Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Alibaba.com – Datenschutz wie ein Alptraum aus 1001 Nacht

Alibaba.com – Datenschutz wie ein Alptraum aus 1001 Nacht

Die Online-Handelsplattform „Alibaba“ dürfte mittlerweile auch den meisten Europäern ein Begriff sein, nachdem sie vor wenigen Wochen in New York einen fulminanten Börsenstart – den größten aller Zeiten – hingelegt hat. Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat sich mit dem Datenschutz beim Online-Handelsriesen befasst und eine ernüchternde Einschätzung vorgenommen.

Alibaba wird auf den europäischen Markt vordringen

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Alibaba verstärkt den europäischen und insbesondere deutschen Markt in den Fokus seiner Geschäftsaktivitäten nehmen wird. Die aktuelle Internetpräsenz über „german.alibaba.com“ und de.aliexpress.com“ mit Ihren grotesken Übersetzungs-Unfällen vermittelt zwar den Eindruck, deutsche Nutzer seien dem Handelsriesen relativ egal. Das durch Übersetzungsmaschinen verursachte Sprach-Chaos dürfte von Alibaba jedoch über kurz oder lang behoben werden.

Massiver Verbesserungsbedarf in puncto Datenschutz

Von den sprachlichen Defiziten abgesehen, offenbart der Webauftritt in puncto Datenschutz massiven Verbesserungsbedarf. Das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein attestiert der Handelsplattform neben absoluter Intransparenz „offensichtliche Verstöße gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht“.

Das Landeszentrum moniert nach Prüfung der 2-seitigen Privacy-Policy, die auf den o.g. Internetseiten abrufbar ist, u.a. dass diese ausschließlich in englischer Sprache verfasst sei – obwohl das Unternehmen sich über „german.alibaba.com“ sowie speziell für Endkunden über „de.aliexpress.com“ an deutsche Nutzer wende. Zudem würden nutzerbezogene Verhaltensmuster beim Browsen und Einkaufen erfasst und aufbewahrt, ohne dass der Nutzer über die Zeitspanne der Speicherung etwas erfahre. Ein Löschen dieser Daten scheine nicht vorgesehen zu sein. Ferner seien die statistischen Analysen „uferlos“. Die vollständige Pressemitteilung findet Ihr hier.

Keine Handhabe des ULD gegen deutsche Anbieter bei Alibaba

Thilo Weichert, Leiter des ULD kommentierte die Datenschutzproblematik bei Alibaba mit einem Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung des OVG Schleswig Holstein:

„Es gibt eine frohe Botschaft für die deutsche Wirtschaft und eine schlechte für Verbraucher: Deutsche Unternehmen dürfen sich nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein des Portals Alibaba – ebenso wie auch bei Facebook und Google – bedienen, um hierüber Handel zu treiben, ohne das Datenschutzniveau des Portals zu hinterfragen. Gemäß dieser Rechtsprechung hat das ULD keine datenschutzrechtliche Handhabe gegen deutsche Anbieter, die ein derartiges Portal nutzen und damit eine unzulässige Verarbeitung der Daten deutscher Nutzerinnen und Nutzer auslösen. Gegenüber Alibaba selbst bestehen faktisch keine Möglichkeiten zur Durchsetzung des Datenschutzes.“

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • „Die vollständige Pressemitteilung findet Ihr hier.“

    @ Dr. Datenschutz:

    Darf man fragen, wie alt der Verfasser dieses Artikels ist? Seit wann werden wir von Ihnen geduzt?

    • @Verduzt geduzt:
      ….schon schade, wenn man meckern muss, weil man nicht richtig Deutsch kann :(
      Und wieso schlägt er nicht erstmal nach, bevor er einen Dienstleister angeht, der nur höflich zu mir und Meinesgleichen ist?!
      „Ihr“ ist eine (veraltete) *sehr* höfliche Ansprache/Anrede einer Einzelperson. Historisch insbesondere gegenüber Menschen höheren Standes verwandt, später allgemein gegenüber deutlich Älteren (und damit Erfahreneren).
      Beim Dr. D. freue ich mich über soviel Höflichkeit.

      • Entweder versteht Ihr keinen Humor oder Ihr seid selbst ein trocken humoriger Zeitgenosse*innen.

      • Der historische Zusammenhang ist eindeutig richtig, aber in diesem Kontext ist „ihr“ nicht auf die Einzelperson sondern auf mehrere Personen (damit 2. Person Plural) bezogen. Womit die extreme Höflichkeit wieder futsch ist ^^

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.