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Neuer Anlauf für SWIFT-Abkommen

Neuer Anlauf für SWIFT-Abkommen

Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag für Verhandlungen mit der US-Regierung in Sachen SWIFT vorgelegt. Ziel ist ein Abkommen, das die Übermittlung von Bankdaten aus Europa in die USA zum Zwecke der Terrorabwehr regelt. Bis zum Sommer soll Einigung erzielt werden.

SWIFT ist eine internationale Gesellschaft von Banken in Form einer Genossenschaft und wickelt einen Großteil der Transaktionen in Europa ab. Vor gut einem Monat war ein erster Entwurf des SWIFT-Abkommens vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angelehnt worden. Daraufhin hatten die USA damit gedroht, bilaterale Abkommen mit den einzelnen Mitgliedsstaaten zu treffen.

Der neue Vorschlag wurde von den EU-Kommissarinen Malmström (Inneres) und Reding (Justiz) damit angepriesen, dass nach der neuen Regelung das Vorliegen eines konkreten Verdachts auf europäischer Seite vorab geprüft werde, Rechtbehelfe für EU-Bürger vorgesehen seien, und eine Speicherfrist von 5 Jahren festgelegt werden solle. Unklar ist jedoch noch, in welchem Umfang Daten übermittelt werden dürfen und welche Stelle die Anfragen und die Einhaltung der Speicherfristen prüfen soll; anhaltende Bedenken des EU-Parlaments sind zu befürchten.

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