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Datenschutz und Kampf gegen Corona – ein Widerspruch?

Datenschutz und Kampf gegen Corona – ein Widerspruch?

In der aktuellen Situation sehen wir weltweit, dass drastische Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus ergriffen werden. Diese dringen teilweise stark in die Privatsphäre der Bürger ein. Wir wollen einen Blick auf die weltweit und in Deutschland ergriffenen Maßnahmen werfen.

Die Krise als Chance?

Die Frage ist für nur wen. Milton Friedman, Vertreter der Chicago School of Economics und Vordenker des Neoliberalismus, mit zweifelhaftem Ruf unter anderem wegen der Nähe zur Mililitär-Diktatur Pinochets in Chile sagte einmal:

„Nur eine Krise – ob real oder vermeintlich – bringt echte Veränderungen hervor. Wenn diese Krise eintritt, hängen die Maßnahmen, die ergriffen werden, von den Ideen ab, die herumliegen. Das ist, glaube ich, unsere grundlegende Funktion: Alternativen zu bestehenden Politiken zu entwickeln, sie am Leben zu erhalten und sie verfügbar zu halten, bis das politisch Unmögliche zum politisch Unvermeidlichen wird.“

Dieser Tage erleben wir genau das: Eine weltweite Krise. Maßnahmen, die davor undenkbar erschienen, sind plötzlich möglich. Wir wollen schauen, welche unkonventionellen Maßnahmen gerade durchgesetzt werden, und wie der Datenschutz davon betroffen ist.

Maßnahmen anderer Länder

Wie wir bereits berichteten werden in China und in Taiwan bereits seit längerem u.a. Smartphone Standortdaten verwendet, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Nun ergreifen auch weitere Länder drastische Maßnahmen.

Israel – der Inlandsgeheimdienst gegen einen unsichtbaren Feind

In Israel wurde unter Anwendung von Anti Terrorgesetzen am Parlament vorbei entschieden, dass der Inlandsgeheimdienst Infizierte anhand von Standortdaten ihrer Smartphones und Kreditkartendaten tracken soll, um so potenziell Infizierte zu informieren. Kritik der Opposition, dass ein funktionierendes Parlament, auch und gerade im Ausnahmezustand, ein Markenzeichen der Demokratie sei, wies Premierminister Netanjahu wies mit dem Hinweis zurück, dass eine Verzögerung der Einführung der Maßnahmen zum Tod sehr vieler Israelis führen könnte. Wie Netanyahu in einer Pressekonferenz mitteilte, kämpfe man gegen einen unsichtbaren Feind, den man durch die Maßnahmen lokalisieren möchte.

Iran – Corona Virus als Vorwand zur massenhaften Überwachung

Im Iran hat die Regierung unter dem Vorwand der Ermöglichung einer Corona Diagnose, Millionen von Bürgern eine App aufgespielt, mit der deren Standortdaten erfasst werden können.

USA – Videoüberwachung gegen den Virus

Und in den USA teilte ein Unternehmen aus Austin, Texas mit, dass ihr „Fever Detection COVID19 Screening System“ in den nächsten Wochen bei Kunden, unter anderem Regierungsbehörden, Flughäfen und Fortune 500 Unternehmen installiert werden soll. Dabei sollen Videokameras mithilfe von künstlicher Intelligenz und Wärmemessung eine erhöhte Körpertemperatur anhand der Augen erkennen können und unmittelbar Alarm auslösen.

Alles Maßnahmen, die einem Datenschützer aufhorchen lassen, um nicht zu sagen, die Haare zu Berge stehen lassen.

Maßnahmen in Deutschland

Auch in Deutschland sind drastische Maßnahmen mittlerweile nicht mehr undenkbar.

Erfassung von Standortdaten

Vor knapp zwei Wochen hat die Mitteilung des Robert Koch Instituts, dass ein kleines Team an Möglichkeiten arbeite, wie man anhand von Handy-Bewegungsdaten die Ausbreitung des Corona Virus verlangsamen könne, noch für empörte Reaktionen gesorgt. Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte zeigte sich entsetzt:

„Eine Zwangserhebung der Daten sämtlicher Smartphonenutzer wäre mit der rechtsstaatlichen Ordnung nicht vereinbar.“

Die jüngsten Einlassungen des derzeitigen Bundesdatenschutzbeauftragten auf Twitter klingen hingegen ganz anders:

„Die Weitergabe von Standortdaten durch die Deutsche Telekom an das Robert-Koch-Institut ist in der gewählten Form datenschutzrechtlich vertretbar. Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes.“

Unklar ist, was genau „in der gewählten Form“ bedeutet. Es handelt sich jedoch anscheindend um anonymisierte Daten. Ulrich Kelber führt dazu aus:

„Es handelt sich vorliegend um Daten, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen.“

Eine App gegen Corona

Ein weiterer Ansatz ist die Entwicklung einer speziellen App zur Verfolgung von Infizierten.  Der Präsident des Robert Koch Instituts sagte vorgestern in einer Pressekonferenz (ab. Min. 30), dass er dies für ein sinnhaftes Konzept halte. Die App würde dann nach Feststellung einer Infektion bei dem Betroffenen installiert. So könnte die Kontaktnachverfolgung stark erleichtert werden, indem man nachvollziehen könnte, wer in einer bestimmten Entfernung und für eine bestimmte Zeit in der Nähe eines Infizierten gewesen ist. Die betroffenen Personen könnten dann zielgenauer kontaktiert werden. Er sagte zudem, dass dies technisch und datenschutzrechtlich möglich sei und er sehr optimistisch ist, dass ein überzeugendes Konzept in Kürze vorliegen wird.

Bitte mehr Transparenz

Sowohl bei Herrn Kelber als auch bei dem Chef des RKI ist verwunderlich, dass sie bereits feststellen, die angedachten Maßnahmen seien datenschutzkonform, aber keine näheren Details der geplanten und ergriffenen nennen. Es wäre hilfreich, wenn man mehr zum Vorgehen wüsste, um die Einschätzung nachvollziehen zu können. Das ist umso mehr verwunderlich, da bisher keine Rechtsgrundlage außer der Einwilligung der betroffenen Personen ersichtlich ist. Der Gesetzgeber könnte zwar entsprechende Gesetze erlassen. Das hat er aber nach aktuellem Stand noch nicht getan.

„bist du für Datenschutz oder für die Rettung von Menschenleben“

Es soll in diesem Beitrag nicht darum gehen, mit einer kontraproduktiven Haltung, die Bemühungen zur Eindämmung des Corona Virus pauschal zu kritisieren. Maßnahmen unter Auswertung von Standortdaten können helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, wie das Beispiel von Taiwan mit derzeit unter 60 Fällen, eindrucksvoll zeigt.

Es sollte jedoch auch stets geprüft werden, ob nicht mildere Mittel zur Verfügung stehen. Als Schritt in diese Richtung kann man die Nutzung anonymisierter Standortdaten anstatt personenbezogener Standortdaten durch das Robert Koch Institut sehen, um so zu erkennen, ob die Mobilität der Bevölkerung insgesamt nachgelassen hat. Dennoch wären nähere Details hierzu aufschlussreich.

Sehr bedenklich ist die Tendenz, wenn wie in der Sendung des Deutschlandradios zu dem Thema der Erfassung der Standortdaten, die fachliche Diskussion nach dem Motto verkürzt wird „bist du für Datenschutz oder für die Rettung von Menschenleben“. Das klingt unangenehm nach George W. Bush’s „Either you are with us, or you are with the terrorists“. Gerade bei einer so heiklen Angelegenheit wie der umfangreichen Erfassung von Standortdaten von Bürgern ohne deren Kenntnis sollten die ergriffenen Maßnahmen transparent sein und eine öffentliche fachliche Diskussion gefördert werden.

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  • Offenbar ist, laut Handelsblatt / lto, die in Umfang und Umsetzung recht unkonkrete Handyortung im Ergänzungsentwurf des Infektionsschutzgesetz (§ 5 Abs. 10 IfSG-E) erst einmal vom Tisch.

  • Danke für den guten Beitrag.

    Das Zitat ganz oben finde ich ideal beschreibend, auch das Fazit mit „Menschenleben VS Datenschutz“. Das ist für mich der entscheidende Punkt – hätte man das gleiche Thema vor der „Panik“ angesprochen (wie Taiwan bereits im Dezember hat), wäre es spätestens hier am Datenschutz bei uns sehr stark kritisiert worden. Ich bin sehr gespannt, inwiefern sich die Lage diesbezüglich entwickelt und hoffe hier auf Updates.

    Motto: Transparenz und Information stärken aber auch technische Innovation willkommen heißen.

  • M.E. wird bei vielen angestellten Überlegungen zu oft ausgeblendet, ob sie überhaupt in unseren bestehenden Rechtsrahmen passen. Zu selten kann ich auch erkennen, dass man über ‚Bedenke das Ende‘ nachdenkt.
    Vor diesem Hintergrund ängstigt mich, wie locker und diskussionsarm mit dem Begriff ‚Ausgangssperre‘ umgegangen wird/wurde.

    ‚Hüte Deine Gedanken, aus ihnen werden Worte – Hüte Deine Worte, aus ihnen werden Taten‘!

  • Lieber Kollege, das greift zu kurz, ist nur die Spitze des Eisbergs! Genau genommen leben wir derzeit in einem Ermächtigungszustand, der eine geschichtliche Parallele kennt. Da werden Regelungen getroffen wie Ausgeh- und Kontaktverbote, und die Kommunen sind munter gehalten, der Gesundheitsbehörde alle möglichen Daten zuzuleiten – ohne jede Rechtsgrundlage, allein wegen des „RKI“ – das die Daten nicht mal ausdrücklich fordert, aber es wird eben gerne so interpretiert. Ich sehe diesen Ausnahmezustand aufgrund von Fallzahlen, die weltweit (!) nicht einmal die Zahlen der letzten großen Influenzaepidemie erreichen, extrem kritisch. Und alles nur, weil ein messianischer Virologie von Eventualitäten faselt und telegen ist. Grüße an Johanna Hanefeld, seine Chefin, Mittvierzigerin und – Politologin, mit dem Ehrgeiz, erforschen zu lassen, „wie sich verschiedene Gesundheitssysteme auf Seuchen wie Aids oder Ebola auswirken. Wie verbreitet sich die Krankheit, wo wird sie als nächstes auftreten und wie können politische
    Entscheidungen diesen Verlauf beeinflussen?“ (Artikel aus dem November 2018, Tagesspiegel). Wir werden uns noch sehr wundern, wenn wir nach „erfolgreicher Bekämpfung“ versuchen, die Scherben zusammenzukehren.

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