Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Die Zukunft der Gesichtserkennung

Die Zukunft der Gesichtserkennung

Die Gesichtserkennung ist eine der Technologien, die sich derzeit am schnellsten weiterentwickelt und immer öfter angewendet wird – Einlasskontrollen am Flughafen, die Fahndung nach Straftätern oder das automatische Entsperren des Smartphones. Wie die Gesichtserkennung länderweit eingesetzt wird und welche Problematiken sich dabei ergeben, zeigen wir in diesem Beitrag.

Alicem – das Gesichtserkennungsprogramm der französischen Regierung

Laut eines Berichts von Bloomberg könnte Frankreich das erste Land in Europa werden, das ein obligatorisches Gesichtserkennungssystem auf nationaler Ebene einführt. Geplant ist das System in Form einer App, genannt Alicem (Authentification en ligne certifiée sur mobile). Das Projekt wurde vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron genehmigt und die Entwicklung wird vom Innenministerium des Landes gefördert. Derzeit befindet sich die App noch in einer Testphase. Sie wird voraussichtlich erst Ende 2019 oder Anfang 2020 für die Bürger erhältlich sein. Nach Angaben der Behörden soll mit Alicem den Bürgern eine „sichere digitale Identifikation“ geboten werden, die ihnen Zugang zu öffentlichen, sozialen und Bankdienstleistungen, sowohl staatlich als auch privat, ermöglicht.

„Durch Alicem können Bürger unsere Dienste über ein sicheres System nutzen, ohne in eine Behörde gehen zu müssen“, sagt Jérôme Létier, Chef der Nationalen Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen (ANSSI).

Mit der App nimmt der Nutzer ein Selfie-Video auf. Dabei werden die Gesichtsausdrücke, Bewegungen und der Aufnahmewinkel erfasst. Ebenfalls werden Parameter wie der Abstand zwischen den Augen, dem unteren Teil der Nase und der Oberlippe sowie die Platzierung der Ohren gemessen. Danach muss Alicem noch die Daten vom Chip des biometrischen Passes des Nutzers auslesen. Anschließend wird das Video zusammen mit diesen Daten an einen Server der Regierung übertragen. Dort wird das Video mit dem Passbild verglichen und überprüft, ob der Ausweis gestohlen wurde. Ist alles in Ordnung, erhält der Nutzer einen Code, mit dem er eine Online-Identität erstellen kann. Nach Abschluss des Vorgangs wird das Video bei der Regierung gelöscht.

Die geplante App stößt aber auch auf Kritik:

„Wir glauben, Frankreich verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, die Gesichtserkennungssysteme verbietet, abgesehen von ein paar Ausnahmen“,

so Martin Drago, ein Rechtsexperte bei „La Quadrature du Net“. Die französische Nichtregierungsorganisation ist international bekannt dafür, dass sie digitale Bürgerrechte verteidigt und stand zuletzt in den Schlagzeilen, als eine gemeinsame Beschwerde mit NOYB gegen Google in einem 50 Millionen Euro Bußgeld der CNIL resultierte. Wegen der geplanten Einführung der Software zur Gesichtserkennung, hat man nun auch die französische Regierung verklagt. Unter anderem, da eine der von Herrn Drago angesprochenen Ausnahmen der DSGVO besagt (vgl. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), dass die Bürger ihre freiwillige Einwilligung für die Nutzung der Gesichtserkennungssoftware erteilt haben müssen, was in dieser Konstellation nicht möglich sei. Hingegen vertritt die französische Regierung die Ansicht, dass eine solche jedoch durch das Akzeptieren der AGB vorliege.

Gesichtserkennungstests in London und Berlin

In London ist man bei dem Einsatz von Gesichtserkennung schon einen Schritt weiter. Seit drei Jahren experimentiert hier die Polizei immer mal wieder mit automatisierten Gesichtserkennungstechnologien. Dabei findet deren Einsatz längst nicht mehr im Test-, sondern im Realbetrieb statt. Im Gegensatz zu dem Projekt am Berliner Bahnhof Südkreuz, nutzt die Londoner Polizei Echtdaten von aktuell gesuchten Personen. Zwei Forscher, welche die Polizisten für ein halbes Jahr bei den Einsätzen begleiten konnten, haben nun Ernüchterndes festgestellt: Die nachweisbare Erkennungsrate liege bei lediglich 19 Prozent. Zudem seien die Vorgaben an die informierte Einwilligung der Betroffenen nicht erfüllt worden, da unbeteiligte Passanten nur über Flyer und einige Pappaufsteller über das Experiment informiert wurden, so die Forscher.

Doch wie auch immer solche Tests ausfallen: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Gesichtserkennungssoftware durchgehend zuverlässig funktioniert. Spätestens dann will die Frage beantwortet werden, zu welchen Zwecken es ethisch vertretbar ist, eine solche Software einzusetzen. In den USA gehen Städte wie San Francisco, Oakland und Somerville dieser Problematik ganz aus dem Weg, indem sie ihrer städtischen Polizei und ihren Behörden schon mal den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware verbieten.

China kennt keine Grenzen

Anders verhält es sich in China: Das Datenschutz in China nicht groß geschrieben wird, zeigt sich schon mit Blick auf das im nächsten Jahr anlaufende Sozialkredit-System. Aber auch beim Einsatz von Gesichtserkennung ist China ganz vorne mit dabei. Die chinesische Regierung baut aktuell eine umfassende Biometrie-Datenbank ihrer Bürger auf. So besteht ab dem 1. Dezember die Pflicht, beim Abschluss eines Telefon- oder Internetvertrags, die biometrischen Gesichtsmerkmale eines jeden Kunden zu erfassen und zu speichern.

Doch findet die Gesichtserkennung in China in vielen weiteren Bereichen Anwendung. So gehört das Bezahlen durch das Abfragen von biometrischen Merkmalen des Käufers zum Alltag und erfreut sich großer Beliebtheit. Ein weiteres Beispiel lässt sich in der nordostchinesischen Stadt Ningbo beobachten. Hier wird die Gesichtserkennung von den Behörden zur Maßregelung von gesellschaftlich unerwünschtem Verhalten eingesetzt. Einwohner, die bei Rot über die Straße laufen, werden per Gesichtserkennungssoftware identifiziert und anschließend auf einer Leinwand öffentlich angeprangert. Dies sind nur einige von vielen Beispielen, wie in China Gesichtserkennung eingesetzt wird – ohne jegliche Zurückhaltung.

Einheitliche strengere Regeln gefordert

Indes verdichten sich die Anzeichen in Europa auf einen neuen Regelungsvorstoß für Gesichtserkennungstechnologie. Man wünscht sich einheitliche Vorgaben zum Einsatz solcher Technologien. Laut der Financial Times wolle die EU-Kommission etwa den EU-Bürgern explizit Rechte über die Nutzung ihrer biometrischen Gesichtsdaten einräumen, die nur in strengen, festgelegten Ausnahmefällen nicht greifen. Der Europäische Datenschutzausschuss hingegen setzt bei dem Problem eine Stufe vorher an und beriet sich schon im Juli dieses Jahres über neue Leitlinien zur DSGVO, welche deren Vorgaben im Hinblick auf die Videoüberwachung deutlich strenger als bisher auslegen würden.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.