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Datenschutz bei Fotos und Videoaufnahmen in Kitas

Datenschutz bei Fotos und Videoaufnahmen in Kitas

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine hilfreiche Broschüre zum Thema Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Dieser Artikel soll einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Anforderungen geben.

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kitas

Der erste Teil der Handreichung erläutert zunächst grundsätzlich, aus welchen Gründen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kindertageseinrichtungen eine Rolle spielen. Hierbei werden zunächst pädagogische Erwägungen angebracht, die einleuchten. Tonaufnahmen sind hilfreich um die sprachlichen Fähigkeiten eines Kindes auszuwerten, Fotos und Videoaufnahmen können nützlich sein, um die Eingewöhnungsphase in der Kita zu dokumentieren. Nachdem die pädagogischen Erwägungen dargestellt wurden, wird die Frage aufgeworfen, was bei solchen Aufnahmen aus der Sicht des Datenschutzes zu beachten ist. Hierbei widmen sich die folgenden Teile der Broschüre verschiedenen datenschutzrechtlichen Bereichen zum Thema Ton-, Bild-, und Videoaufnahmen.

Datenschutzrechtliche Einordnung

Der datenschutzrechtliche Teil der nun folgt, zeichnet sich durch eine verständliche Strukturierung und eine eingängige Erklärung der Grundbegriffe aus, die für Laien sehr hilfreich sein kann.

Es wird zunächst festgestellt, dass das zu schützende Recht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1, Abs. 1 GG ist. Die einschlägige Norm des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) werden benannt und erläutert. Kitas sind Einrichtungen der Jugendhilfe und somit verpflichtet den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten, § 61 Abs. 3 SGB VIII.

Die Broschüre erklärt im Folgenden einzelne Grundsätze des Datenschutzes:

  • Grundsatz der Zweckbindung,
  • Grundsatz der Transparenz,
  • Grundsatz der Direkterhebung,
  • Grundsatz der Erforderlichkeit.

Wichtig für Eltern: Der Betreuungsvertrag

Nach der Klärung der Grundbegriffe des Datenschutzes, wird im Weiteren die Bedeutung des Betreuungsvertrags mit der Kita für die Eltern beschrieben. Hier werden die Einzelheiten des Betreuungsverhältnisses geregelt. In diesem Zusammenhang wird auf die Wichtigkeit der Einwilligung für Fotos sowie zu Ton- und Videoaufnahmen in einem solchen Betreuungsvertrag mit der Kita hingewiesen und auf was Eltern hierbei achten sollten. Zur Veranschaulichung werden die Einzelnen Voraussetzungen für eine rechtmäßige Einwilligung geklärt.

Folgende Punkte sollten in eine Einwilligung aufgenommen werden:

  • Zweckbestimmung der Aufnahme,
  • Nutzungsart und weitere Verwendung,
  • Dauer der Aufbewahrung und Zeitpunkt der Löschung,
  • Möglichkeit des Widerrufs.

Hervorzuheben ist auch, dass sich die Broschüre um praxisorientierte Erklärungen bemüht. Datenschutzrechtliche Probleme werden hierbei an einzelnen Beispielen erläutert. Bezug genommen wird auf folgende Situationen: Aufnahmen im pädagogischen Alltag und bei Veranstaltungen, Fotos in den Räumlichkeiten der Einrichtung, Nutzung von privaten Aufnahmegeräten und Veröffentlichung durch Externe.

Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Positiv zu erwähnen ist auch, dass sich die Broschüre nicht nur auf eine Gruppe von Betroffenen beschränkt, sondern Kindern und Beschäftigten von Kitas gleichermaßen einen Abschnitt gewidmet hat.

Hier werden auf gut verständliche Weise Fragen des Mitarbeiterdatenschutzes bezüglich Video-, Ton-, und Bildaufnahmen geklärt. Als Anleitung für Mitarbeiter werden hier folgende Begriffe und Fragen geklärt:

  • Recht am eigenen Bild,
  • Voraussetzungen der Einwilligung,
  • Spannungsverhältnis von freiwilliger Einwilligung und Abhängigkeitsverhältnis zu Arbeitgeber,
  • Erforderlichkeit der Aufnahmen für das Beschäftigungsverhältnis

Gute Mischung aus datenschutzrechtlicher Aufklärung und pädagogischem Ansatz

Abschließend kann gesagt werden, dass es der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde gelungen ist, eine aufschlussreiche und gut verständliche Handreichung für Eltern und Mitarbeitern von Kitas zu erstellen, in denen nicht nur die rechtliche Seite von Fotos sowie Ton-, Videoaufnahmen aufgezeigt wird, sondern auch der pädagogische Nutzen von solchen Aufnahmen erläutert wird. Daher kann die Broschüre nur weiterempfohlen werden.

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  • Mir fehlt in der Handreichung der Bezug zur DSGVO.
    Müsste die rechtliche Einordnung nicht folgendermaßen sein:
    CHARTA DER GRUNDRECHTE
    DER EUROPÄISCHEN UNION -> DSGVO -> BDSG -> SGB VIII + KunstUrhG
    anstatt GG -> BDSG -> SGB VIII + KunstUrhG sein?
    Sofern es eine Öffnungsklausel oder eine Nicht-Anwendbarkeit der DSGVO für die Bereiche der nationalen Gesetze gibt.

    • In der Tat ist im Nachhinein nicht ganz verständlich, warum sich die Handreichung als Ausgangsnorm nicht auf die DSGVO stützt. Dies ist ein berechtigter Kritikpunkt an der Broschüre der Berliner Datenschutzbehörde.

  • Eine Frage- Warum ist immer nur die Rede von Kitas? Was ist mit Schulen? Stellen die Kitas eine andere gesetzmässigkeit dar, weil Sie ggf. kirchlich sind?

    Danke für eine Antwort im Voraus.

  • Frage:
    Ich habe eine Fotografiererlaubnis etc……wie sieht es aber aus mit der Bildentwicklung online über dritte z. B. Fotoparadies, brauche ich da auch eine schriftliche Einwilligung der Eltern?

    • Wenn zum Zeitpunkt der Weiterleitung der Fotos in digitaler Form (personenbezogene Daten) noch kein Vertragsverhältnis mit den Eltern besteht, ist auch diese nur auf Grundlage einer datenschutzkonformen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zulässig. Die Einwilligung könnte beispielsweise zusammen mit der Einwilligung für die Erstellung der Fotos eingeholt werden.
      Zu beachten ist außerdem, dass je nach Konstellation in diesem Verhältnis wohl eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen wird, die einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung erforderlich werden lässt.

  • Die Fotoentwicklung in Online-shops oder im Drogeriemarkt ist kostengünstig, schnell und üblich, aber dort ist i.d.R. nicht ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung möglich. Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?

    • Eine schriftliche Benachrichtigung des Webanbieters durch den angestellten Datenschutzbeauftragetn das nach jeder Bestellung wenn diese nach der reklamationsfrist (Bezahlung der Rechnung) erfolgt ist, kann gefordert werden stellt somit auch keine gefahr nach dem Datenschutz dar, ebenso wie eine schriftliche Versicherung das eine sichere Verbindung zur Übertragung der Daten den zugriff durch Dritte sicherstellt.
      Wir haben eine solch Bestätigung erhalten und lassen uns nach jeder Bestellung eine Bestätigungsmail senden nach dem Löschvorgang!

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