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Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse – Ersetzt BND das BSI?

Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse – Ersetzt BND das BSI?

Die Bundesregierung möchte die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes durch den „Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutz“ erweitern. Der Entwurf resultiert aus dem Referententwurf des Bundesministerium des Innern vom 06.02.2015.

Welche Gesetze sind betroffen?

Ziel soll es sein, die Zusammenarbeit der verschiedenen (nachenrichtdienstlichen) Stellen und deren Datenaustausch zu „optimieren“. Heise findet hierzu eine recht passende Formulierung. Demnach soll der Datenstaubsauger des BND verbessert werden und auf „Cyber-Gefahren“ ausgerichtet werden. Hierzu erfolgen Tuningmaßnahmen in zahlreichen Gesetzen, die wir hier kurz einmal Auflisten möchten:

  • Bundesverfassungsschutzgesetz
  • MAD-Gesetz (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst)
  • BND-Gesetz
  • Sichereitsüberprüfungsgesetz
  • VIS-Zugangsgesetz
  • Artikel 10 Gesetz (G10-Gesetz)
  • Bundesbeamtengesetz
  • Bundesbesoldungsgesetz
  • Strafprozessordnung
  • Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters Bundeszentralregistergesetz

Es würde den Rahmen dieses Blogs sprengen auf jede Änderung einzugehen. Deshalb wird hier nur auf vereinzelte Änderungen eingegangen, die uns ins Auge sprangen.

Der BND als neues BSI

In der Gesetzesbegründung heißt es zur Ausweitung des Tätigkeitsbereichs des BND auf Cyber-Gefahren:

…Hier bedarf es einer Anpassung an neue Bedrohungsszenarien. Cyberbedrohungen sind kein nationales Phänomen. Dem BND eine entsprechende gesetzliche Befugnis zur Aufklärung schadbehafteter internationaler Telekommunikationsverkehre einzuräumen, vervollständigt daher das Bestreben der Sicherheitsbehörden, diesen Gefahren, also insbesondere Cyber-Angriffen in Form von Cyber-Spionage, Cyber-Ausspähung oder Cyber-Sabotage, wirkungsvoll zu begegnen.

Der BND soll mit dem in Nr. 8 genannten Gefahrenbereich in die Lage versetzt werden, die technisch (nur) durch ihn generierbaren Erkenntnisse zur Cyber-Bedrohungslage und -Abwehr beizusteuern. Der BND trägt dadurch dazu bei, die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern. Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von IT-Systemen – insbesondere solchen Kritischer Infrastruktur – werden u.a. hierdurch gegen die neuen Gefahren gehärtet. Eine Kritische Infrastruktur kann u.a. das IT-System eines Energieversorgers oder eines Flughafens sein. Mit dem neuen Gefahrenbereich leistet der BND seinen Beitrag zum Ausbau der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung, der Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen sowie für einen verstärkten Schutz der Bürgerinnen und Bürger in einem sicheren Netz.

Die dem BND hier zugeschriebenen Aufgaben dürften wohl kaum zu seinen Kernaufgaben gehören. Die Bundesregierung möchte dem BND die Möglichkeit geben IT-Systeme auf mögliche Schwachstellen zu „prüfen“, zu „auditieren“ und dann Verbesserungsvorschläge für Behörden und Unternehmen vorschlagen lassen. Wenn es zukünftig Aufgabe des BND sein soll die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern, welche Aufgabe hat dann noch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik? Es dürfte zudem sehr bezweifelt werden, dass der BND Sicherheitslücken rechtzeitig und ohne schuldhaftem Zögern offenlegt. Wahrscheinlich wird er sie zunächst für eigene Zwecke nutzen. Denn Transparenz in der Arbeitsweise des BND war auch bisher sehr zu vermissen.

Big Brother schaut ins Bundeszentralregister

Eine sehr bedenkliche Anpassung findet sich in der Änderung zu § 61 Bundeszentralregistergesetz.

Danach sollen Eintragungen im Erziehungsregister

den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben, wenn eine Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 im Einzelfall nicht ausreicht, und mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 (http://www.buzer.de/gesetz/66/a769.htm) mitgeteilt werden dürfen.

Die Gesetzesbegründung lautet wie folgt:

Auch die Nachrichtendienste können diese Informationen aus Jugendstrafverfahren insbesondere zu Heranwachsenden als wichtige Indikatoren dafür benötigen, inwieweit die Person eine Entwicklung genommen hat, in der bereits auf der Verhaltensebene die Bereitschaft erkennbar geworden ist, eigene Ziele auch mit kriminellen Mitteln, insbesondere mit Gewalt zu verfolgen. Eine routinemäßige Abfrage des Erziehungsregisters wird aber nicht eröffnet, vielmehr ist Voraussetzung, dass im  Einzelfall die Registerauskunft nach § 41 BZRG nicht genügt.

Diese Ausweitung ist absolut nicht nachzuvollziehen. Wo bitte bleibt hier der besondere Schutz von Jugendlichen und Heranwachsenden? Es geht hier offensichtlich nur darum das Verhalten von Jugendlichen zu analysieren, um Rückschlüsse auf potentielle Gefahren durch diese Person zu ziehen. Selbst die Tatsache des Absehens oder der Einstellung eines Verfahrens gegen einen Jugendlichen soll offenbart werden. Allein der Hinweis durch die Bundesregierung, dass eine routinemäßige Abfrage nicht gewollt ist, genügt nicht um hier die Interessen des Jugendschutzes zu wahren. Es fehlt ein Hinweis, ab wann eine Routine vorliegt.

Es bleibt zu hoffen, dass der Widerstand gegen diesen Gesetzesentwurf stark genug sein wird um die Persönlichkeitsrechte der Bürger ausreichend zu wahren.

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  • Ich sehe das durchaus positiv. Das Bild, was sich für mich ergibt, ist, dass das BSI eher ein „Kompetenzzentrum“ für Sicherheitsanfragen von Unternehmen, Bürgern und insbesondere Journalisten als Multiplikatoren wird, während BND im Hintergrund bleibt, jedoch wichtige, technische Informationen an das BSI weitergeben darf.

    Man darf nicht vergessen, dass, wie Snowden Papiere beweisen, Deutschland jahrzehntelang ausspioniert wurde und diese Informationen von – aus dem NSA/CIA/FBI ausgeschiedenen oder „externen“ Mitarbeitern in die wichtigen Unternehmensberatungen hinein getragen wurden, um U.S.A. strategische Vorteile zu verschaffen.

    Es gibt zahlreiche Beispiele, wo U.S. Firmen dadurch in Deutschland ein markbeherrschendes Monopol (siehe LOCK-IN Effekt) erreicht haben. So z.B. JOHN DEERE bei Traktoren mit ihren patentierten Befestigungsmechanismen und Monsanto mit patentiertem Erbgut.

    Henry Kissinger hat in den 70ern mal gesagt: „If you control the oil, you control the country; if you control food, you control the population!“

    Dieser Satz ist zur Hauptstrategie der U.S.A. geworden. Es wird Zeit, das wir denen Grenzen setzen. Auch in der Kornkammer Europas, wo sie mit ihrem (von Obama in CNN sogar zugegebenen) Putsch nicht nur mit Burisma die Energieflusses nach Europa kontrollieren, sondern auch (siehe Wolfowitz Doctrine) Auslöser für einen Atomkrieg werden könnten.

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