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Das Volkszählungsurteil wird 30 – ein Kommentar

Das Volkszählungsurteil wird 30 – ein Kommentar

Das Volkszählungsurteil feierte in dieser Woche seinen 30. Geburtstag. Es gilt als DAS Urteil im Datenschutzrecht und bildet die Grundlage für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es stellt sich allerdings die Frage, ob es auch tatsächlich einen Grund zum Feiern gibt.

Das Volkszählungsurteil

Hintergrund für das Volkszählungsurteil 1983 war, dass aufgrund eines neuen Gesetzes eine Volkszählung in Form einer Totalerhebung stattfinden sollte – neben der vollständigen Kopfzählung sollten auch weitere Daten erhoben werden. Doch eine Vielzahl Betroffener erhoben gegen das zugrundeliegende Gesetz Verfassungsbeschwerde, da sie sich in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt sahen.

Mit dem Urteil wurde das sog. Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch das Bundesverfassungsgericht manifestiert, das als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde angesehen wurde. Die Kernaussagen des Volkszählungsurteils finden sich in den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts:

„Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Einschränkungen dieses Rechts auf „informationelle Selbstbestimmung“ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss.“

Auf Grund des Urteiles wurden Teile des Volkszählungsgesetzes daher als mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.

Was bisher geschah

Seit dem Volkszählungsurteil vor 30 Jahren ist viel passiert. Der Datenschutz hat sich weiter entwickelt und ist inzwischen nicht mehr wegzudenken. Oder scheint es nur so?

Wirft man einen kritischen Blick auf das Thema, fällt vor allem eins auf: Datenschutz ist in aller Munde, gehandelt wird aber nicht. Während vor 30 Jahren die Kritik an der geplanten Volkszählung groß war und die Proteste immer lauter wurden, gab es entsprechende Entrüstung beim Zensus 2011 erst relativ spät. Doch immerhin gab es noch Proteste…

Bei den neusten Entwicklungen rund um Edward Snowden und die durch ihn aufgedeckte Totalüberwachung der Bürger hat man eher das Gefühl, die Proteste seien eher verhalten. Fragt man in seinem unmittelbaren Bekanntenkreis nach, wer an irgendeiner Demonstration teilgenommen hat oder amerikanische Dienste (Facebook, Google, Amazon) seither meidet, hört man oft die gleichen Sätze:

  • „Wir können daran doch eh nichts ändern.“
  • „Meine E-Mails können die ruhig lesen – das interessiert die doch eh nicht.“
  • „Ich hab doch nichts zu verbergen.“

Resignation statt Kampfansage gegen die Totalüberwachung, so der Eindruck.

Wachsendes Misstrauen in der Bevölkerung

Aktuelle Zahlen belegen aber, dass amerikanische Firmen durch den NSA-Skandal an Ansehen verlieren und deutsche Firmen davon profitieren. Laut welt.de äußern inzwischen 37 % der Befragten Unbehagen bzgl. ausländischer Dienste, fast 32 % würden soziale Netzwerke seltener oder weniger nutzen als vorher. Und auch bei Cloud-Diensten seien deutsche Anbieter bevorzugt.

Und auch die Veranstalter durchgeführter Demonstrationen verzeichneten einen Erfolg: Unter dem Motto „Stop Watching Us“ fanden im Sommer deutschlandweit Demonstrationen statt, an denen mehrere tausend Menschen in mehr als 30 Städten teilnahmen. Und zur „Freiheit statt AngstDemonstration in Berlin kamen mit 20.000 Demonstranten vier mal so viele wie noch vor 2 Jahren.

Bundesregierung hält sich zurück

Fakt ist allerdings auch, dass die Bestrebungen der Bundesregierung gegen die Totalüberwachung bisher eher fadenscheinig waren. So wundert es wenig, dass nach der bereits durch Ronald Pofalla für beendet erklärten NSA-Affäre der neue Geheimdienst-Staatssekretär Fritsche laut heise.deDaten und noch mehr Daten, nicht nur Verkehrsdaten, sondern auch Inhalte von E-Mails“ haben will und die geplante Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff bisher für die Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und Online-Durchsuchungen gestimmt hat.

Fazit

Auch 30 Jahre nach seiner Veröffentlichung könnte das Volkszählungsurteil kaum aktueller sein. Und so kann man dem Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg nur zustimmen, wenn er sagt:

„Die damaligen Feststellungen des Gerichts gelten unverändert fort: Wer nicht weiß, ob sein Verhalten beobachtet und registriert wird, wird sich nicht mehr unbefangen bewegen und kann seine Freiheitsrechte nicht mehr uneingeschränkt ausüben.

Und wie schon beim Volkszählungsurteil, als es auf jeden einzelnen ankam, der sich gegen das Gesetz wehrte, so gibt es auch heute diverse Möglichkeiten für jeden, sich gegen die Totalüberwachung zu wehren (u.a. des AK Vorrat oder Freiheit statt Angst).

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