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Google Street View – Die Debatte geht weiter

Google Street View – Die Debatte geht weiter

Google hat mit der Ankündigung, den Internetdienst Street View noch dieses Jahr in 20 deutschen Städten einzuführen, erneut für Diskussionen gesorgt. Aufgrund des erheblichen Widerstandes von Datenschützern, aus Politik und Bevölkerung hat Google nun zum Teil eingelenkt und betroffenen Personen ein dauerhaftes Widerspruchsrecht gegen die unverpixelte Darstellung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum eingeräumt.

Außerdem hat Google in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den neuen Dienst Street View in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat die angekündigte Einführung von Street View in Deutschland als überstürzt kritisiert. Es gebe keine klare Leitlinie für den Umgang mit den Daten von Widerspruchsführern. Der Datenschutzbeauftragte beanstandete zudem, dass bislang keine telefonische Hotline von Google für Anfragen von Bürgern geplant sei.

Kritik kommt auch vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), wonach Googles Dienst Street View zur Vorbereitung von Straftaten genutzt werden könnte. Der BDK-Vizevorsitzende Bernd Carstensen warnte laut sueddeutsche.de, Kriminelle müssten sich zur Planung von Straftaten

„(…) nicht in die Nähe eines Tatorts begeben. Das Entdeckungsrisiko minimiert sich.“

Er räumte aber auch ein, dass der Dienst auch zur Vorbereitung von Polizeieinsätzen von Nutzen sein könnte. So könnte Street View dazu genutzt werden, Anfahrtswege festzulegen, die Umgebung von Gebäuden in Augenschein zu nehmen oder geeignete Positionen für Objektschützer zu finden. Die Nutzung durch die Polizei müsse jedoch noch rechtlich geklärt werden.

Es gibt allerdings auch weniger kritische Stimmen, wie z.B. aus Wuppertal, eine der 20 betroffenen Städte. Hier habe der zuständige Datenschutzbeauftragte die aktuellen Informationen Googles zum Vorgehen bei Street View geprüft und für datenschutzrechtlich akzeptabel befunden.

Und auch im Netz finden sich immer mehr Meinungen, die datenschutzrechtliche Bedenken mit der Einräumung des Widerspruchsrechts als ausgeräumt ansehen.

Der Dienst wird bald starten und somit auch weiterhin für Diskussionen sorgen. Einige Politiker haben bereits angekündigt, gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser Widerspruch einzulegen …

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