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Datenschutz-Siegel für Google Analytics

Datenschutz-Siegel für Google Analytics

Google Analytics kann in Deutschland datenschutzkonform eingesetzt werden, allerdings ist dafür einiges zu tun. Unser neues Angebot umfasst die Prüfung einer vorhandenen Implementierung, Hilfestellungen für fehlende Maßnahmen und die Verleihung eines Siegel bei erfolgreicher Umsetzung.

Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Nach langem Ringen zwischen Google und der zuständigen Aufsichtsbehörde einigte man sich 2011 auf konkrete Anforderungen, die den Einsatz von Google Analytics auch in Deutschland datenschutzkonform machen. Neben dem Abschluss einer Datenschutzvereinbarung mit Google sind Erweiterungen des Quellcodes erforderlich, die die Speicherung der vollständigen IP-Adresse des Nutzers verhindern und ihm Möglichkeiten zur Deaktivierung bereitstellen (Opt-Out). Außerdem muss eine umfangreiche Information in den Datenschutzhinweisen erfolgen.

Probleme bei der richtigen Umsetzung

Bekannt und bewährt ist unsere ausführliche Anleitung für den datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics. Trotzdem finden sich immer wieder Fehler bei der nicht ganz trivialen Umsetzung, beispielsweise werden die notwendigen Code-Erweiterungen nicht auf allen Unterseiten einer Website eingefügt. Hinzu kommen plötzliche Änderungen der rechtlichen Anforderungen, wie 2013, als weitergehende Maßnahmen für den Opt-Out verlangt wurden.

Aufsichtsbehörden prüfen

Auch wenn die Aufsichtsbehörden in Deutschland bei der Verfolgung vieler Datenschutzverstöße nicht hinterher kommen, finden bei der Verwendung von Google Analytics verhältnismäßig viele Kontrollen von Websites statt. Grund dafür ist zum einen, dass die ständige Auseinandersetzung mit Google prestigeträchtig geworden ist (man denke nur an den Streit um Google Street View).

Zum anderen können die Aufsichtsbehörden Websites mit relativ geringem Aufwand automatisiert prüfen, wie es beispielsweise die Bayerische Aufsichtsbehörde mit einem selbst entwickelten Prüfprogramm macht. Auch in NRW gab es bereits Massenprüfverfahren, bei denen tausende Websites in den Fokus genommen wurden.

Bei festgestellten Mängeln drohen Bußgelder nach § 16 TMG. In Zukunft könnten sogar Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden drohen: Ein neuer Gesetzesentwurf sieht ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen gegenüber Verbrauchern vor.

Wir beheben die Schwachstellen

Unser neues Angebot soll Ihnen Rechtssicherheit geben:

  • Prüfung: Wir prüfen die Implementierung von Google Analytics auf Ihrer Website
  • Hilfestellung: Leicht verständliche Anleitungen erklären Ihnen, was noch für eine datenschutzkonforme Umsetzung fehlt
  • Immer aktuell: Sobald sich die Anforderungen ändern, informieren wir Sie entsprechend

Zeigen Sie, dass Ihnen Datenschutz wichtig ist

Wer Datenschutz ernst nimmt, sollte das auch zeigen! Bei erfolgereicher Umsetzung sämtlicher Maßnahmen erhalten Sie neben einem Zertifikat unser Datenschutz-Siegel für den Einsatz von Google Analytics. Das schafft Vertrauen bei den Besuchern Ihrer Website und Sie heben Sie sich von der Konkurrenz ab.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der unklaren Rechtslage nach dem Safe-Harbor-Urteil vergeben wir zurzeit keine neuen Siegel.

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