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Die Post als Dienstleister der BA – Datenschutz gewährleistet?

Die Post als Dienstleister der BA – Datenschutz gewährleistet?

Um künftig schneller und effizienter sein zu können, bedient sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) ab Herbst einem ganz besonderen Dienstleister: In einem Pilotprojekt soll die Deutsche Post AG Briefe und Akten von Kindergeldempfängern und Arbeitslosen elektronisch erfassen. Die Umstellung erfolgt zunächst für die Arbeitslosenversicherung, also das Arbeitslosengeld I, und in der für das Kindergeld zuständigen Familienkasse, bei der zur Zeit etwa 35 Millionen Kundenakten bestehen.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland kann diesem Plan der BA nichts Positives abgewinnen und befürchtet

„dass der Datenschutz von Erwerbslosen völlig außer Kraft gesetzt und so der gläserne Erwerbslosen geschaffen wird.“

Der nächste Datenschutzskandal sei dadurch vorprogrammiert, da ein Missbrauch der Daten durch die bei der Post beschäftigten Mitarbeiter drohe und auch eine Manipulation an den Daten nicht ausgeschlossen werden könne.

Um den Datenschutz der Betroffenen allerdings zu gewährleisten, habe die BA schon frühzeitig den Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar über das Projekt informiert und sich von diesem beraten lassen. Schaar habe insbesondere auf die strengen gesetzlichen Vorgaben bei der Beauftragung eines privaten Dienstleisters durch Sozialbehörden hingewiesen. Lediglich Konkretisierungen der technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen seien ihm zufolge noch erforderlich. Eine Verschlüsselung für die Datenspeicherung und –übertragung sowie eine datenschutzgerechte Entsorgung der eingehenden Briefe müsse ebenfalls gewährleistet werden.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat Betroffenen auf seiner Homepage einen Musterwiderspruch gegen die Öffnung von Postsendungen zur Verfügung gestellt. Doch laut Schaar wolle die BA die Betroffenen ohnehin vor Beginn des Pilotversuchs über das Verfahren informieren und ihnen die Möglichkeit geben, Briefe weiterhin an die BA-Hausanschrift und nicht an die spezielle Großempfängerpostleitzahl zu adressieren.

Trotz der lauten Proteste und der verständlichen Besorgnis muss klar gestellt werden, dass die Beauftragung von Dienstleistern mittlerweile in jedem Unternehmen zum Alltagsgeschäft gehört. Risiken sind damit wohl stets verbunden, jedoch können diese durchaus eingegrenzt und minimiert werden. Ein gewisses Restrisiko für den Datenschutz und die Datensicherheit der Betroffenen wird aber wohl immer bestehen bleiben und macht einen sorgsamen Umgang mit den Daten unabdingbar –  unabhängig davon, ob die Daten intern oder extern verarbeitet werden.

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