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Datenschutz – Jahresrückblick 2017 – Teil 4

Datenschutz – Jahresrückblick 2017 – Teil 4

Und nun der letzte Teil unseres Jahresrückblicks, der die Höhepunkte von Oktober bis Dezember 2017 umfasst.

Der Inhalt im Überblick

Oktober

Bereits Ende September 2017 haben die Beteiligten der 39. Internationalen Datenschutzkonferenz grundlegende Datenschutzanforderungen für vernetzte und automatisierte Fahrzeuge beschlossen. Wir haben in unserem Artikel Datenschutz in vernetzten Fahrzeugen einige wichtige Punkte näher beleuchtet. In jedem Fall wird man beim Autokauf künftig die Datenschutzerklärungen etwas genauer durchlesen müssen.

Das gigantische Ausmaß der bei Yahoo durch eine Cyberattacke abhanden gekommenen Daten musste im Oktober noch weiter nach oben korrigiert werden. Anfang des Monats haben wir erneut über den Cyberangriff berichtet und die Meldepflicht bei einem Data Breach nach der DSGVO vorgestellt: Yahoo übertrifft sich selbst – Cyberattacke 2013 betraf 3 Mrd. Nutzer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekam durch den obersten irischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob EU-Standardverträge noch eine ausreichende Garantie hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre für eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer darstellen. Der Digitalverband Bitkom hat durch eine Umfrage aufdecken lassen, welche Unternehmen jetzt um die Rechtmäßigkeit der Klauseln bangen müssen. EuGH prüft EU-Standardverträge – Welche Unternehmen sind betroffen?

Mitte des Monats haben wir in dem Fachbeitrag Was bedeutet Privacy by Design / Privacy by Default wirklich? diese beiden, viel diskutierten, Begriffe vorgestellt und mögliche Maßnahmen erläutert.

Ebenfalls im Oktober ist die ePrivacy-Verordnung durch die Zustimmung EU-Parlaments einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Mittlerweile ist klar, dass die Verordnung nicht mit dem Stichtag der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. EU-Parlament stimmt für den Entwurf der ePrivacy-Verordnung

Der Monat schloss mit dem dritten Teil unserer Serie zu den Bußgeldern und Sanktionen nach DSGVO und BDSG (neu). DSGVO und BDSG (neu): Bußgelder und Sanktionen Teil 3

November

Der November begann bei uns mit dem Aufruf zum datenschutzrechtlichen Ungehorsam! Die Grundrechte der Bevölkerung werden immer weiter beschnitten, Empörungen oder gar ein Aufschrei bleiben jedoch aus. Verhindern oder erschweren Sie die Überwachung, verschlüsseln Sie so oft es geht und beschweren Sie sich! Jeder hat etwas zu verbergen und dieses etwas nennt man Privatsphäre.

Passend zu diesem Thema hat der Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte Andreas Schurig auf die Pflicht zur Verschlüsselung bei E-Mails von Berufsgeheimnisträgern hingewiesen: E-Mail-Verschlüsselung: Pflicht für Apotheker, Ärzte und Rechtsanwälte

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat im November Im Berufungsverfahren gegen Facebook vor dem Kammergericht Berlin obsiegt. Das Gericht bestätigte das Urteil des Landgerichts und stellte damit klar, dass die von Facebook bereitgestellten Informationen nicht ausreichend sind und so auch nicht von einer freiwilligen Einwilligung ausgegangen werden kann. Urteil KG Berlin: Facebooks Datenschutzeinwilligung nicht ausreichend

Der Einsatz von Social Media stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Warum Social Media Guidelines sinnvoll sind, was geregelt werden sollte und wie der Betriebsrat einzubinden ist, konnten Sie im November im Fachbeitrag Social Media Guidelines und der Betriebsrat nachlesen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Mitarbeiter Posts der Unternehmen Fanseite in Ihren eigenen Accounts teilen sollen. Ob das Werbung ist und ob der Mitarbeiter Einwilligungen seiner Social Media Kontakte einholen sollte, haben wir in unserem Beitrag Social Media: Vorsicht, wenn Mitarbeiter Posts des Unternehmens teilen beschrieben.

Schon seit längerem sind Bitcoins in aller Munde. Doch welche Technik steckt eigentlich dahinter? Das konnten Sie bei uns im Artikel Bitcoin – Technische Grundlagen der Kryptowährung nachlesen.

Im November wurde ebenfalls bekannt, dass der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems die Datenschutz-NGO „Noyb“ (none of your business) gegründet hat. Mit dieser sollen Betroffene künftig bei der Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber Plattformen wie Facebook und Google unterstützt werden. Max Schrems startet gemeinnützige Datenschutz-Organisation „Noyb“

Dezember

Im Dezember wurden durch das Verbrauchermagazin „Markt“ des NDR verschiedene Einkaufs-Apps bezüglich der Einhaltung des Datenschutzes beleuchtet. Insbesondere die Apps von Rossmann und Edeka haben dabei nicht gut abgeschnitten. Apps von Edeka, Rossmann und Co. unter der Datenschutz-Lupe

Viel Aufmerksamkeit hat auch die erste rechtliche Einschätzung des Bundeskartellamts zu dem laufenden Verfahren gegen Facebook erregt. Facebook ist marktbeherrschend und sammelt Daten Ihrer Nutzer ohne transparente Information und ohne Einwilligung. Facebook hat jetzt die Gelegenheit Stellung zu nehmen, sich zu rechtfertigen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Bundeskartellamt: Datensammlung von Facebook ist missbräuchlich

Und plötzlich war Weihnachten. Welche Datenschutzrisiken in der Vorweihnachtszeit bestehen und wie Sie sie vermeiden können, haben wir im gleichnamigen Artikel aufgezeigt.

Guten Rutsch!

Wir sagen Danke an unsere treue Leserschaft und wünschen einen guten Rutsch in das Jahr 2018. Wir freuen uns schon sehr, Sie auch im kommenden Jahr über allerlei interessante, kuriose und hilfreiche Themen aus der Welt des Datenschutzes zu informieren.

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