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Bundeskartellamt gegen Facebook: Keine Datensammlung über Dritte

Bundeskartellamt gegen Facebook: Keine Datensammlung über Dritte

Wenn es nach dem Willen des Bundeskartellamts geht, könnte der Facebook-Like-Button jedenfalls in seiner derzeitigen Form bald Geschichte sein. Und nicht nur das. Jegliches Sammeln von Daten aus Drittquellen steht im Kreuzfeuer der Kritik.

Einleitung eines Verfahrens gegen Facebook

Wie bereits berichtet, wurde schon im Jahr 2016 gegen Facebok ein Verfahren eingeleitet. Seit inzwischen fast 3 Jahren prüft das Bundeskartellamt, ob Facebook gegen Datenschutzregeln verstößt, den Kunden unangemessene Geschäftsbedingungen aufzwingt und seine Marktmacht durch die Art und Weise, wie Daten gesammelt und genutzt werden, zulasten der Kunden missbraucht.

Facebook erhebt seit geraumer Zeit in erheblichem Umfang personenbezogene Daten und verwendet diese für die verschiedensten Zwecke, unter anderem zu Werbezwecken. Das betrifft nicht nur die Plattform Facebook selbst, sondern auch Apps von Facebook-Töchtern wie WhatsApp und Instagram. Facebook sammelt Daten auf allen Webseiten und auch in Apps, die Facebook-Funktionen nutzen, indem Sie auf Schnittstellen von Facebook zugreifen. Auch dann, wenn man selbst gar nicht bei Facebook angemeldet ist.

Wie weit die Datensammelwut von Facebook geht, veranschaulicht unter anderem dieser Artikel.

Die Ansicht des Bundeskartellamts

Bereits mehrfach äußerte sich Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, über die Stellung von Facebook am Markt. So auch im Juli 2018 im Gespräch mit dem Meinungsbarometer.

Mundt sprach sich dafür aus, dass Facebook marktbeherrschend ist und diese Marktmacht zulasten der Kunden missbraucht. Dies läge insbesondere am Geschäftsmodell von Facebook, die Daten der Nutzer überall im Netz zu sammeln. Vor allem das Sammeln von Daten außerhalb des sozialen Netzwerks, die dann mit dem Facebook-Konto verknüpft werden, ist höchst problematisch.

Diese Aussage bekräftigte Mundt erneut in einem Interview mit der Rheinischen Post am 02.01.2019.

„Wir meinen, dass Facebook den relevanten Markt beherrscht. […] Wenn die Daten der Nutzer nun stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten.“

Mundt kündigte in diesem Zusammenhang eine Entscheidung in diesem Fall bereits für Anfang 2019 an. Diese ist nun wohl gefallen.

Die Entscheidung und wie es weiter geht

Nach Angaben der Bild am Sonntag soll dem Konzern das Sammeln von Nutzerdaten jedenfalls in gewissem Umfang verboten werden.

Es ist also zu erwarten, dass Facebook in Zukunft Auflagen zu erfüllen hat. Wie diese aussehen werden, ist allerdings noch nicht bekannt. Dass zunächst von einem Bußgeld abgesehen wird, begründete Mundt in seinem Interview mit dem Focus damit, dass kein Bußgeldverfahren gegen Facebook eingeleitet sei, sondern es um die Veränderung von Geschäftspraktiken gehe, da dies meist wirkungsvoller sei als ein Bußgeld.

Eine Facebook-Sprecherin kündigt nach Angaben der Bild am Sonntag bereits Widerstand an. Man teile die Ansichten des Kartellamtes nicht und werde die Position auch weiterhin verteidigen.

Der Fall bleibt also spannend.

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  • Alles schön und gut. Was ist aber mit den Daten derer, die keinen Account bei FB haben? Die Daten z.B. über Tracking über App’s und Webseiten. Oder auch das tolle FB Pixel, dass die User über Geräte hinweg tracken? Die angelegten Schattenprofile? Die sind doch auch nicht rechtens? Zumindest nicht nach meinem Verständnis. Anderes Beispiel: Ein Elektrofachmarkt in Rot. Der möchte gerne Kontaktdaten, wie Telefonnummer und/ oder Mailadresse. Die Daten gehen auch in Richtung FB. Aber das ist natürlich ein Service am Kunden, damit man den Kunden Bescheid geben kann sobald das Gerät da ist. Sammeln von Daten mit einer schönen Ausrede – alles wegen dem Service/Verbesserung gegenüber dem Kunden.
    Eigentlich nett, dann aber doch nicht, da die Daten weitergegeben werden.
    Das regt mich auf, dass ich nichts dagegen unternehmen kann.
    Zuckerberg sagte vor dem Kongress aus, dass man keine Möglichkeit hat sein Schattenprofil zu ‚bearbeiten‘ seine Lösung ist, das sich derjenige einen Account anlegen solle, denn dann kann er seine Privatsphäre und Präferenzen einstellen.
    Eine Unverschämtheit so eine Aussage zu treffen.

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