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Datenschutzbeauftragte Voßhoff: Zu Unrecht in der Kritik?

Datenschutzbeauftragte Voßhoff: Zu Unrecht in der Kritik?

Die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff wird ganz überwiegend als Fehlbesetzung betrachtet. Sie verweist auf einen zurückhaltenderen Stil und die mangelnde Ausstattung ihrer Behörde.

Von „unbekannt“ bis „Katastrophe“

Unter der Überschrift „Agenda einer Unsichtbaren“ fasst Süddeutsche.de heute die allgemeine Medienschelte an Andrea Voßhoff zusammen, die von „weitgehend unbekannt“ bis „Katastrophe“ reicht. Der Autor des Artikels wollte sich ein eigenes Bild machen und hat Frau Voßhoff in ihrer Dienststelle besucht.

Portrait von Andrea Voßhoff

Das Kurzportrait aus dem Vor-Ort-Besuch zeichnet das Bild einer spartanischen Behörde mit einer nachdenklichen Bundesdatenschutzbeauftragten, die lieber auf Taten als auf große Worte setzen wolle. Sie wird zitiert mit:

„Das Attribut, still und leise zu sein, höre ich häufiger, mein Stil ist nun mal nicht die tägliche Schlagzeile.“ [Ihre Frage sei eine ganz andere:] „Was können wir denn konkret ändern?“

Außerdem fehle der Behörde die notwendige personelle Ausstattung.

Mangelnde Ressourcen sind keine Entschuldigung

Die mangelnden Ressourcen der Aufsichtsbehörden sind kein Geheimnis. Allerdings war die Behörde unter Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter auch nicht besser gestellt und auch die Landesdatenschutzbeauftragten leiden unter Personalmangel.

Trotzdem war Peter Schaar mit seiner ständigen Präsenz in Zeitungen und Fernsehen das krasse Gegenteil in Sachen Öffentlichkeitswirksamkeit und auch Landesbeauftragte wie Thilo Weichert (S.-H.) und Johannes Caspar (HH) sind deutlich präsenter.

Die Stilfrage

Bleibt die Frage, ob Frau Voßhoff zu unrecht kritisiert wird, bloß weil sie einen anderen, ruhigeren Stil verfolgt.

Das ist nicht der Fall. Denn die Möglichkeiten, als Bundesdatenschutzbeauftragte(r) zu wirken, beschränken sich im Wesentlichen darauf, laut zu sein. Pressemitteilungen auf der Website und intern kommunizierte Bedenken an Gesetzgebungsvorhaben werden kaum dazu führen, Veränderungen im Sinne des Datenschutzrechts herbeizuführen.

Aufmerksamkeit schaffen als Hauptaufgabe

Man mag die Äußerungen der Herren Schaar, Weichert und Caspar hin und wieder als überzogen kritisieren, aber am Ende es Tages ist es genau ihr Job, Aufmerksamkeit für datenschutzrechtliche Interessen zu erzeugen, auch wenn es manchmal zu polternd oder übertrieben klingen mag.

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  • Unabhängigkeit und Nähe zum Thema wären wünschenswert. Anstelle einer fast 60-jährigen vielleicht jemanden, der 30 Jahre jünger ist und tatsächlich versteht, worum es geht? Diese profillose Voßhoff ist doch ganz offensichtlich nur deshalb in ihrer Position, weil sie der CDU bequem ist.

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