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Oslo = Vorratsdatenspeicherung = setzen, 6!

Oslo = Vorratsdatenspeicherung = setzen, 6!

Kaum zündet irgendein irrer Fanatiker irgendwo Bomben, schon ist sie wieder da, die ganz besondere Spezies der Innenpolitiker. Gerne auch gleich mit im Gepäck die immer gleichlautende Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung, denn ewig lockt das gleiche Versprechen, namentlich die absolute innere Sicherheit.

Oslo = Vorratsdatenspeicherung?

So nutzte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, nach einem Bericht von heise-online umgehend die günstige Gelegenheit, erneut die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Dies begründete er im Hinblick auf die Vorkommnisse in Norwegen damit, dass eine Vereitelung solcher Taten nur möglich sei, wenn Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen vorab verfolgen könnten.

… = setzen, 6!

Da völlig unklar ist, wie Attentate ausschließlich mit Hilfe inhaltlich neutraler Verkehrsdaten (Anschlussnummer, Verbindungsbeginn, -ende, -datum und -uhrzeit) erfolgen soll, ist davon auszugehen, dass bei einer solchen Forderung entweder bewusst Blödsinn geredet wird oder statt einer Beschränkung auf vorgenannte Verkehrsdaten eine inhaltliche Erfassung der Kommunikation in Form von Abhören gemeint ist.

Bei rund 82 Mio. Einwohnern müssten die Behörden also entsprechend viele Ermittler einstellen, um eine ausreichende Bespitzelung der vollständigen Kommunikation aller Bundesbürger überhaupt effektiv gewährleisten zu können. Ein Umstand der zwar Erich Mielke zur Ehre gereichen würde, den einen oder anderen Länderfinanzminister jedoch aufgrund zu erwartender Personalkosten eher in den Wahnsinn treiben dürfte. Die Bürgerrechtler lassen wir an dieser Stelle einfach mal außen vor.

Vorratsdatenspeicherung = effektive Strafverfolgung? Wohl kaum!

So ist die Logik der Terrordiskussion an sich schon irgendwo zwischen „recht speziell“ bis „irrwitzig“ anzusiedeln. Über die tatsächlichen Fakten hatten wir bereits berichtet, auch für Herrn Uhl hier aber nochmals eine Zusammenfassung:

  • zu erwartende Erhöhung der Aufklärungsquote = 0,006%
  • Aufklärungsquoten bei Internetdelikten (während der Dauer der Vorratsdatenspeicherung) = 70% im Vergleich zu Aufklärungsquoten bei sonstigen Straftaten = ca. 55%
  • damalige Verurteilungswahrscheinlichkeit bei Rückgriff auf Vorratsdatenspeicherung= 28%
  • Aufklärungsquote bei Internetdelikten noch vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung = 86%
  • Anteil von Internetdelikten an Gesamtstraftatbestand = 3%
  • Rückgriff auf Vorratsdaten bei Straftaten insgesamt (während der Dauer der Vorratsdatenspeicherung) = 0,01%

Stattdessen mehr Offenheit und mehr Demokratie

Eine Alternative zeigt derzeit Norwegens Ministerpräsident Jens Stoltenberg. Anstatt die eigenen Ideale einem totalen Sicherheitsbedürfnis und somit letztendlich den Interessen von Terroristen preiszugeben, wirbt dieser mit dem Hinweis

„Unsere Antwort wird mehr Offenheit und mehr Demokratie sein.“

ZEIT-ONLINE nennt dies „Norwegens Art, die Freiheit zu verteidigen“. Vielleicht ja ein Modell, das sich auch aus Sicht Deutschlands zu kopieren lohnt.

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