Einbindung des Facebook-Like-Button auf Websites illegal – die Einschläge kommen näher

Dienstag, 30. August 2011, 17:16 Uhr

Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir über die Pressemitteilung des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein) berichtet, in welcher das ULD darauf hinwies, dass Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie der „Gefällt mir“-Button auf Webseiten gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen, da eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse erfolgen.

Die Einschläge kommen näher

Wie mittlerweile SPIEGEL-ONLINE berichtet, schließen sich die Aufsichtsbehörden der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern dieser Auffassung an.

Aber auch Bayerns Landesdatenschutzbeauftragter, welcher aufgrund des Nord-Süd-Gefälles in Insiderkreisen aus Datenschutzsicht als vergleichsweise milde gilt, scheint  dieser Auffassung nach einem Bericht des Online-Magazins internet-World-Business nicht ganz abgeneigt zu sein, setzt jedoch auf eine besonnene deutschlandweite Einigung, während das ULD eine Frist bis Ende September setzt und nach deren Ablauf ein Bußgeldverfahren in Aussicht stellt.

Für Webseitenbetreiber mit Facebook-Like-Button wird es ernst

Wie WELT-ONLINE berichtet, sind inzwischen auch diverse Behörden aufgrund der massiven Monierungen der Datenschützer dazu übergegangen, ihre Like-Buttons zu entfernen bzw. ihre Facebook-Auftritte abzuschalten. Auch Unternehmen sollten aufgrund der nicht zu unterschätzenden Bußgelder und Imageschäden dazu übergehen, ihren Facebook-Auftritt kritisch zu überdenken und ggf. neu zu bearbeiten.

Jemand der sich zwar nicht mit Mark Zuckerberg, dafür aber mit dem Thema Datenschutz auskennt, ist Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter.

Apropos: Hat Ihr Unternehmen eigentlich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzbeauftragter

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Unsere Autoren sind spezialisierte Juristen mit Kompetenzen auf den Gebieten Datenschutz, Recht und IT. Jeder Einzelne verfügt über ein umfassendes Erfahrungsspektrum als Externer Datenschutzbeauftragter.

 

4 Kommentare zum Beitrag “Einbindung des Facebook-Like-Button auf Websites illegal – die Einschläge kommen näher”

  1. Fuchs schreibt:

    30. August 2011 um 17:49

    Interessiert der Datenschutz bei Swift oder der Vorratsdatenspeicherung? Nö. Wenn jetzt Facebook sagt, dass man mit dem Like-Button Terroristen fangen kann, dürfen wir ihn bestimmt wieder einbauen.

  2. Thomas Bandl's Homepage » » Facbook-Like-Button illegal?!, Facbook-Like-Button illegal?! , schreibt:

    30. August 2011 um 22:11

    [...] Einbindung des Facebook-Like-Button auf Websites illegal ? die Einschläge kommen näher » Gefällt… [...]

  3. Mr. Infinity schreibt:

    5. September 2011 um 00:36

    Vielen Dank für die Info bzgl. der Rechtslage zum Like-Button.
    Wir werden den Button direkt aus der Seite entfernen und ein einfaches Facebook-Logo einfügen. Wichtig erscheint vor allem folgende Info:
    http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/online-shops-und-facebook-like-button-eine-gefaehrliche-liebschaft-oder-viel-laerm-um-nichts/

  4. 2-Klick-Lösung: Alternative zum Facebook "Gefällt mir"- / Like-Button datenschutzkonform? | Externer Datenschutzbeauftragter (BDSG) Sascha Kuhrau schreibt:

    20. Dezember 2011 um 12:08

    [...] Ein­bin­dung des Facebook-Like-Button auf Web­sites ille­gal – die Ein­schläge kom­men nä… [...]

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