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Bußgeld von 60.000 € für Datenschutzverstoß bei Easycash

Bußgeld von 60.000 € für Datenschutzverstoß bei Easycash

Wie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von Nordrhein-Westfalen in seiner Pressemitteilung schreibt, ist das Verfahren gegen die Easycash GmbH mit der Verhängung eines Bußgeldes in Höhe von 60.000 € abgeschlossen worden.

Easycash im Fokus

Wie bereits vor einem Jahr – auch bei uns – berichtet, hatte das Unternehmen Kontodaten und Daten über Ort, Zeitpunkt und Höhe von Zahlungsvorgängen an ein Schwesterunternehmen weitergeleitet. Wie von der Aufsichtsbehörde festgestellt wurde, handelte es sich dabei um rund 400.000 Zahlungsverkehrsdaten zu Kontoverbindungen. Diese Datenweitergabe war unzulässig.

Der Landesbeauftragte kommentierte das Vorgehen wie folgt:

„Wer Zahlungsvorgänge quasi als Treuhänder für Einzelhandelsunternehmen abwickelt, muss besonders sorgfältig mit diesen Daten umgehen. Er darf so sensible Daten über Zahlungsverhalten und Kontoverbindungen, die durchaus auch Profilbildungen erlauben würden, nicht für andere Zwecke an Dritte übermitteln. Deswegen musste ich hier einschreiten.“

Gelobt wurde dann noch der kooperative Umgang mit der Aufsichtsbehörde. Das Unternehmen habe das Bußgeld auch bereits gezahlt und die Weitergabe von Kontoverbindungsdaten an Dritte eingestellt.

Fazit

Datenschutzverstöße lohnen sich nicht. Zwar wird der (nach eigenen Angaben) Marktführer für Deutschland bei den EC-Karten-Lastschrifteinziehern für den Einzelhandel durch das Bußgeld sicher nicht in seiner Existenz gefährdet, er hat aber an Geld und Ruf etwas verloren. Anders als noch bei den ersten Datenschutzskandalen aus 2008 scheint man aber zumindest gelernt zu haben, dass eine frühzeitige Kooperation mit der Aufsichtsbehörde im Fall eines Falles sinnvoll ist, trotz erster reflexartiger Dementi. Besser noch wäre es allerdings, die eigenen Verfahren von vorneherein datenschutzgerecht zu gestalten…

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  • hallo
    es ist ja alles schön und gut .aber was ist wenn die aufsichtsbehörde und LfD und BfDİ sebst eine rechtswidrige verarbeitung vollübt haben und keiner möchte aufeinmal der verantwortliche sein und nicht aktiv werden über 1 jahr und noch alles vereiteln . gerichte das ignorieren …..

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