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Die Zukunft des Datenschutzes nach der Bundestagswahl 2013

Die Zukunft des Datenschutzes nach der Bundestagswahl 2013

Die Wahlen sind entschieden. Die Koalitionsverhandlungen laufen auf Hochtouren. Doch welche Rolle wird der Datenschutz in der neuen Legislaturperiode spielen? Die CDU konnte die Wahlen trotz der Abhörskandale in diesem Jahr deutlich für sich entscheiden.

Ausgeblieben ist der von Netzaktivisten erhoffte Denkzettel für eine Regierung, die

nicht in der Lage oder willens ist, die Grundrechte der Bürger zu schützen.

Wahlergebnis = Bestätigung der Aufklärungspolitik?

Nach Bekanntwerden von Prism, Tempora und Co. brachen die Umfragewerte kurzzeitig ein. Für die Mehrheit der Deutschen scheint jedoch die passive Haltung der Regierung in Bezug auf die Abhöraktivitäten der NSA und des britischen Geheimdienstes nicht ausschlaggebend für ihre Wahlentscheidung gewesen zu sein.

Was wird nun aus dem Datenschutz?

Bei einem Blick in die Wahlprogramme der CDU, SPD, die Linken und Grünen werden die zentralen Themen im Bereich des Datenschutzes deutlich. In den Programmen lassen sich Stellungnahmen bezüglich Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, Opt-In-Regelung, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzbeauftragte und europäischen Datenschutz finden. Mit Spannung ist abzuwarten, welche Partei in die Koalitionspartnerschaft mit der CDU eintreten wird. Vorab ist positiv herauszustellen, dass sich alle Parteien für eine ausdrückliche Regelung des Datenschutzes im Grundgesetz aussprechen. Bei den restlichen Themen herrschen zum Teil große Differenzen.

Vorratsdatenspeicherung

Nachdem die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, gibt es eine anhaltende Diskussion, ob diese reformiert oder ein kompletter Verzicht stattfinden sollte. Die CDU plant die Einführung von Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten. Auch die SPD will nicht gänzlich auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten, sondern den Umgang mit Verbindungsdaten auf die Verfolgung schwerster Straftaten unter engen Voraussetzungen begrenzen. Grüne und Linke hingegen lehnen die Vorratsdatenspeicherung gänzlich ab.

Videoüberwachung

Auch beim Thema Videoüberwachung scheiden sich die Geister. Die CDU strebt durch mehr Kameras an Brennpunkten wie Bahnhöfen mehr Sicherheit und eine höhere Aufklärungsquote an. Dagegen haben die Grünen sich als Ziel gesetzt,

die immer weiter ausufernde Videoüberwachung des öffentlichen Raums

zurückzudrängen und den Einsatz von Drohnen verhindern. Zudem wollen die Grünen durch Einführung einer Bußgeldvorschrift die private Videoüberwachung stärker kontrollieren und Verstöße sanktionieren. Für die Linken stellt jede Form der Überwachung eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar. Einzig im Programm der Sozialdemokraten wird die Videoüberwachung nicht thematisiert.

Opt-In-Regelung

Einig sind sich alle in den Bundestag gewählten Parteien in Bezug auf eine Opt-In-Regelung. Persönliche Daten sollen danach im Geschäftsverkehr nur mit ausdrücklicher Einwilligung gespeichert und weitergegeben werden. Für den Ausbau des  Grundsatzes „Privacy by Default“ sprechen sich alle Parteien aus. Darüberhinaus soll das Projekt „Privacy by Design“ vorangetrieben werden. Schon bei der Entwicklung neuer Anwendungen soll das Thema Datenschutz beachtet werden. Die Grünen sprechen sich für die Einführung eines Gütesiegels aus, um besonders vorbildliche Umsetzungen von Privacy by Design zu prämieren.

Beschäftigtendatenschutz

Während der Beschäftigtendatenschutz für die CDU im aktuellen Wahlprogramm keine Rolle spielte, setzen sich SPD, Grüne und Linke für einen stärkeren Schutz der Arbeitnehmer vor Überwachung ein. Die SPD ist der Ansicht, dass ein effektiver Schutz am Besten durch ein eigenes Arbeitgeberdatenschutzgesetz zu realisieren ist. Die Grünen fordern eine Anpassung der geltenden Bestimmungen an die veränderte digitale Arbeitswelt und die Berücksichtigung des Abhängigkeitsverhältnisses. Die Linken wollen die Rechte der Beschäftigten allgemein stärken, allerdings wird der Beschäftigtendatenschutz nicht explizit erwähnt.

Datenschutzbeauftragte und Rechtsschutz

Von der bisherigen Opposition wird einstimmig eine Stärkung der Position des Datenschutzbeauftragten des Bundes gefordert. Die Grünen schlagen eine Sanktionskompetenz des Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber Unternehmen vor. Zusätzlich wird ein effektiver Rechtsschutz für Bürger bei Datenschutzverletzungen gefordert.

Modernisierung und Europäisches Datenschutzrecht

Einigkeit der Parteien herrscht bei dem Erfordernis der Modernisierung des Datenschutzes. Das Bedürfnis nach einer Anpassung an die digitalen Gegebenheiten wird von allen Parteien anerkannt. Einigkeit herrscht auch insoweit, dass eine europäische Regelung des Datenschutzrechts begrüßt wird, aber hierbei das hohe Datenschutzniveau in Deutschland nicht unterwandert werden darf.

Der Datenschutz bleibt umstritten

Datenschutz wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode eine Rolle spielen. Die vier im neuen Bundestag vertretenen Parteien haben sich im Rahmen ihres Wahlprogramms mit Datenschutz beschäftigt. Es handelt sich um ein sehr umstrittenes Themengebiet. Vielleicht ist auch der Datenschutz ein Thema, das bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen diskutiert wird. Den Schluss zu ziehen, dass eine tatsächliche Umsetzung erfolgt, wäre äußerst naiv. Es handelt sich immer noch nur um Wahlversprechen. Zu hoffen bleibt, dass zumindest die Themen, in denen Einigkeit herrschen, angegangen werden und sich nicht als leere Versprechungen entpuppen.

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  • Hinsichtlich Datenschutz fällt es mir schwer zu glauben, dass einer der oben angesprochenen Themenschwerpunkte Sinn macht, solange die Gefahr besteht, dass alle Daten, sobald Sie deutschen Boden verlassen, abgefangen und ausgewertet werden können – und auch werden.

    Das Gesamtpaket kann nicht nur Absender und Empfänger in die Pflicht nehmen, sondern muss auch den Weg dazwischen absichern. Wenn ein Unternehmen Daten in die Cloud auslagert und in dem Moment ein anderer Staat darauf zugreifen kann, hilft der beste Datenschutz, das beste Gesetz was man mit diesen Daten machen darf und auch die stärkste Verschlüsselung nicht.

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