Datenschutzrechtliche Grundlagen

Der Datenschutz findet seine rechtlichen Grundlagen vor allem, aber nicht nur im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vielmehr dient dieses Gesetz als sogenanntes Auffanggesetz, das ein absolutes Mindestmaß an Datenschutzniveau gewährleisten soll.

Datenschutzrechtliche Vorschriften finden sich vor allem auch in bereichsspezifischen Gesetzen. Diese gehen dann als speziellere Regelungen dem Bundesdatenschutzgesetz vor.

Über sämtlichen nationalen Regelungen steht das Europäische Recht, welches ebenfalls datenschutzrechtliche Vorschriften enthält. So sind Novellierungen des BDSG auf die Umsetzung von europäischen Richtlinien ins nationale Recht zurückzuführen..

Datenschutzrechtlich relevante Vorschriften

Beispielhaft werden an dieser Stelle nur einige Gesetze genannt, die datenschutzrechtlich relevante Vorschriften enthalten:

Kirchlicher Datenschutz

Auch die Kirchen in Deutschland müssen sich den Datenschutz beachten, wobei sie einem eigenen kirchlichen Datenschutzregelungen unterliegen. Diese Regelungen sind zwar größtenteils mit dem BDSG vergleichbar, jedoch gibt es auch einige erhebliche Unterschiede.

Die evangelische Kirche ist dabei wiederum anderen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen als die katholische. Auch diese Vorschriften unterscheiden sich in einigen wichtigen Punkten.

Für die evangelische Kirche ist das Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche Deutschlands (DSG-EKD) maßgebend, während für den Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) gilt. Beide Regelwerke werden wiederum ergänzt durch die jeweiligen Verordnungen zu ihrer Durchführung sowie durch weitere spezifische Verordnungen der Diözesen bzw. Landeskirchen.

Datenschutzbeauftragter

Über die Autoren:

Unsere Autoren sind spezialisierte Juristen mit Kompetenzen auf den Gebieten Datenschutz, Recht und IT. Jeder Einzelne verfügt über ein umfassendes Erfahrungsspektrum als Externer Datenschutzbeauftragter.

 

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