Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern
Behörden, die die Einhaltung der Datenschutzgesetze überwachen, gibts es sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene:
Datenschutzbeauftragter des Bundes
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat seinen Sitz in Bonn und ist für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes zuständig. Dazu gehören etwa die Bundesbehörden wie Bundesminister, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Finanzen, Kraftfahrtbundesamt sowie unter anderem die Verwaltungen der Bundeswehr oder der Bundeswasserstraßen, die Organe der Rechtspflege und seit Januar 2011 auch die JobCenter.
Er ist zuständig für die Einhaltung des Datenschutzes auf Bundesebene von öffentlichen (u.a. Behörden) und nicht-öffentlichen (Firmen, Vereine, Restaurants, Kanzleien…) Stellen.
Datenschutzbeauftragte der Länder
Jedes Bundesland hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist jeweils für die Einhaltung des Datenschutzes für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen auf Landesebene zuständig. Das betrifft nicht nur die Gemeinden, sondern auch jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das (s)einen (Haupt-)Sitz im jeweiligen Bundesland hat.
Über die Autoren:
Unsere Autoren sind spezialisierte Juristen mit Kompetenzen auf den Gebieten Datenschutz, Recht und IT. Jeder Einzelne verfügt über ein umfassendes Erfahrungsspektrum als Externer Datenschutzbeauftragter.
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