Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Scharf – schärfer – deutsches Datenschutzrecht: zur Reform des EU-Datenschutzes

Scharf – schärfer – deutsches Datenschutzrecht: zur Reform des EU-Datenschutzes

Zur Zeit verhandeln die Europäischen Staaten in Nikosia über eine Reform des EU-Datenschutzrechts – und vertreten dabei ganz unterschiedliche Positionen. Die deutsche Delegation fährt eine harte Linie und gibt nicht kampflos, wenn überhaupt, datenschutzrechtlichen Boden preis. Dahinter steht natürlich die Befürchtung, dass das bereits hohe Niveau der deutschen Datenschutzgesetze leiden könnte.

Deutschland – ein scharfer (Datenschutz-)Hund

Praktisch möchte die deutsche Regierung sich einen Vorbehalt sichern, dass sie weiterhin strengere Regelungen einführen bzw. aufrechthalten darf, als europaweit vorgeschrieben. Insbesondere im Bereich des Sozialdatenschutzes möchte die Bundesregierung über die aktuellen – wie auch zukünftigen – Vorgaben hinausgehen, da es sich bei den betreffenden Daten um sehr sensible Informationen handelt.

Die Positionierung der deutschen Delegation ist eindeutig:

„Wir wollen nach wie vor nicht, dass alles bis ins letzte Detail aus Brüssel geregelt wird.“

Eine „Extrawurst“ für die deutsche Verwaltung? Schmeckt nach Meldegesetz…

Von der ursprünglichen Forderung, die öffentliche Verwaltung nicht in die neuen Vorschriften einzubeziehen – also nur den privatrechtlichen Bereich zu regeln –, ist sie jedoch bereits abgewichen. Es gab unter den europäischen Staaten keine klaren Befürworter einer solchen Herangehensweise.

Dabei ist es immer noch der Wunsch der deutschen Regierung, dass der deutsche Staat selbst über die Befugnisse seiner Verwaltung entscheiden darf. Diese Befugnisse betreffen u.a. die staatlichen Datenbanken sowie die Rechte der Behörden zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten. Dass die jetzige Regierung ein scharfes Auge auf diese Thematik hat, wurde in letzter Zeit aufgrund der Diskussion um das neue Meldegesetz deutlich.

Durchgekaut, aber immer noch heiß…

Wir berichteten bereits im Mai von den Europäischen Reformbemühungen, die sich nun doch länger hinziehen als gedacht. Eigentlich war die Verabschiedung der neuen Datenschutzverordnung für Juni 2012 geplant. Wenn die europäischen Bestrebungen Erfolg haben sollten, wäre das In-Kraft-Treten der entsprechenden Regelungen für 2014 vorgesehen.

Es bleibt somit nur zu hoffen, dass die Europäische Datenschutzreform trotz aller Meinungsverschiedenheiten bald zum Abschluss gebracht wird und nicht im „Sommerloch“ verschwindet…

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.