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Unzulässige Telefonwerbung: Alternative Lösungswege

Unzulässige Telefonwerbung: Alternative Lösungswege

Dass Telefonwerbung lästig ist, wie eine Horde Wespen auf der Erdbeertorte, ist hinlänglich bekannt, aber was kann man gegen Sie tun, wenn man nicht mit der Fliegenklatsche gleich den ganzen Kuchen zerstören will?

Wer hat es nicht schon erlebt, vornehmlich um die Mittagszeit oder auch am Sonntagmorgen klingelt das Telefon. Müde taumelt man zum Hörer und hebt ab. Was ist passiert? Ist jemand verletzt?

Nein, weit gefehlt. Am anderen Ende der Leitung meldet sich ein sehr höflicher Gesprächspartner, der angibt, eine kurze Meinungsumfrage durchzuführen und verwickelt einen in ein zunächst unverfängliches Gespräch. Und während man noch schlaftrunken versucht, das Geschehen zu erfassen, hat man auch schon ein Zeitungsabo, ein Preisausschreiben oder eine kostenpflichtige Gewinnspielteilnahme erklärt und schlimmstenfalls seine Kontodaten gleich mit bestätigt. Bestenfalls ärgert man sich hinterher über die verschenkte Lebenszeit.

Kommt Ihnen dieses Szenario bekannt vor?

Statistisch gesehen, wird jeder Mensch mindestens einmal in seinem Leben von solch einer unzulässigen Telefonwerbung betroffen.

Die rechtliche Beurteilung ist oftmals sehr einfach

Die Voraussetzung für die Zulässigkeit von Werbeanrufen und Telefonmarketingaktionen richtet sich, wie wir schon im Februar diesen Jahres in unserem Artikel Telefonwerbung – Dokumentation der Einwilligung erforderlich dargestellt haben,  nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Danach bedarf die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Telefonwerbung einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen. Diese liegt zumeist nicht vor.

Der Gesetzgeber hat hierzu weiter Stellung bezogen und im Juni diesen Jahres das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ verabschiedet. Danach können Verträge über Gewinnspieldienste künftig nur in Textform geschlossen werden und das maximale Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 auf 300.000 € versechsfacht (vgl.:  Pressemitteilung des BMJ v. 27.06.2013)

Gleichwohl scheint das Geschäft mit diesen unlauteren Geschäftspraktiken auch weiterhin lukrativ zu sein, geht es doch weiter.

Die Alternative

Ein Brite ist nun, nach einem aktuellen Artikel in der Welt zum Gegenschlag übergegangen.

Der 25-jährige Lee Beaumont aus Leeds (Nordengland) war als selbständiger Unternehmer wohl schon seit längerem von den ihn heimsuchenden andauernden Werbeanrufen genervt, als ihm die zündende Idee kam. So erklärte er in eine Interview in der BBC-Sendung „You and Yours“:

Es nervt mich, Anrufe zu bekommen, wenn ich ‚Coronation Street‘ gucken will, da habe ich mir gedacht, verdiene ich doch nebenbei Geld.

Er besorgte sich selbst eine kostenpflichtige 0871-Rufnummer, die er von da an als seine eigene Rufnummer, z.B.gegenüber Banken, Stromanbieter und Versicherungen, heraus gab. Seine private Rufnummer gab er ausschließlich an seine Familie und enge Freunde weiter.

Das Ergebnis

Nunmehr kostet jeder Anruf bei Lee Beaumont den Anrufer zehn Cent/Minute.

Und es wirkt:

Viele der unerwünschten Anrufer fielen in die Kostenfalle herein. Nach eigenen Angaben konnte Beaumont einen Rückgang der Anrufer von bisher knapp 30 im Monat auf nurnoch 13 im Monat August verbuchen.

Postiver Nebeneffekt:

Mit dieser Maßnahme hat Beaumont seit Anschaffung der kostenpflichtigen Telefonnummer bereits 300 Pfund (ca. 352 Euro) hinzuverdient.

Fazit

Machmal hat auch die nervigste Telefonwerbung etwas Gutes…

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