Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Neuer Ärger über Meldegesetz

Neuer Ärger über Meldegesetz

Schon seit mehreren Monaten ist das Meldegesetz jetzt ein heiß diskutiertes Thema – nicht nur unter Datenschützern. Gerade deshalb wurde die Überarbeitung durch den Bundesrat auch sehnsüchtig erwartet, man versprach sich einen verbesserten Schutz der Meldedaten der Bürger – doch leider blieb der Bundesrat mit seinen Änderungen hinter den Erwartungen zurück…

Schutz der Bürgerdaten wichtigstes Ziel

Der Schutz der Daten der Bürger muss in jedem Fall im Vordergrund stehen – der Entwurf zum Meldegesetz hat dieses oberste Gebot nicht zum Ziel, wie es scheint. „Meine Daten sind keine Ware“, ein Bündnis aus dem Kampagnennetzwerk Campact, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dem Verein Foebud und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, hat sich zum Ziel gesetzt, die Überarbeitung des Meldegesetzes voranzutreiben und wehrt sich gegen die Vorschläge vom Bundesrat – nicht nur mit Worten:

Campact hat laut zeit online schon fast 200.000 Unterschriften gegen die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Gesetzes gesammelt, welche am Freitag vor der Bundesratssitzung, in der der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll, den Ministerpräsidenten übergeben werden sollen.

Streitpunkt Einwilligung

Die Änderungen des Bundesrats sehen vor, dass das anfragende Unternehmen ein Opt-In des Betroffenen einholen soll, die Einwilligung soll dem Meldeamt auf Verlangen vorgelegt werden. Zwar ist dies immer noch besser als die vorherige Opt-Out-Lösung – nach einer wirksamen Durchsetzung des Prinzips der Zweckbindung sowie des Verbots mit Erlaubnisvorbehalts klingt auch dies aber bei weitem nicht. Zumal die Einwilligung nicht von der Meldebehörde selbst, sondern von dem Unternehmen eingeholt werden würde…

Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ fordert deshalb laut golem.de:

„Wir fordern eine strenge Zweckbindung, die dieser Vorratsdatenspeicherung von Adressen endlich einen Riegel vorschiebt“.

Praktische Umsetzung kaum möglich

Die Betroffenen müssten grundsätzlich direkt gegenüber den Meldeämtern in die Herausgabe einwilligen. Zudem scheint das Ganze auch in der praktischen Umsetzung kaum durchdacht:

„Die Meldeämter wären nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Einwilligungserklärungen wirksam zu prüfen“,

so Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz.

Kritik auch vom ULD

Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kritisiert die Vorschläge des Bundesrats heftig – auf die Meldebehörden komme ein erhöhter Prüfaufwand zu, so der Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins Thilo Weichert.

Anstatt sich jedoch mit den Problemen auseinanderzusetzen und datenschutzrechtlich wirksame und zulässige Verfahren zu entwerfen, habe man sich doch wieder an den Interessen der Privatwirtschaft orientiert. Das ULD fordert deshalb unter anderem, dass bei Nichtbeachtung der Zweckbindung Bußgelder verhängt werden und dass die Zwecke bei den Meldebehörden protokolliert werden.

Klare Positionen notwendig

Eins ist nach der Vorlage der Änderungen sicher: der Bundesrat hat seine Chance vertan, wirklich etwas an den falschen Ansätzen des Meldegesetzes zu tun. Es bleibt also abzuwarten, ob die Lobbyarbeit der Werbewirtschaft weiter ihre Wirkung erzielt oder der Datenschutz tatsächlich schlussendlich im Meldegesetz beachtet werden wird…

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Da hilft vermutlich nur eins: Bei der Meldebehörde abmelden und sich dem Gesetz verweigern. Danach auf die Klage warten und das Ganze dort dann prüfen zu lassen.
    Ich für meinen Teil werde dem Einwohnermeldeamt mitteilen, daß ich mit einer Weitergabe meiner Daten nicht einverstanden bin und werde auch die beabsichtigte Abmeldung meiner Person in Aussicht stellen, wenn man sich nicht dran hält. In Frankreich geht es ja auch ohne Einwohnermeldeamt..

  • Dem kriminellen Regime geht es nicht um den Schutz der Bürger, sondern nur um deren Ausplünderung. Abmelden und sich dem System verweigern!

  • @Markus G.

    „Dem kriminellen Regime geht es nicht um den Schutz der Bürger, sondern nur um deren Ausplünderung.“

    Loriot: Ach was?!

    Ziviler Ungehorsam, ziviler Widerstand, Zivilcourage.
    Der Bürger muss sich widersetzen.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.