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Definition und Unterscheidung der Begriffe Daten, Informationen & Wissen

Definition und Unterscheidung der Begriffe Daten, Informationen & Wissen

Im Alltag wird der Datenschutzbeauftragte oft mit den Begriffen Daten und Informationen (vielleicht auch mit Wissen) konfrontiert, die oft synonym verwendet werden. Neben der unterschiedlichen Bedeutung der Begriffe (z.B. in Recht, Informatik, Betriebswirtschaft), existieren auch unterschiedliche Arten von Daten, die sich je nach Kontext und Systemen unterscheiden können. Wie sich die Begriffe Daten, Informationen und Wissen definieren, welche Datentypen es geben kann und ob diese personenbezogen sind, wird in dem folgenden Artikel erläutert. 

Datum

Ein Datum (Einzahl von Daten) stellt erstmal nur eine Folge von Zeichen dar, wobei ihre Bedeutung zunächst nicht eindeutig ist. Die Zeichen können z.B. aus Zahlen, Buchstaben oder Symbolen bestehen.

Beispiel: In der Marketingabteilung eines Online-Shops findet sich die Zahlenfolge: 150820161.

Diese Abfolge von Zeichen stellt zwar ein Datum dar, die Bedeutung ist allerdings nicht bekannt.

Informationen

Aus diesem Datum können aber Informationen entstehen, wenn bekannt ist, in welchem Kontext das Datum steht. Durch eine Kombination verschiedener Daten wird eine Beziehung hergestellt, die interpretiert werden kann. Die Daten werden zu einer Information.

Beispiel: Zusätzlich zu dem Datum 150820161 sind der Marketingabteilung folgende Daten bekannt: Kunde Max Muster, Artikel 150820161.

Durch die Ergänzung mit weiteren Daten gewinnt das ursprüngliche Datum an Bedeutung und kann nun interpretiert werden. Die Marketingabteilung weiß nun, dass der Kunde Max Mustermann einen Artikel mit der Nummer 150820161 bestellt hat.

Wissen

Wissen entsteht dagegen durch Denken, d.h. durch Verknüpfung von Daten bzw. Informationen und erfolgt subjektiv. Die Daten und Informationen werden durch einen Mitarbeiter der Marketingabteilung subjektiv interpretiert.

Beispiel: Die Marketingabteilung weiß nun, dass Max Muster den Artikel mit der Nummer 150820161 bestellt hat. Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Grill. Der Sachbearbeiter der Marketingabteilung interpretiert den Kauf dahingehend, dass Max Muster gerne grillt und deswegen auch an weiteren Grillutensilien interessiert sein könnte. Die Marketingabteilung wird Max Muster also Werbung mit Würstchen und Grillzubehör per E-Mail schicken.

Typen von Daten bzw. Informationen

Weiterhin können Daten und Informationen katalogisiert werden, wobei es viele mögliche Einteilung und Ausdifferenzierungen geben kann. Insbesondere ist die Unterteilung davon abhängig, in welchem Kontext und Fachgebiet diese verwendet werden. Da sich der Datenschutzbeauftragte nicht nur mit rechtlichen sondern auch technischen Sachverhalten auseinandersetzten muss, werden im Folgenden die Begriffe in den Fachgebieten Recht (BDSG, TMG, TKG) sowie in der Wirtschaftsinformatik (also Informatik und/oder Betriebswirtschaft) erläutert.

Personenbezogene Daten im BDSG und der DSGVO

Das BDSG verwendet in § 3 Abs. 1 den Begriff personenbezogene „Daten“ und definiert diese als „Einzelangaben“,  Art. 4 Abs. 1 DSGVO spricht dagegen von „Informationen“. Im Datenschutz finden sich also unterschiedlich Begriffe, die meist nur in Mehrzahl auftreten. Es findet also keine Unterscheidung statt, ob es sich um ein Datum, Information oder Wissen handelt. Allein entscheidend ist der Personenbezug. Grundsätzlich gilt, dass alle Daten, über die irgendwie ein Personenbezug hergestellt werden kann, auch unter den Begriff der personenbezogenen Daten fallen.

Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz

Bestandsdaten

Nach § 3 Nr. 3 TKG sind Bestandsdaten Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden. Eine ähnliche Legaldefinition findet sich auch in § 14 TMG, der nicht bei Telekommunikationsdiensten sondern bei Telemedien anwendbar ist.

Beispiel: Bei einem Vertragsschluss muss der Anbieter beim Kunden Daten wie Namen, Anschrift, Anschlussnummer, Kontodaten abfragen, um z.B. notwendige Geräte wie Router oder die Rechnung an den Kunden schicken zu können. Diese Daten sagen also noch nichts darüber aus, ob einzelne Leistungen abgerufen und/oder erbracht wurden.

Nutzungsdaten

Nutzungsdaten sind in § 15 TMG geregelt. Dabei handelt es sich um Daten, die ein Anbieter benötigt, um die Nutzung seines Telemedien-Dienstes zu ermöglichen und abzurechnen. Nutzungsdaten entstehen also bei jeder Interaktion zwischen dem Nutzer und dem Dienst.

Beispiel: Ruft der Nutzer eine Webseite auf, indem er eine URL in seinem Browser eingibt, wird seine IP-Adresse übermittelt. Die IP-Adresse ist also ein Nutzungsdatum. Zudem können weitere Daten wie Browsertyp, besuchte Seiten, Dauer des Besuchs, welche Dienste in Anspruch genommen wurden usw., übermittelt werden. Sofern diese Nutzungsdaten nicht mit persönlichen Daten verknüpft werden (was auch z.B. durch § 15 Abs. 3 TMG gefordert wird) und auch die IP-Adresse anonymisiert wird, liegen keine personenbezogenen Daten vor.

Verkehrsdaten

Eng verwandt mit den Nutzungsdaten ist der Begriff der Verkehrsdaten, die den technischen Vorgang der Erbringung der Telekommunikationsdienstleistung betreffen. Verkehrsdaten (auch als Verbindungsdaten genannt) sind gemäß § 3 Nr. 30 TKG Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Nach § 96 TKG gehören dazu beispielsweise die Rufnummer, Kommunikationsdienst (Telefonie, SMS, Fax) oder Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung, Datum und Uhrzeit oder die übermittelte Datenmengen, sofern dies für die Abrechnung wichtig ist. Verkehrsdaten sind auch diejenigen Daten, die nach der Vorratsdatenspeicherungen gespeichert werden sollen. Zwar wird nicht der Inhalt der Kommunikation gespeichert, mittels Verkehrsdaten lässt sich jedoch einiges über den Nutzer ablesen, z.B. mit wem er wie oft telefoniert hat. Verkehrsdaten gelten als personenbezogene Daten, da sie meist mit dem Nutzer verknüpft sind.

Inhaltsdaten

Nicht gesetzlich definiert ist der Begriff der Inhaltsdaten. Dabei handelt es sich um Daten, die den Inhalt einer Kommunikation betreffen.

Beispiel: Auf einer Webpräsenz ist ein Kontaktformular implementiert, wobei der Nutzer seinen Namen, Kontaktdaten und eine Nachricht über dieses Formular an den Webseitenbetreiber senden kann. Diese Daten sind nicht erforderlich, um die Übermittlung zu ermöglichen, sondern um mit dem Diensteanbieter zu kommunizieren. Im Vordergrund steht also der Inhalt. Wenn Inhaltsdaten zusammen mit weiteren Daten wie Namen übermittelt werden, handelt es sich um personenbezogene Daten. Wenn nur der Inhalt übermittelt wird ohne jeglichen Personenbezug, z.B. auf einem anonymen Portal, können Inhaltsdaten nicht personenbezogen sein.

Wirtschaftsinformatik

In der Wirtschaftsinformatik haben Daten meist eine andere Bedeutung als im Rechtswesen. Hier ist oft die Sprache von Stamm-, Bestands- und Bewegungsdaten, wobei die Einteilung auch abhängig vom Kontext sein kann. Was in einer Anwendung Stammdaten sind, können in einer anderen Anwendung Bewegungsdaten sein.

Stammdaten

Als Stammdaten werden Daten bezeichnet, die langfristig gespeichert werden und im Laufe der Zeit sehr selten oder kaum geändert werden. Sie haben also keinen Zeitbezug und sind statisch.

Beispiel: Hierzu gehören z.B. Artikel (einzelne Artikel erhalten durch die Artikelnummer eine eindeutige Identifizierung und werden nicht verändert), Kundendaten (können sich zwar ändern durch Umzug oder Heirat, dies stellt jedoch eher einen Ausnahmefall dar). Stammdaten können personenbezogen sein.

Bestandsdaten

Zu den Bestandsdaten gehören alle Daten, die sich ständig verändern, wobei sich meistens die Menge oder Werte ändern. Diese Werte werden während eines (Datenverarbeitungs-) Prozesses durch Bewegungsdaten verändert.

Beispiel: Bei den Bestandsdaten handelt es sich meist um Daten über Lagerbestände, da in einem Lager ständig neue Artikel hinzukommen oder auch entnommen werden. Wird ein Artikel aus dem Lager entnommen, wird dies EDV-technisch erfasst und vermerkt.
Bei diesen Daten wird eher kein Personenbezug vorliegen.

Bewegungsdaten

Bewegungsdaten entstehen durch betriebliche Prozesse (Transaktionen), die meist zur Veränderung von Bestandsdaten führen.

Beispiel: Wird z.B. ein Artikel aus dem Lager entnommen, stellt diese Entnahme eine Transaktion dar. Die dabei generierten Bewegungsdaten sind die in der EDV erfassten Lagerabgänge.
Genauso wie bei den Bestandsdaten wird auch hier meist kein Personenbezug bestehen.

Fazit:

Daten, Informationen und Wissen können sich in der Bedeutung unterscheiden. Jedoch sind sie vielfach geschützt, sei es durch den Datenschutz oder durch andere Vorgaben wie z.B. die neue Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und Geschäftsgeheimnisse.

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