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Unzulässiger Datenaustausch zwischen Krankenhaus und Krankenkasse

Unzulässiger Datenaustausch zwischen Krankenhaus und Krankenkasse

Kürzlich berichteten wir über einen schwerwiegenden Verlust von Gesundheitsdaten eines Krankenhauses. Diese waren bei einem Transport von einem Unbekannten entwendet worden. Auf einen gänzlich anderen Fall einer unbefugten Datenweitergabe hat jetzt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hingewiesen.

Gesundheitsdaten ausgetauscht

Schaar wies in einem Interview mit dem Radiosender NDR Info darauf hin, dass es sehr enge Kontakte zwischen Klinken und Krankenkassen gäbe und dass bei den üblichen Treffen zwischen Krankenhausärzten und Krankenkassenpersonal durchaus auch medizinische Gesundheitsdaten ausgetauscht würden.

Bei diesen Gesprächen geht es eigentlich um Unklarheiten bei der Abrechnung von Krankenhausbehandlungen. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten wird dabei das Gesetz jedoch nicht immer beachtet:

„Das ist deshalb problematisch, weil hier ein Austausch über individuelle Gesundheitsdaten stattfindet, der gesetzlich nicht vorgesehen und damit unzulässig ist.“

Mehr Profit bei kranken Versicherten

Hintergrund des Datenaustausches ist ein wirtschaftliches Interesse der Beteiligten, dass bestimmte Krankheiten oder Symptome in einer bestimmten Art und Weise abgerechnet werden.

Schaar dazu:

„Das Interesse liegt darin, dass im Strukturausgleich zwischen den Krankenkassen diejenige Krankenkasse am meisten profitiert, die die ‚krankesten‘ Versicherten hat.“

Und weiter:

„Wenn jetzt im Nachhinein Mitarbeiter einer Kasse kommen und sagen: Lass uns noch einmal über diese Fälle diskutieren, und jetzt werden die Krankenakten gewälzt, es werden also zusätzliche Gesundheitsdaten offenbart, dann ist das nicht durch das Sozialgesetzbuch gedeckt und aus meiner Sicht unzulässig.“

Gerade für die beteiligten Ärzte ist dieses Vorgehen mit einem besonderen Risiko verbunden, denn die Preisgabe dieser Daten dürfte gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen und somit eine Straftat darstellen.

Krankenkassen dementieren

Die Krankenkassen wehren sich gegen die erhobenen Vorwürfe.

Nach ihrer Aussage gehe es bei den Gesprächen nur um die Klärung von Verständnisfragen, man bewege sich also strikt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewege.

Fazit

Bei den großen finanziellen Interessen der Beteiligten liegt es durchaus nahe, dass die Aussagen des Bundesdatenschutzbeauftragten zutreffen könnten. Es empfiehlt sich daher für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter genau abzuwägen, welche Informationen nach außen gegeben werden und welche unter Verschluss zu halten sind.

In Zweifelsfällen sollte der jeweilige Datenschutzbeauftragte einbezogen werden.

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