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EC-Karten-Daten: Das Laster mit dem Zaster

EC-Karten-Daten: Das Laster mit dem Zaster

Über Geld spricht man nicht und auch der Kontoumsatz geht nun wirklich nicht jeden etwas an… Doch in der Vergangenheit gab es verschiedene Unternehmen, die gerade dies anders sahen. Und genau diesen soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.

Neue Regelung für EC-Karten-Daten

Zumindest die Landesdatenschutzbehörden von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben nun der Vorratsdatenspeicherung von EC-Karten-Daten den Kampf angesagt und bestimmte Unternehmen zur Einhaltung strengerer Richtlinien verpflichtet:

Einem Bericht von ndr.de zu folge dürfen demnach

„die Daten von Kunden, die in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, nur noch einige wenige Tage gespeichert werden und nicht, wie bisher, bis zu einem Jahr.“

Auch die Bildung von Datenpools soll nun eingeschränkt werden. Die Daten dürfen ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung genutzt werden. Eine Nutzung von Daten ist damit – wie eigentlich immer im Datenschutz – nur zweckgebunden und transparent zulässig.

Keine bundesweite Einigung

Die Idee klingt gut, schließlich wurden Kontodaten durch § 42a BDSG und die dorthin verankerte Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntnisnahme durch Dritte unter einen besonderen Schutz gestellt.

Allerdings hapert es mal wieder bei der Durchsetzung. Denn der jetzt geforderten schärferen Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes wollten sich eben nicht alle Datenschutzbehörden anschließen. Der geneigte Betrachter fragt sich an dieser Stelle „Warum nicht?“, wenn man an vergangene Erfahrungen wie easycash und den für den Kunden undurchsichtigen Umgang mit EC-Karten-Daten denkt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Da kann man nur hoffen, dass die Aufsichtsbehörden, die sich den strikteren Regelungen nicht angeschlossen haben, einen guten Grund hierfür hatten und wissen, was sie tun. Denn auch wenn der einzelne Kunde im Umgang mit seinen Daten immer vorsichtiger werden muss, kann dies die Unternehmen sicherlich nicht aus der Verantwortung entlassen, sorgfältig mit personenbezogenen Daten umzugehen.

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