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Drohnen – Videoüberwachung 2.0

Drohnen – Videoüberwachung 2.0

Starken Gegenwind spürt Verteidigungsminister de Maizière aufgrund der Beteiligung an den Drohenprojekten „Euro Hawk“ und „Global Hawk“. Die unbemannten Fluggeräte mit den Ausmaßen eines Boeing-Passagierjets sollten Luftbilder von Krisenregionen liefern. Die Kosten für diese Projekte sind immens. Die Erfolgsaussichten der Projekte gehen allerdings gegen Null.

Was sind Drohnen?

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeugen. In militärischen Bereichen werden Einsätze als Kampfflugzeugen oder zur Aufklärung und Überwachung erprobt. Letztere Funktion ist im zivilen Umfeld auf großes Interesse gestoßen. Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, weil es sie bereits handtellergroß gibt und ihr Einsatz deutlich kostengünstiger und flexibler ist als Videokameras.

Zivileinsatz von Drohnen

Während Videokameras fest an einem Ort installiert werden, kann eine Drohne großflächig überwachen. Die Luftüberwachung per Drohne will die Deutsche Bahn zukünftig gegen Graffiti-Sprayer einsetzen. Die Drohnen sollen Videoaufzeichnungen inklusive GPS-Daten herstellen, um die Fahndung nach den Sprayern voranzutreiben. Die Drohne fliegt dabei in einer Höhe von 150 Metern über abgestellten Zügen und macht dabei mit Wärmebildkameras Aufnahmen.

Beim Confed-Cup, der Generalprobe für die Fußball-WM, in Brasilien ist der Einsatz von Drohen über den Stadien bei Eröffnungs- und Schlussfeier geplant. Die Flugobjekte sollen mit Kamera und Radar ausgestattet werden und Bilder mit hoher Qualität von Personen und Fahrzeugen im und um die Stadien erstellen. Die deutsche Polizei setzte ebenfalls Drohnen bei Fußballspielen und Protesten ein.

Die Drohne als Spielzeug

Mittlerweile kommen Drohnen auch im Privatbereich zum Einsatz. Die billigsten Modelle gibt es für ein paar Hundert Euro im Elektrofachhandel. Sie lassen sich mit dem Smartphone steuern. Deren Einsatz ist im Vergleich zu den kommerziell genutzten unbemannten Luftfahrzeugen ohne Erlaubnis nach der Luftverkehrsordnung möglich.

Heimliche Aufnahmen

Drohnen für den Privatgebrauch haben bisher nur sehr kurze Reichweiten. Sie lassen sich darüber hinaus schnell durch ihr Brummen erkennen. Anders sieht es jedoch mit den Profi-Modellen aus, die aus bis zu 100 Metern Höhe gestochen scharfe Aufnahmen machen. Der Betroffene merkt oft nichts von der Beobachtung.

Hinweise auf Einsatz notwendig

Auf eine Videoüberwachung durch stationäre Kameras muss durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht werden. Nichts anderes kann für die Überwachung per Drohne gelten. Ein Hinweis auf den Einsatz von Drohnen erfolgt in den seltensten Fällen. Ohne Hinweis ist dies eine heimliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum und ein Gefahr für die Privatsphäre.

Erschwerend kommt hinzu, dass Profi-Drohnen auch dem aufmerksamen Betroffenen nicht auffallen. Selbst Hans Guck-in-die-Luft würde Überwachungs-Drohnen nicht bemerken. Praktisch hat der Einzelne keine Möglichkeit sich vor einer Überwachung aus der Luft zu schützen.

Datenschutz (k)ein Thema

Aufgrund der Schwere des Eingriffes in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen müssen in diesem Fall noch strenge Auflagen als für die stationäre Videoüberwachung gelten. Verständlich sind daher die Forderungen nach strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere mit dem Wissen, dass für die Erteilung einer Flugerlaubnis im gewerblichen Bereich die Luftfahrtbehörden der Länder zuständig sind. Diese können die Erteilung bei Verletzung der Vorschriften des Datenschutzes gemäß § 16 LuftVO verweigern. Zweifelhaft ist, ob eine derart weite Formulierung im Vergleich mit der drohenden Eingriffsintensität ausreicht.

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