Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Polizei zu Besuch: Wie verhalte ich mich richtig?

Polizei zu Besuch: Wie verhalte ich mich richtig?

Mit Posteo und der Deutschen Telekom haben heute zwei sehr unterschiedliche Telekommunikationsprovider ihre Jahresberichte zu den Auskunftsersuchen der staatlichen Sicherheitsbehörden vorgestellt. Wir wollen diese Gelegenheit nutzen und noch einmal darauf hinweisen, wie Sie sich bei staatlichen Auskunftsersuchen verhalten sollten.

Berichte der Provider sehr unterschiedlich

Die beiden Anbieter unterscheiden sich in ihrer Größe sehr stark. Posteo ist mit ca. 50.000 Postfächern ein eher kleiner E-Maildiensteanbieter. Dementsprechend führt Posteo in seinem Bericht für das Jahr 2013 dann auch nur 7 Anfragen zu vorgehaltenen Daten oder Postfächern auf.

Die Deutsche Telekom hingegen verfügt über ca. 20 Millionen Postfächer und spielt damit in einer ganz anderen Liga. Die Anfragen an die Telekom erreichen deshalb auch ein sehr hohes Niveau.

In der Summe wurden in ca. 500.000 Fällen Daten durch Behörden von Bund und Ländern abgefragt, dazu kommen noch ca. 1.000.000 Fälle privater Anfragen aus der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Auffällige Rechtsverletzungen bei Posteo

Interessant ist der Umstand, dass nach Angaben von Posteo nur zwei der sieben Anfragen formal korrekt und damit rechtmäßig waren. In einem Fall wurde von Posteo sogar eine Strafanzeige gegen die Beamten erstattet.

Diese Zahlen sind bei der geringen Gesamtzahl sicherlich nicht statistisch aussagekräftig. Sie decken sich aber mit den Erfahrungen aus unserer Beratung, dass Anfragen der Behörden, gerade der Polizei, oftmals fehlerhaft sind.

Regelmäßig erfolgen Anfragen an Unternehmen auf telefonischem Wege und auf eine freundliche und unverbindliche Art. Damit wollen die Polizeibeamten in der Regel vertuschen, dass es keine Rechtsgrundlage für die Erteilung der erwünschten Auskunft gibt.

Empfehlenswertes Vorgehen bei Behördenanfragen

Beide Provider nehmen nach eigener Darstellung den Schutz der Daten sehr ernst. Bei der Telekom soll dieser durch eine sorgfältige Prüfung und die Einhaltung des 4-Augen-Prinzips sichergestellt werden, Posteo beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der jeweiligen Anfragen.

Eine solche ernsthafte und fundierte Prüfung sollte in jedem Unternehmen bei der Beantwortung eines Auskunftsersuchens erfolgen. Oftmals empfiehlt sich hier auch die Einbeziehung Ihres Datenschutzbeauftragten.

Folgendes Vorgehen hat sich bewährt:

  • Bestehen Sie auf einem schriftlichen Dokument.
  • Fordern Sie eine Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen.
  • Prüfen Sie die Unterlagen sorgfältige unter Einbeziehung Ihres Datenschutzbeauftragten.
  • Geben Sie nur die notwendigen Informationen heraus.
  • Vor allem: Lassen Sie sich nicht von den Beteuerungen und Versprechungen der Beamten beeinflussen. Sie selbst müssen die strafrechtlichen Konsequenzen tragen, falls es für eine Auskunft keine Rechtsgrundlage gibt!
Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • „Interessant ist der Umstand, dass nach Angaben von Posteo nur zwei der sieben Anfragen formal korrekt und damit rechtmäßig waren. In einem Fall wurde von Posteo sogar eine Strafanzeige gegen die Beamten erstattet.“

    Bravo Posteo! Dafür gebührt Posteo Dank und Respekt!

    Würden mehr Unternehmen und Bürger solch Selbstbewusstsein und Courage zeigen, unsere Gesellschaft wäre eine bessere.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.