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Datenschutz bei der Befragung zur Organspende

Datenschutz bei der Befragung zur Organspende

Bundesregierung und Opposition haben sich gestern Abend darauf geeinigt, eine neue Vorgehensweise beim Thema Organspende in Deutschland einzuführen. Fraktionsübergreifend war man sich einig, die Förderung der Spende als Zielvorgabe in das Transplantationsgesetz aufzunehmen. Danach soll jeder erwachsene Bundesbürger in Zukunft regelmäßig von seiner Krankenkasse (gesetzlich oder privat) über seine Bereitschaft zur Organspende befragt werden.

ja, nein, vielleicht

Die Antwort der Befragten muss dabei selbstverständlich weder endgültig sein noch eindeutig. Die Befragten können ihre Bereitschaft durch ein „Ja“, „Nein“ oder „Ich weiß nicht“ äußern. Oder sie antworten überhaupt nicht.

Die geäußerte Antwort soll auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, die zur Zeit in 1. Generation an alle Patienten ausgegeben wird. Über diesen Punkt bestand zwischen Fraktionen bis zuletzt Uneinigkeit – Hintergrund waren datenschutzrechtliche Bedenken.

Problem: Zugriff der Krankenkassen auf die Gesundheitskarte

Bedenken wurden deshalb geäußert, weil ursprünglich mal vorgesehen war, dass nur Ärzte oder andere Therapeuten Zugriff auf die Daten nehmen können, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind. Durch das neue Verfahren werden die Zugriffsrechte der Krankenkassen unvorhergesehen ausgeweitet. Man befürchtet, dass die Krankenkassen diese Zugriffsmöglichkeiten für andere Zwecke missbrauchen könnten.

Nur Schreibrechte, keine Leserechte

CDU und SPD hatten sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, dass es ausreichen müsse, den Krankenkassen zwar Schreib- aber keine Leserechte einzuräumen. Da den Grünen auch dies noch zu wenig war, einigte man sich nun darauf, dass ein Zugriff der Krankenkassen nur nach Zustimmung des Versicherten erfolgen darf.

Eine Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte wird jedoch frühestens ab 2014 möglich sein, wenn die 2. Generation der Karte ausgeliefert wird. Die zurzeit ausgegebene 1. Generation ermöglicht dies technisch noch nicht.

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  • Das neue Transplantationsgesetz läuft auf eine Umkehr der bisherigen Regelung hinaus. D.h., alle sind erst einmal automatisch Organspender, wenn sie nicht in schriftlicher Form widerrufen haben.
    Das alles wird dem Selbstlauf überlassen, denn es gibt keine amtlichen Vordrucke für Verweigerer und auch kein Widerspruchsregister, wie in anderen Ländern üblich.

    Die Krankenkassen sollten nicht ins Spiel kommen, denn sie haben dabei eigene Interessen.

    Die Diagnose „Hirntod“ = Tod und Tote muß man nicht mehr behandeln – Kostenfaktor geklärt.

    Danach geht es nur noch um Gewinnoptimierung. Sollten die heißbegehrten Organe -zum Nulltarif- einmal „aus Versehen“ entnommen worden sein, gehen Krankenhaus und Ärzte, Dank entsprechender Gesetze, straffrei aus, obwohl eine Straftat begangen wurde (StGB § 34). Mir fällt immer ein Chanson von Milwa ein: Alle Menschen sind gleich, nur einige sind gleicher, denn die sind etwas reicher (Text sinngemäß) !

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