Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Das Impressum ist schuld – Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Google ab

Das Impressum ist schuld – Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Google ab

Die vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) teilte gestern mit, dass sie Google wegen „toter Briefkästen“ abgemahnt hat. Dem Bericht zu Folge bekomme man keine wirkliche Antwort, wenn man die Support-E-Mail-Adresse nutze.

Fragen zu den Google-Diensten verhallen damit im Nirvana des Internets. Man bekomme lediglich eine automatische Antwort mit dem Hinweis, dass eine Antwort nicht möglich sei.

E-Mail an Google versandet im Nichts

Dem sind wir nachgegangen und haben selbst mal eine Anfrage bei Google gestartet. Dabei haben wir nicht nur irgendeine Anfrage gestellt, sondern um eine ausführliche Auskunft darüber gebeten, welche Daten Google zu einem Konto gespeichert -und viel wichtiger- an Dritte weitergegeben hat.

Als Antwort bekamen wir dann folgende Nachricht:

Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer,

vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.

Im weiteren Text werden wir auf die Kontaktformulare der verschiedenen Dienste verwiesen, durch die wir uns, wie auch die vzbv schon anmerkte, durchwühlen müssten.

Google ist Diensteanbieter

Da Google unzweifelhaft ein Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist, muss auch Google, soweit es seinen Service in Deutschland anbietet, den Regelungen des TMG entsprechen.

Im vorliegenden Fall liegt ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnung aus § 5 TMG durch Google nahe. Dort sind die allgemeinen Informationspflichten von Diensteanbietern geregelt. Gemeint ist das sogenannte Impressum. Dieses benötigt nach § 5 Abs.1 TMG, wer geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt Telemedien anbietet.

Inhalt des Impressums

Kurz zusammengefasst muss ein Impressum folgende Angaben enthalten.

  1. Name und Anschrift, unter welcher der Diensteanbieter niedergelassen ist
  2. Rechtsform, z. B. GbR, GmbH, KG
  3. Vertretungsberechtigter, bei Personen- und Kapitalgesellschaften
  4. Kontaktinformationen, für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation, einschließlich E-Mail
  5. Aufsichtsbehörde, soweit zulassungspflichtige Tätigkeit
  6. Registerangaben, z. B. Handelsregister, Vereinsregister
  7. berufsrechtliche Angaben, z. B. Rechtsanwalt, Architekt
  8. Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer soweit vorhanden (auf keinen Fall: Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer)
  9. Angaben über Abwicklung oder Liquidation, bei Kapitalgesellschaften „in Liquidation“

Darüberhinaus ist von Webseitenbetreibern, die journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte anbieten und zur Meinungsbildung beitragen § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RstV) zu beachten. Danach muss im Impressum zusätzlich ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift benannt werden.

Keine unmittelbare Kommunikation mit Google

Google ermöglicht jedoch gerade keine unmittelbare  Kommunikation, wie es  von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gefordert ist (Punkt 4). Das Impressum enthält eine Telefonnummer aus den USA und eine E-Mail-Adresse.

Die Antwort auf unsere Mail kam zwar schnell, aber es fehlte eine konkrete Antwort. Zudem wird man auf andere Kommunikationswege verwiesen, sodass es sich auch um keine unmittelbare Kommunikation handelt. Unmittelbar bedeutet nicht, sich erst zu den verschiedenen Services zu navigieren, wenn doch eine Support-, also Hilfe-Mail vorhanden ist. Es dürfte dem deutschen Nutzer auch nicht zuzumuten sein, sich an eine Telefonnummer aus den USA wenden zu müssen. Auch hier dürfte es aufgrund der Sprachbarrieren an einer unmittelbaren Kommunikation fehlen.

Es bleibt abzuwarten, wie Google auf die Abmahnung durch die vzbv reagiert.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.