibt es Gerüchte, dass die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Andrea Voßhoff als Nachfolgerin im Gespräch ist. Die Rechtsanwältin fiel bisher nicht als große Datenschützerin auf.

Im Gegenteil, ihr bisheriges Abstimmungsverhalten als Bundestagsabgeordnete lässt tief blicken. Sie stimmte sowohl für die Vorratsdatenspeicherung und für Internetsperren als auch für Online-Durchsuchungen. Drei Vorhaben der Bundesregierung, die Peter Schaar vehement zu verhindern versuchte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Solange es keine offizielle Bestätigung gibt, bleibt die Hoffnung auf einen fachlich qualifizierten und unabhängigen sechsten Bundesdatenschutzbeauftragten. Mit Sicherheit ist es nicht leicht, einen würdigen Nachfolger für Peter Schaar zu finden. Diese Entscheidung allein auf die Zugehörigkeit in ein politisches Lager zu stützen, darf und sollte nicht passieren. Wie hoch die zukünftige Regierung den Stellenwert des Datenschutzes einschätzt, wird sich an der Wahl des Nachfolgers zeigen.

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