Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Das Web 2.0 und das Persönlichkeitsrecht

Das Web 2.0 und das Persönlichkeitsrecht

Das sog. „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 statuierte dem Bürger das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe der zu seiner Person gehörenden Informationen zu entscheiden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht wurde damit aus den Art. 1 und 2. GG interpretiert. Der Bürger soll über die Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten selbst bestimmen können.

In § 1 Abs. 1 BDSG heißt es dann auch:

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird

Nicht die Daten an sich, sondern das Persönlichkeitsrecht ist das oberste Schutzgut des Bundesdatenschutzgesetzes.

Das Mitmach-Web (2.0)

Das Web 2.0 ist der weitere Begriff für das „Mitmach-Web“. Durch leicht erlern- und nutzbare technische Möglichkeiten, stehen jedem Bürger mit Internetanschluss zahllose Kommunikationskanäle zur Verfügung. Blogs wie dieser, die eigene Homepage und natürlich auch die eigenen Darstellung auf sozialen Netzwerken wie Facebook.

Dabei wird leicht übersehen, dass eine Veröffentlichung von Beiträgen in sozialen Netzwerken nicht nur heute, sondern auch und gerade in der Zukunft schaden kann. Ein falscher Klick in verschachtelten Einstellungsdialogen kann dazu führen, dass Urlaubsfotos und unbedachte Kommentare den 1.000.000.000 anderen Usern zur Verfügung stehen.

  • Sie denken das passiert Ihnen nicht? Das Facebook Profilbild ist beispielsweise standardmäßig öffentlich.
  • Sie sind nicht bei Facebook? Aber Sie haben Freunde, Bekannte und Verwandte die dort sind und witzige Gruppenfotos von Veranstaltungen und privaten Feiern einstellen, Sie vielleicht auch benennen und markieren.
  • Sie haben sich gerade um einen neuen Job bemüht? Ihr potentieller Arbeitgeber freut sich über einen Lebenslauf mit Bildern aus dem Internet, der auch Leben und nicht nur Lernen und Arbeiten beinhaltet. Ganz nebenbei kann er so ein Persönlichkeitsprofil von Ihnen erstellen.
  • Sie haben Ihrem Arbeitgeber ein Foto für die Firmenhomepage hinterlassen? Damit verfügen Sie also auch ohne Facebook über ein Profil im Internet.

Werden diese Informationen auch noch für die Öffentlichkeit durchsuchbar gemacht, dauert es nämlich nicht lange und der Google Robot hat Sie und Ihre Daten indexiert und macht es Interessierten noch leichter, Informationen zu finden. Selbstverständlich werden diese Daten zudem im Cache der Suchmaschine vorgehalten oder auf Facebook für die Ewigkeit gespeichert, denn selbst die Technologieriesen wissen um die sich entwickelnden Auswertungsmöglichkeiten von Morgen, bspw. der Gesichtserkennung.

Das fremde Interesse an den Daten oder der Persönlichkeit

Es sind nicht nur Unternehmen die aus Marketinginteresse Ihre Daten abgreifen und vermarkten wollen, es ist auch nicht nur der Staat auf seiner ewigen Jagd nach Terroristen. Es sind sehr oft andere Personen, die Ihnen womöglich bewusst schaden wollen (die klassische Pizzabestellung) oder Ihre Daten gefunden haben und vielleicht gar Ihre Identität stehlen. Hinzu kommen einen Fülle von Beleidigungsdelikten, Verleumdungen oder auch Vermögensdelikte wie etwa Kreditkartenbetrug.

Ein Beispiel

Eine Mandantin hat aus Interesse eine Personensuchmaschine mit Ihren Daten gefüttert und auf die Suche geschickt. Gefunden hat diese Suchmaschine (Vebidoo) ihren Namen samt Profilbild und Daten aus einer Flirtbörse (Badoo). Sie hat dieses Profil weder angelegt noch ein Interesse daran. Was nun? Der eine Anbieter sitzt in Österreich, der andere in England. Das wird normalerweise ein langer Weg zur Löschung, obwohl in diesem Fall beide Unternehmen schnell auf die Aufforderung zur Löschung reagiert haben. Gleichwohl, hat die eine Personensuchmaschine die Daten einmal gefunden, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass jedenfalls Google auch die Daten hat.

Versuchen Sie da mal eine schnelle Löschung hinzubekommen wenn Sie kein großes Medienunternehmen repräsentieren oder fragen Sie einmal Frau Wulff.

Verantwortungsbewusstsein

Datenschutz und damit der Schutz des eigenen Persönlichkeitsrechts, setzt somit immer auch ein gewisses Maß an Verantwortungsbewusstsein voraus. Wo und wann und vor allem wem gebe ich meine Daten und was veröffentliche ich. Mitmachen ja, aber verantwortungsbewusst sollte die Devise heißen. Das bedeutet auch, die Grenzen der eigenen Meinungsfreiheit zu berücksichtigen. Dahinter beginnt nämlich das Persönlichkeitsrecht der anderen.

Die Durchsetzung des Datenschutzes und die Gewährleistung des Persönlichkeitsrechts

Dieses wiederum zu schützen ist die oberste Aufgabe des Datenschutzes und setzt auch Durchsetzungsmöglichkeiten voraus. Für unseren Artikel zur Identifizierbarkeit von aktiven Internetusern wurden wir teilweise heftig kritisiert.

Unser dortiges Fazit sollte jedoch auch vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen gelten:

Dem Staat und den Betroffenen muss ein ausgewogenes Handlungs-Instrumentarium an die Hand gegeben werden … .

Die Betonung liegt auch auf ausgewogen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf ihre Seite gestossen, weil ich über goggle auf Fotos von mir bei Vebidoo bzw. Badoo gestossen bin. Identisch wie in ihrem Beispiel dargestellt. Ein mir unbekanntes Profil auf einer Flirtseite mit meinem Namen und meinen Fotos. Wie kann ich die Löschung erreichen? Wie kontaktiert man solche Seiten? Es gibt keine EMailadresse und wie sie schon korrekt bemerkt haben, sitzt badoo in England. Einen Brief schreiben?
    Mir wäre sehr an einem Rat gelegen. Vielen Dank

  • @ r.s.:

    Sie haben die Möglichkeit mit Badoo über badoo.com/feedback in Kontakt zu treten und/oder eine schriftliche Anfrage zu stellen. Vebidoo hat seinen Sitz in Österreich und lässt sich ebenfalls kontaktieren.

    Über http://www.ico.gov.uk/ können Sie zudem eine Beschwerde an die englische „National Data Protection Authority“ richten.
    In der Regel wird jedoch bereits eine Löschung auf Anfrage an Badoo vorgenommen.

  • Habe das selbe Problem, wie oben beschrieben. Habe bereits 2 Mal in Abstand einer Woche, an badoo.com/feedback eine Beschwerde geschickt. Leider ist mein Profil bis heute nicht gelöscht.
    Gibt es da noch irgend eine Möglichkeit, vielleicht eine Beschwerde an eine Behörde.

    Danke für eine Info

  • Sehr geehrte Damen und Herren, ich bearbeite derzeit folgendes Problem: eine Organisation hat auf seiner Hompage persönliche Daten (Name, Anschrift, Telef.nr. usw.) einer Einzelperson veröffentlicht, mit dem Ziel, diese Person u.a. bei potentiellen Arbeitgebern zu denunzieren und ihm damit zu schaden, indem er auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen hat (dies ist die Aussage des Vertreters der Organisation).

    Kann ich die sofortige Löschung verlangen und welche rechtlichen Mittel gibt es zur Durchsetzung? Wie ist die rechtliche Lage überhaupt? Die Organisation fühlt sich im Recht.

  • @d.h.:
    In Abhängigkeit von dem genauen Inhalt des Beitrags können Sie grundsätzlich eine Löschung verlangen, ggf. auch eine Unterlassung.
    Vor dem Hintergrund der persönlichen Bedeutung der Angelegenheit für den Betroffenen kann diesem gleichwohl nur dringend geraten werden, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um eine weitere Rufschädigung zu vermeiden und die Folgen gering zu halten.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.