Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Erneut Websperren geplant

Erneut Websperren geplant

Die Diskussion um die geplanten Websperren reißt nicht ab. Jetzt will die Europäische Kommission sämtliche Mitgliedstaaten verpflichten, den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren. Für Deutschland würde dies bedeuten, dass die gerade ausgesetzten Websperren, die auf große Proteste gestoßen sind, wieder eingeführt werden.

Bei den geplanten Websperren sollen auch bestimmte Schutzvorkehrungen getroffen werden, wie etwa eine Verhinderung des Zugriffs lediglich in dem Fall, wenn es sich um nachweislich illegale Bilder über Kindesmissbrauch handelt. Fraglich ist an dieser Stelle bereits, wer schon im Vorfeld feststellt, dass es sich um nachweislich illegale Bilder über Kindesmissbrauch handelt. In diesem Zusammenhang drängt sich die Folgefrage auf, ob es denn überhaupt legale Nacktbilder von Kindern geben kann.

Außerdem sollen die Nutzer über den Grund der Zugriffsverweigerung informiert werden.

Die Bundesjustizministerin hingegen spricht sich weiter gegen die Sperrung von Internetseiten aus und will dafür ein Löschen von kinderpornographischen Webseiten erwirken.

Damit stellt sich allerdings die Frage, welches das weniger einschneidendere Mittel ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken: eine Löschung von Internetseiten oder die Sperrung. Und kann sich denn jemand, der kinderpornographische Bilder ins Netz stellt überhaupt auf das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen? Und welche Konsequenzen zieht das Sperren im Gegensatz zum Löschen nach sich? Ist eine Sperrung ein wirksames Mittel oder kann diese durch einfache Wege umgangen werden?

Schon jetzt ist das Anklicken, also das bloße Anschauen von kinderpornographischen Seiten nach § 184b StGB strafbar, wie das Oberlandesgericht Hamburg erst kürzlich klar gestellt hat.

Damit stellt sich abschließend die Frage, welche weitergehenden Konsequenzen diese Art der Internetzensur hat. Selbstverständlich ist der Kampf gegen Kinderpornographie zu unterstützen und zu befürworten. Doch wird diesem Kampf durch die genannten Möglichkeiten tatsächlich Vorschub geleistet oder ist das nur der erste Schritt zu einer Internetzensur, wie sie in anderen Ländern längst Gang und Gebe ist.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.