Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Die positive Seite des Datenschutzes

Die positive Seite des Datenschutzes

Datenschutz wird häufig als eine Störung, eine lästige Pflicht, wahrgenommen. Wie immer hat die Medaille zwei Seiten, werfen wir einen Blick auf die helle, die positive Seite des Datenschutzes.

Was ändert sich?

Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden den Unternehmen umfassende Datenschutzvorgaben gemacht. Dies ist zunächst eine Belastung. Die notwendigen Veränderungen benötigen Zeit, Geld und Kommunikation. Doch vergessen wir nicht, das Datenschutzrecht wird innerhalb der EU für den privaten und öffentlichen Bereich vereinheitlicht.
Alle Ihre Konkurrenten haben denselben Aufwand. Und das nicht nur deutschlandweit, sondern europaweit. Bisher hatten in der Europäischen Union alle 28 Mitgliedstaaten eigene Datenschutzgesetze erlassen. Denn deren Rechtsgrundlage war die Datenschutzrichtlinie von 1995, dass die Umsetzung des Datenschutzes den Mitgliedstaaten selbst überließ. Das führte dazu, dass bis heute innerhalb der Europäischen Union ein uneinheitliches Datenschutzniveau herrscht.

Die EU-DSGVO schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen. Folglich gilt ein hoher Datenschutzstandard für alle 500 Millionen Bürger und gleiches Recht für alle. Die DSGVO ist in vielen Punkten nah am deutschen Datenschutzrecht. Das wiederum bedeutet für Unternehmen die bisher Ihre Hausaufgaben gemacht haben, dass Sie deutlich weniger Aufwand haben die DSGVO umzusetzen, als Ihre europäischen Konkurrenten. Sie sind also nicht ganz so schlecht dran wie die Konkurrenz, aber das ist nicht alles.

Wie profitieren wir vom Datenschutz?

Ein Kernpunkt der DSGVO ist die Erstellung eines „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“. In diesem werden alle Prozesse erfasst, in denen personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden. Eine solche Systematisierung von Unternehmensprozessen kennen wir z.B. aus dem Qualitätsmanagement (QM). Im QM werden die Prozesse analysiert um eine Verbesserung der Prozessqualität und letztlich der Produkte zu erreichen. Sie werden bei der Erstellung eines „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ erleben, dass Sie neben Ihren Prozessen auch Grauzonen, ungeklärte Verantwortungen und evtl. informelle Prozesse entdecken, die in Ihrem Unternehmen vorhanden sind. Die Klärung dieser Prozesse dient nicht nur dem Datenschutz, sondern auch Ihrem Qualitätsmanagement, beziehungsweise dem Wissensmanagement.

Außerdem ist Datenschutz ein eigenständiges Qualitätsmerkmal Ihres Unternehmens.
Einige Unternehmen werden von Datenskandalen erschüttert. Werben Sie mit Ihrem Datenschutzkonzept. Es geht um Kunden- und Mitarbeiterorientierung, wenn Sie Datenschutzrichtlinien umsetzen. Dies kann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern bedeuten. Mit einer entsprechenden Zertifizierung können Sie gerade bei öffentliche Ausschreibungen punkten.

Ein umfassendes Managementsystem deckt Risiken sowie mögliche Schadensszenarien auf. Durch den systematischen Aufbau eines entsprechenden Managementsystems für die Informationssicherheit (ISMS) und den Datenschutz (DSMS) wird dem Unternehmen klar vor Augen geführt, welchen Risiken und möglichen Schäden es ausgesetzt ist. Durch die Schnittmenge zwischen ISMS und DSMS können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Ach ja, mit einem Datenschutz-Managementsystem weisen Sie natürlich auch die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nach (Compliance).

Tue Gutes und rede darüber

Ihr C-Level und Ihre Mitarbeiter werden nur dann aktiv zum Datenschutz-Managementsystem beisteuern, wenn sie den Nutzen und die Vorteile eines Aufbaus eines Datenschutz-Managementsystems erkennen. Hierfür ist es wichtig, dass die Ziele und Vorteile klar kommuniziert werden.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.