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Hosen runter – nicht nur für „Unterhosenbomber“

Hosen runter – nicht nur für „Unterhosenbomber“

Als ob das sogenannte SWIFT-Abkommen nicht schon für genug Aufregung gesorgt hätte, so scheint auch hier noch kein Ende in Sicht zu sein. Die USA haben sich mal wieder etwas Neues einfallen lassen. Und so gilt nicht länger nur das Motto „Haben ist besser als kriegen“, sondern zusätzlich noch „Was man hat, das hat man“.

SWIFT

Die Abkürzung „SWIFT“ steht für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ und bezeichnet eine internationale Gesellschaft von Banken in Form einer Genossenschaft, die einen Großteil der Transaktionen in Europa abwickelt.

Nach mehreren Anläufen und langanhaltenden Diskussionen ist im Juli 2010 das SWIFT-Abkommen vom EU-Parlament beschlossen worden. Ziel damals war es noch, „einen effektiven Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten“ und dass eine Einstufung einer Person oder Gruppe als „terroristisch“ durch die EU erfolgen müsse.

Laut spiegel.de meldet SWIFT täglich über 15 Millionen Transaktionen, grundsätzlich werde jede Anfrage der USA durch Europol positiv beschieden. Über die Erfolgsquote des Abkommens lässt sich sicherlich streiten, hat es doch in 8 Jahren immerhin dazu geführt, dass insgesamt 203,93 Euro eingefroren wurden…

Was man hat, hat man

Doch was nicht ist, kann ja bekanntlich noch kommen und so gibt es seit rund einer Woche eine neue Richtlinie, die die Datenspeicherung von „Terror-irrelevanten“ Daten um einen schwindend geringen zeitlichen Rahmen nach oben setzt. Statt bisher 180 Tage dürfen diese Daten nun für ganze 5 Jahre aufbewahrt und gespeichert werden.

Laut heise.de sammelt das National Counter Terrorism Center (NCTC) in rund 30 Datenbanken unterschiedlichste Informationen, darunter Visa-Angaben oder Reiseunterlagen. Natürlich unabhängig von Verdachtsmomenten.

Der Zweck heiligt die Mittel

Durch die neue Richtlinie sollen ähnliche Anschläge wie die des „Unterhosenbombers“ vorzeitig verhindert werden. Natürlich durch eine Verknüpfung sämtlicher Datenbestände. Dazu ist auch eine längere Speicherung der Daten notwendig.

Dass die Datenspeicherung auf Vorrat allerdings bislang zu noch keinem tatsächlich messbaren Erfolg geführt hat, was ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i.Br. ergeben hat, spielt offensichtlich keine Rolle.

Fazit

Bei allem Datensammeln und der ganzen Terrorbekämpfung ist der Datenschutz in diesem Bereich mal wieder gänzlich auf der Strecke geblieben. Und so sind von der Terrorbekämpfung mit ihrem gesamten Rattenschwanz an Richtlinien, Gesetzen und Datenbeständen nicht nur vermeintliche Terrorverdächtige betroffen, sondern auch der Otto-Normal-Bürger lässt am laufenden Band (meist sogar ohne es zu wissen) seine Hosen runter – und das meist länger als ihm lieb ist.

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