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Wie im Beitrag dargestellt, kommt es bei der Frage, ob eine Datenverarbeitung stattfindet, darauf an, in welcher Implementierungsvariante der Consent Mode eingesetzt wird.
Im zweiten Absatz ihres Beispielartikels wird ausdrücklich gesagt, dass es um den Advanced Consent Mode geht. Ebenso wie wir, weist der Artikel darauf hin, dass in diesem auch bei einer verweigerten Einwilligung Daten an Google (...)
der postmortale Persönlichkeitsschutz einer Ankunft entgegenstehen -> Auskunft
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Jede Datenerfassung bedarf einer Einwilligung:
Art. 5 Abs. 1 lit. a Alt. 1 DSGVO
Warum wird mit einer lateinischen Abkürzung angezeigt, dass das nächste Zeichen ein Buchstabe ist? Wem muß das erklärt werden? Einfache Sprache ist das nicht!
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In die Datenschutzerklärung muss eingewilligt werden:
Die wenigsten (...)
Vielen Dank für den Kommentar, zu Ihren Ausführungen im Einzelnen:
– jede Datenverarbeitung im vorvertraglichen Bereich, die zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich ist, ist erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO: Insofern bestehen gegen eine zulässige Kommunikation mit Bewerbern über WhatsApp keine Bedenken.
- Qualifiziert man WhatsApp als reinen Telekommunikationsdienst, liegt es (...)
Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Schulen und Schulträger lässt sich abstrakt nicht bestimmen. Dies liegt vor allem daran, dass es kein einheitliches bundesweites Schulrecht gibt, sondern das Schulrecht Ländersache ist. Bei der Bestimmung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit handelt es sich demnach immer um eine Einzelfallentscheidung.
"Keine Datenverarbeitung ohne Einwilligung" ist beim Consent-Mode leider nachweislich falsch. Hier nur ein Beispielartikel (von zig weiteren), der das zeigt: simoahava.com/gtmtips/consent-granted-reprocesses-previously-denied-hits/
In kurz: Google verarbeitet die Daten auch ohne Einwilligung, nur werden sie dem Anwender nicht gezeigt. Ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Schade, dass der Artikel nicht (...)
Ich denke darum geht es den Datenschutzbehörden durch die Veröffentlichungen: Darauf hinzuweisen, dass Telefon und Fax endgültig nicht mehr analog sind und eine ehemals auf diesen Umstand gestützte Privilegierung bei der Datensicherheit somit nicht mehr zu halten ist. Vielmehr richten sich die Anforderungen auch hier genauso wie bei der E-Mail nach Art. 32 DSGVO (Siehe dazu auch die Vorgaben der
Da geht mir fast der Hut hoch wenn ich soetwas lese.
Wer so argumentiert wie hier die vermeidlich "Schlauen" und "Allwissenden", die hier auch genannt werden,
wundert es mich nicht, dass wir in Deutschland nicht mit der Digitalisierung voran kommen,
Denn wer soviel Kompetenz besitzt und dann noch in solch hohen Äntern seinen Mittagsschlaf halten kann...
Denn mit solchen oberflächlichen (...)
Wo liegt das Problem?
Und wo der Unterschied zu einem Email- Versand?
Dieser ist ebenfalls nicht verschlüsselt und hat gleichen "Probleme" bei der Sendeperson, als auch der Empfangsperson.
Ebenso der Datenverkehr über Telefone.
Die Gründe sind unplausibel und wohl dem Umstand geschuldet, dass diese Posten mit links-grünen Parteisoldaten besetzt sind, die sich wichtig machen wollen.
"Dem EuGH zufolge kann es ebenso Fälle geben, in denen die Befürchtung eines künftigen Datenmissbrauchs keinen Schaden darstellt. Es muss durch den Anspruchssteller noch immer nachgewiesen werden, dass er durch einen Vorfall etwa eine seelische Belastung erlitten hat."
Die Argumentation, dass eine seelische Belastung oder gar Anzeichen von Krankheitswert vorliegen müssten, wird immer wieder bemüht, (...)
Wo ist denn jetzt der Aussagegehalt des Beitrags? Zulässig oder nicht? Im vorvertraglichen Verhältnis "erforderlich" oder nicht? Keine Anhänge, vielleicht besser gar keine Daten. Unter welchen Bedingungen würde WA zulässig sein? Was ist mit den bedenklichen Nebenzwecken von Meta? Dürfte man WA-Bewerbungen bzw. -Kommunikation bevorzugen?
D., der aktuell davon abraten musste, WA für das (...)
Häufig gilt: Fax = (unverschlüsselte) E-Mail! Weil richtige Faxgeräte am Telefonanschluss selten werden.
Oft werden schon auf der Absenderseite Faxe als E-Mail eingesammelt, z. B. als Mail an Faxdienste geschickt, mit der Empfänger-Faxnummer im Betreff. Manchmal an externe Faxdienste. Mit schwacher Transportverschlüsselung.
Faxe werden auf Telefonleitungen übertragen, die inzwischen mit SIP (...)
Die einzige erlaubte Alternative zu personenbezogener Werbung sollte einfach NICHT personenbezogene Werbung sein, so wie das früher bei Printmedien der Fall war. Wenn für alle gleiche Bedingungen herrschen dann regelt das der Markt.
Wie ist die Verantwortlichkeit zwischen den Schulen und den Schulträgern in Bezug auf die Softwarebeschaffung zu beurteilen und die daraus resultierende datenschutzrechtliche Bewertung?
Vielen Dank für den Hinweis. § 90 BetrVG wurde kurz geprüft, aber abgelehnt.
Gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
Ob eine solche Unterrichtung im Sinne der Vorschrift im (...)