Bei der Kreisverwaltung Peine wurden etliche Unterlagen des Kreisveterinäramtes in einem Altpapiercontainer entsorgt und von einem Passanten entdeckt. Laut Braunschweiger Zeitung befanden sich darunter „handschriftliche Notizen, detaillierte Projektlisten, Anschreiben mit Adressen und Briefkopf“.
Der Sprecher des Landkreises teilte mit
„Es handelt sich offenbar um ein einmaliges Versehen, das wir bedauern. Künftig muss so etwas in jedem Fall vermieden werden.“
Er versicherte, dass im Normalfall sämtliche personenbezogene und datenschutzrelevante Daten geschreddert würden. Auch seien die für die Datenpanne verantwortlichen Stellen bereits informiert worden.
Eine Mitarbeiterin des Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen gab an
„Im normalen Altpapiercontainer hat das nichts zu suchen“
und kündigte eine Prüfung an, ob ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und damit eine Ordnungswidrigkeit vorliege.
Bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) drohen in diesem Fall Bußgelder von bis zu 50.000,– EUR, wobei das BDSG je nach Verstoß auch Bußgelder bis zu 300.000,– EUR vorsieht.
Solche Datenpannen wiederholen sich immer wieder, sind jedoch bei pflichtbewusstem Umgang mit sensiblen Daten ohne weiteres vermeidbar. Es bleibt zu hoffen, dass die Kreisverwaltung ihre Mitarbeiter in diesem Punkt weiter sensibilisiert …