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CNIL vs. Google: Höchste Geldstrafe ist lächerlich

CNIL vs. Google: Höchste Geldstrafe ist lächerlich

Schon vor einem Jahr berichteten wir, dass die europäischen Datenschützer Sanktionen gegen Google planen. Nun ist es so weit: die französische Aufsichtsbehörde CNIL verhängt Google wegen unverständliche Datenschutzerklärung eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.

Unbestimmte Datenschutzbestimmungen

Google wird vorgeworfen, zu unverständliche und vage Datenschutzerklärung zu haben. Für die Nutzer sei es nicht ersichtlich, welche Daten die Dienste von Google wie zum Beispiel YouTube, GMail und Picasa von ihren Nutzern erheben, wie diese miteinander verknüpft, verwendet und ausgewertet werden.

Lächerliche 150.000 Euro

Die Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro dürfte Google allerdings nicht besonders tangieren. Immerhin erwirtschaftete das Unternehmen alleine im dritten Quartal 2013 einen Gewinn in Höhe von 3 Milliarden Dollar. Sinn des Bußgeldes ist es jedoch, eine abschreckende Wirkung zu haben. Dieses Ziel dürfte hier verfehlt sein.

Da bietet es auch keinen Trost, dass die Geldbuße die höchste sei, die CNIL bisher verhängt hat.

Reaktion von Google

Google meint dagegen, ihre Datenschutzerklärung respektiere europäisches Datenschutzrecht. Dabei vergisst Google, dass sie – wie alle Unternehmen – verpflichtet ist, die datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und nicht lediglich zu respektieren!

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