Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Der Spion im Kühlschrank – oder was der Stromverbrauch über jeden von uns verrät

Der Spion im Kühlschrank – oder was der Stromverbrauch über jeden von uns verrät

Das sog. intelligente Stromnetz („smart grid“) wird nach dem Willen der großen Energiekonzerne und nun auch der Europäischen Kommission in naher Zukunft Wirklichkeit werden. Das sog. Smart Grid soll in der Lage sein, den Strombedarf in einem bestimmten Gebiet zu analysieren. Beispielsweise würde es Verbrauchsspitzen erkennen und automatisch die richtige Strommenge ins Netz einspeisen.

Die Zukunft der Energieversorgung ist zur europäischen Aufgabe geworden

Zur Verwirklichung dieser Zukunftsvision werden sog. intelligente Stromzähler („smart meter“) benötigt. Die Kommission verfolgt seit einiger Zeit den Plan eben diese Messinstrumente in jeden europäischen Haushalt zu bringen. Ab 2020 soll die „Einführung intelligenter Messsysteme“ laut der angenommenen Empfehlung vom 09. März 2012 stattfinden. Der analoge Zählkasten würde der Vergangenheit angehören.

Fluch oder Segen der digitalen Welt?

Was die einen als technisches Hilfsmittel zur Perfektionierung der nationalen bzw. europäischen Energieversorgung bejubeln, ist den anderen ein weiterer Schritt auf dem Weg zum „gläsernen Menschen“. Seit Jahren wenden sich Datenschützer gegen die Einführung solcher Messsysteme, während die Stromkonzerne die zukünftige Optimierung der Energieeffizienz als erreichbares Ziel herausstellen.

Vor ein paar Tagen hat sich dann auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in einer Stellungnahme zu den Plänen der Kommission geäußert.

„Die Einführung intelligenter Messsysteme in ganz Europa mag zwar signifikanten Nutzen bringen, wird aber auch die massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden tun (…). Zusammen mit Daten aus anderen Quellen ist das Potenzial für Data-Mining sehr bedeutsam. Muster und Profile können für viele Zwecke genutzt werden (…).“

Ich liege gerade in der Badewanne – wer weiß das noch außer mir?

Tatsächlich gibt es einige Gründe, warum man allein als Verbraucher Bedenken gegen die Ausrüstung seines Haushalts mit einem „smart meter“ haben kann.

Die „smarten“ Stromzähler übermitteln die Verbrauchsdaten im Sekundentakt über das Internet an den Stromversorger. Damit wird der Verbrauch eines jeden Haushalts kontinuierlich erfasst und ermöglicht Erkenntnisse über die Gerätenutzung in Echtzeit. Der Bürger wird also nicht gefragt und bekommt selbst von der „Ablesung“ – dieser Begriff ist in diesem Zusammenhang wohl veraltet – nichts mehr mit.

Forscher der FH Münster haben im Rahmen des Projekts „Data Privacy Management“ (DaPriM) beispielsweise herausgefunden, dass es durch die neuen Stromzähler möglich ist anhand des Stromverbrauchs Rückschlüsse auf das angezeigte Fernsehbild zu ziehen.

Daneben stellen sich die üblichen Fragen zur Datensicherheit. Wäre der Schutz bei der Übermittlung über das Internet gewährleistet? Gibt es eine sichere Speicherung der Daten? In unserer Zeit der Cyberkriminalität ist dies mehr als fraglich. Zugriffe Dritter wären mehr als wahrscheinlich.

Alles „smart“ – oder was?

Im Ergebnis bedeutet diese umstrittene Innovation eine Sammlung sehr vieler Informationen über die Bürger der Europäischen Union. Folglich ist es auf der Grundlage der Verbrauchsdaten nicht mehr weit zur Erstellung individueller Verbrauchs- oder auch Verhaltensprofile (sog. Profiling). In Kombination mit anderen Informationsquellen ist es durchaus denkbar, dass das Leben aller Menschen in Europa bis ins Detail abgebildet werden könnte.

Dabei reicht es für den Anfang schon aus zu überlegen, was Smartphones wie auch deren Anwendungsprogramme (sog. Apps) an Informationen über ihre Nutzer sammeln und weitergeben. Von sozialen Netzwerken und anderen Online-Diensten ganz zu schweigen…

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
  • Interessant. Wer hätte denn auf die so gesammelten Daten (legitimen) Zugriff? Nur der Stromanbieter oder auch Behörden? Wenn letzteres, unter welchen Umständen?
    Wie sieht es überhaupt mit der jetzigen Situation aus, haben die Behörden Zugriff auf die Stromverbrauchsdaten? Oder erst nach richterlichem Beschluss?

    • Zugriff auf Ihre Daten hat zunächst nur der Stromanbieter. Unter bestimmten gesetzlich geregelten Voraussetzungen (z.B. § 28 Abs. 2 Nr. 2b BDSG) ist auch eine Weitergabe der Daten an die Strafverfolgungsbehörden zulässig, sie bedarf dann in der Regel eines richterlichen Beschlusses.

Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.