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Digitaler Nachlass – Was passiert mit den Daten nach meinem Tod?

Digitaler Nachlass – Was passiert mit den Daten nach meinem Tod?

Wer stirbt, hinterlässt neben weltlichen Dingen auch ein – je nach Nutzerverhalten mehr oder weniger – umfangreiches Erbe an Daten und Spuren im Internet. Wie man mit diesem „digitalen Nachlass“ umgehen sollte, ist weitgehend ungeklärt. Vorsorge tut daher not.

Nicht immer klar, welche Daten vorhanden sind

Während seines Lebens verbringt der Durchschnittsbürger mittlerweile viel Zeit am Computer. Er schreibt und empfängt E-Mails, ist in sozialen Netzwerken aktiv, speichert Daten bei einem Cloud-Dienst und unterhält ein Konto bei einer Online-Partnerbörse.

Dass er sein Umfeld nicht umfassend über seine Aktivitäten im Internet informiert und auch seine Zugangsdaten zu den verschiedenen Onlinediensten nicht preisgibt, ist dabei sein gutes Recht. Schwierig wird es erst, wenn dieser Mensch stirbt. Seine Angehörigen und Erben stehen dann vor der Aufgabe, neben dem weltlichen auch sein digitales Erbe abzuwickeln. Dass Angehörige und Erben in Zeiten von Patchworkfamilien und unkonventionellen Lebensläufen nicht immer identisch sind, verkompliziert die Sache noch zusätzlich.

Einfach bei Hardware, Rechtslage unklar bei Daten im Internet

Relativ einfach ist die Handhabung bei Hardware und den darauf gespeicherten Daten. Wie beim Wohnzimmertisch geht auch das Eigentum am Notebook auf den Erben über. Kennt er die Zugangsdaten, kann er auch über die dort gespeicherten Daten verfügen.

Kompliziert wird es, wenn es um im Internet hinterlegten Daten des Verstorbenen geht. Verträge mit Onlinediensten müssen gekündigt, Profile in sozialen Netzwerken gelöscht und in externen Speichern hinterlegte Daten gesichert werden. Wie dabei zu verfahren ist, ist rechtlich noch nicht entschieden.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Als digitalen Nachlass bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse eines Verstorbenen, die informationstechnische Systeme einschließlich seines gesamten digitalen Datenbestands betreffen. Dazu gehören neben Verträgen mit Telekommunikationsdienstleistern auch Webseiten, E-Mail- und Social-Media-Accounts, PayPal-Guthaben, Cloud-Daten, auf analogen Medien gespeicherte Daten, virtuelle Adressbücher und vieles mehr.

Digitale Nachlassdienste

Mitunter ist den Angehörigen oder Erben nicht bekannt, welche Dienste der Verstorbene genutzt hat und welche Datenbestände daher der Aufmerksamkeit bedürfen. In diesen Fällen kann ein Nachlassdienst für digitale Inhalte weiterhelfen. Auf Wunsch der Angehörigen oder Erben durchforsten die Mitarbeiter dieses Dienstleisters das Internet nach Spuren des Verstorbenen und setzen sich mit den Betreibern der entsprechenden Onlinedienste in Verbindung, um Verträge aufzulösen und Daten zu löschen.

Verträge mit Onlinediensten und soziale Netzwerke

Wissen Angehörige oder Erben, welche Onlinedienste der Verstorbene genutzt hat, können sie auch direkt mit den Betreibern in Kontakt treten. Die Reaktion des Diensteanbieters hängt davon ab, welche Dienstleistungen der Verstorbene in Anspruch genommen hat und welche Art von Daten dabei entstanden ist.

Laufende Verträge mit Onlinediensten wie E-Mail-Providern, Online-Partnerbörsen oder Cloud-Diensten können in der Regel unproblematisch gekündigt werden, wenn der Angehörige oder Erbe eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. des Erbscheins vorlegt. Die Vertragsverhältnisse enden dann mit dem Tod des Nutzers.

Der Umgang von sozialen Netzwerken mit dem Tod eines Mitglieds ist nicht einheitlich. Sperren oder löschen die einen das Profil des Verstorbenen direkt, versetzen andere das Profil lediglich in einen Gedenkzustand. Befindet sich ein Profil im Gedenkzustand, ist keine Anmeldung mehr möglich. Das Profil bleibt jedoch entsprechend den vom Verstorbenen vorgenommenen Privatsphäre-Einstellungen weiterhin sichtbar. Mitunter wird das Profil jedoch dann gelöscht, wenn es über einen längeren Zeitraum inaktiv ist.

Herausgabe von Daten

Ob Angehörige und Erben gegen den Betreiber auch Anspruch auf Herausgabe der in einem Onlinedienst hinterlegten Daten haben, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. In der Regel verweigern die Betreiber von Onlinediensten daher die Herausgabe von Daten an die Angehörigen oder Erben ihrer verstorbenen Nutzer mit dem Hinweis auf dessen Persönlichkeitsrecht. Die in den Konten des Verstorbenen gespeicherten E-Mails können dann von seinen Angehörigen oder Erben nicht gelesen, in Cloud-Diensten gespeicherte Fotos nicht in andere Datenspeicher überführt und in sozialen Netzwerken geführte Kontaktlisten nicht eingesehen werden.

Möglichkeiten der Vorsorge

Will ein Internetnutzer sicherstellen, dass der Umgang mit seinen Daten auch nach seinem Tod seinem Wunsch entspricht, sollte er vorsorgen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  1. Errichtung eines Testaments über den digitalen Nachlass
    Der Internetnutzer sollte schriftlich verfügen, welchen Umgang mit seinen Daten er nach seinem Tod wünscht. Dabei kann er z.B. Verfügungen treffen, welche Onlinekonten zu löschen oder welche Inhalte vor seinen Angehörigen geheim zu halten sind.
    Zusätzlich kann er eine Person seines Vertrauens mit der Vollstreckung des Testaments beauftragen. Alternativ kann er auch der von den Providern für diesen Fall eingerichteten Services nutzen. Unternehmen, die sich auf die Verwaltung des digitalen Nachlasses von Internetnutzern spezialisiert haben, bieten ihre Dienste in der Regel kostenpflichtig an. Bei der Nutzung eines solchen Dienstes ist darauf zu achten, dass der Anbieter mit den Nutzerdaten datenschutzkonform umgeht.
  2. Hinterlegung einer Auflistung des digitalen Vermögens und der dazugehörigen Passwörter
    Zusätzlich sollte der Internetnutzer eine Liste seiner bei den verschiedenen Onlinediensten geführten Konten führen und dabei auch die Angabe des jeweilligen Passworts nicht vergessen. Dabei ist auf Vollständigkeit und Aktualität zu achten.
    Diese Liste sollte er an geeigneter Stelle hinterlegen. In Betracht kommt dabei zum einen die Hinterlegung in der eigenen Wohnung. Alternativ kann er die Auflistung auch bei einer Person seines Vertrauens oder einem Rechtsanwalt/Notar hinterlegen. Letzteres verursacht Kosten.
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  • Meine kompletten Daten sind auf einer 2GB-Festplatte gespeichert. Bei meinem Ableben oder wenn ich nicht mehr Handlungsfähig bin habe ich eine Vorkehrung getroffen, welche die Festplatte zerstört. Ein Betonklotz mit Metalstiften wird sie zerstören.

  • Dieser Blogartikel hat mich wirklich zum Nachdenken angeregt. Es ist bemerkenswert, wie viel digitale Daten wir im Laufe unseres Lebens sammeln und wie wichtig es ist, sich Gedanken über ihren Verbleib nach dem Tod zu machen. Der Artikel gibt wertvolle Tipps, wie man seine digitalen Nachlassangelegenheiten regeln kann, um sicherzustellen, dass unsere digitalen Fußabdrücke in guten Händen sind. Ich denke, dass viele Menschen oft nicht über dieses Thema nachdenken, obwohl es von großer Bedeutung ist. Es ist beruhigend zu wissen, dass es Dienstleistungen gibt, die sich auf digitale Nachlassangelegenheiten spezialisiert haben. Ich denke, es ist wirklich wichtig, dass wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unsere digitalen Daten und Erinnerungen in unserem Sinne weiterleben. Ein herzliches Dankeschön an den Autor für diesen informativen und nützlichen Artikel. Es ist großartig zu sehen, dass es Experten gibt, die sich mit solchen Themen auskennen und uns dabei helfen können, unsere digitalen Angelegenheiten zu regeln

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