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Datenschutz-Grundverordnung = Schweizer Käse

Datenschutz-Grundverordnung = Schweizer Käse

Aus Sicht eines Unternehmers können Juristen eine echte Plage sein. Doppelt schlimm wird es aus Unternehmersicht allerdings, wenn auch noch das Thema Datenschutz mit ins Spiel kommt, da sich mit diesem Thema meist schon mal gar kein Geld verdienen lässt. Da verwundert es auch nicht, dass gegen den Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung derzeit ein regelrechter Lobbykrieg geführt wird.

Regierungen knicken ein

Wie „Heise online“ berichtet, sind die EU-Regierungen derzeit bestrebt die geplante Datenschutz-Grundverordnung massiv auszuhöhlen. So soll beispielsweise der Grundsatz der Datensparsamkeit, wonach nur die für den jeweiligen Zweck erforderliche Daten erhoben und verwendet werden dürfen, geopfert werden. Auch der Grundsatz der Zweckbindung, wonach nachträgliche Zweckänderungen bei der Datenverwendung einer eigenen Rechtsgrundlage bedürfen, soll durchlöchert werden. Dies ergibt sich aus einem von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichen Dokuments der Arbeitsgruppe Dapix des EU-Rats.

Haben ist besser als brauchen

So soll beispielsweise gem. des Vorschlags Art 6.4 folgende Ergänzung erhalten

Further processing for incompatible purposes on grounds of legitimate interests of the controller or a third party shall be lawful if these interests override the interests of the data subject.

Mit informationeller Selbstbestimmung, im Sinne des Bundesverfassungsgerichts wird das dann allerdings nur noch wenig zu tun haben. Denn zum einen kann dann so ziemlich jeder mit einem legitimen Interesse Daten von Betroffenen verarbeiten und zwar ohne dass dieser hierauf Einfluss nehmen könnte und zum anderen ist für den Betroffenen dann überhaupt nicht mehr ersichtlich wann Datensätze einer Löschung bzw. Anonymisierung (Art. 5.1 (e)) zugeführt werden, da ja bei einer späteren Zweckänderung die Daten weiterhin für der Erfüllung des neuen Zwecks erforderlich sind. Angeblich soll sich Deutschland für die obige Formulierung stark gemacht haben.

Verschlechterung des geltenden Standards

Solche Regelungen wäre eindeutig eine massive Verschlechterung der derzeit geltenden Gesetzeslage und würde zudem gegen die Grundrechtscharta der Europäische Union verstoßen.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel selbst hatte in ihrer Regierungserklärung im April 2014 noch folgendes gesagt:

Auf der einen Seite wissen wir alle, dass wir ein gleiches Niveau von Datenschutz in Europa brauchen; denn ansonsten können sich Internet-unternehmen zum Beispiel immer in einem Land in Europa niederlassen, in dem es eben nicht dieses Datenschutzniveau gibt. Auf der anderen Seite brauchen wir eine Einigung auf einem Niveau, das unserem Datenschutzniveau in Deutschland entspricht.
Das sehen aber nicht alle anderen Länder so wie wir. Das heißt, wir werden in den nächsten Monaten zunehmend in eine Situation kommen, in der wir genau abwägen müssen, was besser ist: eine Datenschutz-Grundverordnung in Europa oder aber kein einheitliches Datenschutzniveau und damit immer wieder die Möglichkeit des Unterlaufens. Ich glaube, Deutschland muss, auch wenn wir kritisiert werden, dass es etwas länger dauert, mit aller Kraft auf ein vernünftiges Datenschutzniveau in Europa drängen. Alles andere kann ich mir nicht vorstellen. Wir brauchen auch Initiativen für einen verlässlicheren internationalen Datenschutz. Deutschland hat hier gemeinsam mit Brasilien in den Vereinten Nationen Aktivitäten unternommen. Das ist ein dickes Brett, das zu bohren ist. Ich glaube, wir müssen erst einmal in Europa mit gutem Beispiel vorangehen, um international voranzukommen.

Datenschutz-Grundverordnung = Schweizer Käse

Vergessen sind die Späh-Skandale um Edward Snowden. Die aktuellen Versuche zur Durchlöcherung der Datenschutz-Grundverordnung (auch von deutscher Seite) machen die Grundverordnung löchrig wie einen Schweizer Käse. Aus Sicht eines effektiven Datenschutzes stinkt dies ganz gewaltig.

Apropos: Wo ist eigentlich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit?

  • Bueller…äh….Voßhoff???
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  • Ist es nicht merkwürdig?

    Unsere Regierungen behaupten unentwegt, uns Bürger vor Terroristen schützen zu wollen. Unser Schutz liegt unseren Regierungen scheinbar ungemein am Herzen.

    Hmm… ich habe da mal eine Frage:

    Warum schützen uns unsere Regierungen nicht vor Umweltverschmutzung, Antibiotikaresistenzen, Krankenhauskeimen, Datenmissbrauch, schlechter Gesundheitsversporgung und Pflege?

    Immer dann, wenn breite Massen der Bevölkerung geschützt werden könnten, werden die Interessen der Bürger zu Gunsten der Profitinteressen von Wirtschaftsunternehmen und deren Lobbyisten geopfert.

    Ich dachte, unsere Regierungen wollen uns Vollkasko-Schutz gegen Terroristen, Kriminelle und all das Böse in der Welt bieten? Warum ist diese Allgefahrenversicherung immer dann löchrig, wenn es der Wirtschaft nützt?

  • Wenn dem Datenschutz von den Verantwortlichen ein solcher Stellenwert zugemessen wird, dann ist Datenschutz nur noch eine Farce! Kein Wunder, dass die Nachfrage nach Ds-Seminaren so „groß“ ist, warum schützen, wenn spätestens auf der zweiten Ebene (den Unternehmen) für uns Alle die Verwendung der persönlichen Daten nebulös wird! Der Begriff Cloud beschreibt in diesem Zusammenhang das Thema absolut zutreffend! Was können wir dagegen tun? Das System mit seinen eigenen Waffen schlagen: Jede Gelegenheit nutzen, die Systeme zu verwirren, damit die entstehenden Persönlichkeitsprofile nutzlos werden. Wie, das kann jede Nutzerin und jeder Nutzer kreativ selbst ausprobieren. Hier ist Schwarmintelligenz gefragt. Packen wir es an.

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