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Arbeitsagentur Celle outet 700 Arbeitslose

Arbeitsagentur Celle outet 700 Arbeitslose

Bei der Arbeitsagentur Celle kam es nun durch eine Massen-E-Mail an 700 Arbeitslose zu einer erheblichen Datenpanne.

„CC“ und „BCC“

Im Header einer E-Mail wird regelmäßig der Empfänger eingetragen. Unter diesem Feld „Empfänger“ finden sich auch die Felder „CC“ und „BCC“. Doch wofür stehen diese Abkürzungen? Hier hilft Wikipedia weiter:

CC Feld: Hier werden eine oder mehrere durch Kommata getrennte E-Mail-Adressen eingetragen, an die eine Kopie der E-Mail gesendet wird.

BCC Feld: Das BCC-Feld enthält eine oder mehrere durch Kommata getrennte E-Mail-Adressen, an die eine Kopie der E-Mail gesendet wird, ohne dass dies jedoch für die anderen angegebenen Empfänger sichtbar sein soll („Blindkopie“).

Hört sich ganz sinnvoll an, zumal oftmals E-Mails an eine größere Anzahl von Personen verschickt werden, die nicht erfahren sollen bzw. dürfen, an wen die entsprechende E-Mail ebenfalls verschickt wurde.

Datenpanne bei der Arbeitsagentur

Wie die Cellesche Zeitung heute in ihrer Onlineausgabe berichtet, hat die Arbeitsagentur Celle rund 700 Arbeitslose via E-Mail zu einer Veranstaltung eingeladen. Unglücklich nur: sämtliche Empfänger waren für jeden sichtbar, was in Celle zu einem unfreiwilligen Outing von Arbeitslosen durch die Arbeitsagentur führte.

Inzwischen prüft der zuständige Datenschützer, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar den Vorfall in Celle. Derweil hat sich auch die Behörde zu Wort gemeldet und sich für den Zwischenfall entschuldigt. Sie teilte ebenfalls mit, dass die eingesetzte Mail-Software überarbeitet werden soll, um derartige Pannen –auch in anderen Arbeitsagenturen– zukünftig auszuschließen.

Präventive Maßnahmen

Durch diesen Vorfall wird abermals deutlich, wie schnell menschliches Fehlverhalten – im digitalen Zeitalter durch nur einen falschen Klick – zu erheblichen datenschutzrechtlichen Konsequenzen führen kann. Daher muss neben technischen Restriktionen auch immer die Sensibilisierung von Mitarbeitern als Teil einer umfassenden Datenschutzorganisation (Datenschutz-Compliance) im Mittelpunkt stehen. Nur dann kann derartigen Datenpannen, wie zuletzt auch der Entsorgung von Patientendaten im Altpapier-Container, vorgebeugt werden.

Denn auch hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

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