Bußgeld für Postbank AG

Freitag, 7. Mai 2010, 10:30 Uhr

Und wieder ein Datenschutzskandal, der das Thema „Datenschutz“ in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt:

Die Postbank AG hat freiberuflichen Handelsvertretern für Vertriebszwecke den Zugriff auf die Kontobewegungsdaten der Postbankkunden ermöglicht.

Dafür gab es vom Landesbeauftragten für Datenschutz Nordrhein-Westfalen ein saftiges Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro.

Laut Virtuellem Datenschutzbüro gab der Datenschutzbeauftragte an,

“Die Postbank ist eindeutig zu weit gegangen. Ich frage mich, was das Bankgeheimnis noch wert sein soll, wenn rund 4000 freiberufliche Außendienstmitarbeiter weit über eine Million Kontodatensätze von Kundinnen und Kunden abrufen können.”

Diese Frage ist berechtigt, denn immerhin hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 42 a Satz 1 Nr. 4 BDSG deutlich gemacht, dass Kontodaten zu den besonders sensiblen Daten gehören. Was auch immer unter den Begriff „Vertriebszwecke“ fallen mag, eines steht wohl fest: Eine Verwendung sensibler Daten hierfür dürfte in jedem Fall unzulässig sein.

Datenschutzbeauftragter

Über die Autoren:

Unsere Autoren sind spezialisierte Juristen mit Kompetenzen auf den Gebieten Datenschutz, Recht und IT. Jeder Einzelne verfügt über ein umfassendes Erfahrungsspektrum als Externer Datenschutzbeauftragter.

 

Ein Kommentar zum Beitrag “Bußgeld für Postbank AG”

  1. datawatchdog schreibt:

    8. Mai 2010 um 04:59

    Ich finde die Strafe viel zu milde, denn das ist doch ein vorsätzlicher Verstoss gegen das Bankgeheimnis. Jeder Insider weiss doch, dass das verboten ist! Also ist das von “oben” angeordnet oder zumindest gedeckt worden. Diese Verantwortlichen müssten geschaßt werden.

Jetzt kommentieren


Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen.