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Ein Foto und man ist sofort Sexualgefährder

Ein Foto und man ist sofort Sexualgefährder

Ein Foto wurde einem Rentner zum Verhängnis. Weil er ein Foto einer Hüpfburg schoss, geriet er ins Visier bayerischer Polizeibeamter. Das Einschreiten des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Prof. Thomas Petri beweist: Die bayerische Polizei hat es nicht so mit Datenschutz.

Ganz schön eskaliert

Auf dem Spielplatz war sicherlich die Hölle los: Auf der einen Seite besorgte Eltern, skeptische Polizisten – und auf der anderen ein völlig verblüffter älterer Herr. Was ihm zur Last gelegt wurde? Nein, nicht etwa Drogenschmuggel – um einen Sexualgefährder solle es sich handeln, der es auf Kinder abgesehen habe!

Zu dieser Erkenntnis kamen Besucher des gut besuchten Spielplatzes, nachdem der 78-jährige Rentner die dort aufgestellte Hüpfburg – auf welcher zu diesem Zeitpunkt Kinder sprangen – fotografierte. Beim Vorbeifahren mit seinem Fahrrad hatte er die Hüpfburg gesehen und wollte sie seinem Enkel zeigen. Ein Foto. Nicht mehr und nicht weniger. Aufgebrachte Eltern riefen die Polizei.

Als der Rentner die Polizeidienststelle nach mehreren Stunden und „eindringlicher Ansprache“ verließ, waren die Ermittler um einen Datensatz reicher: Sie hatten die Identität des angeblichen Gefährders festgestellt, seine Fingerabdrücke genommen und seine DNS mittels Mundhöhlenabstrich gewonnen. Die Polizeibeamten verfügten über seine Aussage sowie sein Mobiltelefon. All diese Informationen wurden unter der Prämisse gespeichert, der ältere Herr könne gegenüber Kindern ein sexuelles Interesse haben.

Doch noch nicht Ende Gelände: Die Polizisten leiteten den Datensatz an ein für Sexualdelikte zuständiges Kommissariat weiter, welches – Überraschung! – schlussfolgerte, dass keinerlei Hinweise auf eine sexuelle Motivation des Fotografierenden vorlagen. Grund genug, den Datensatz zu löschen, oder? Tja, nicht für die Polizei. Die Daten blieben auf Landes- sowie Bundesebene für die polizeiliche Gefahrenabwehr gespeichert, trotz Auskunfts- und Löschungsantrags des Betroffenen an das Bayerische Landeskriminalamt.

Verzweifelt wandte sich der betroffene Herr an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Thomas Petri. Dieser intervenierte – und siehe da, die bayerische Polizei schritt endlich löschend zur Tat!

Polizei – dein Freund und Helfer?

Meist ist nicht alles Gold was glänzt. So ist es auch hier: Die (bayerische) Polizei kann sich irren, manchmal fatal. Doch wenn sie es tut, dann sollte sie es zumindest zugeben, versuchen Wiedergutmachung zu leisten. Dazu gehört auch, Daten Betroffener zu löschen, deren Speicherung nicht mehr erforderlich ist.

Von Gefahrenabwehrrecht keine Ahnung

Die bayerische Polizei handhabt das Thema Datenschutz bei der Gefahrenabwehr auf spezielle Art und Weise – nämlich kreativ. Nicht lange ist es her, da nutzte sie ein DNA-Analyse-Schlupfloch, um die Strafprozessordnung zu umgehen. Im vorliegenden Fall gingen die Polizeibeamten etwas, sagen wir mal, unüberlegter vor: Sie verstießen nicht nur gegen eine datenschutzrechtliche Löschpflicht, sondern auch gegen Polizeirecht. Peinlich…

Bereits bei Aushändigung der Rechtsbelehrung für die Speichelentnahme tappte die bayerische Polizei ins Fettnäpfchen: Sie verwies auf eine nicht zutreffende Rechtsgrundlage nach der StPO. Für juristisch Geschulte ist der Fauxpas offensichtlich – die Polizei handelte präventiv, nicht repressiv, sodass nicht die StPO, sondern das BayPAG einschlägig ist. Hört sich unspektakulär an, da liegen aber Welten dazwischen! Die Strafprozessordnung ist nur dann heranzuziehen, wenn bezüglich einer im Raum stehenden, bereits vorliegenden Straftat ermittelt wird. Zu einer solchen ist es aber gar nicht gekommen, die Polizei wollte diese verhindern. Von einem Polizisten sollte man zumindest erwarten können, dass er den Unterschied zwischen Strafverfolgung und Gefahrenabwehr kennt…

Apropos Gefahrenabwehr – wie sieht es eigentlich damit aus? Haben sich die Ermittler an die Vorgaben des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes gehalten? Welch ein Wunder, nein! Erkennungsdienstliche Maßnahmen und Mundhöhlenabstriche dürfen nach Art. 14 Abs. 1, 2 und 3 BayPAG zur Abwehr einer Gefahr eingesetzt werden. Moment mal, welche Gefahr? Voraussetzung für die Abnahme eines Fingerabdrucks und der Speichelprobe ist die konkrete Gefahr, dass einem Rechtsgut bei ungehindertem Geschehensablauf in naher Zukunft ein Schaden zugefügt wird. Davon kann hier nicht die Rede sein!

Schneller als die Polizei erlaubt? Wohl kaum!

So geschwind, wie Lucky Luke seinen Revolver zieht, handeln die Polizeibeamten hierzulande nicht. Erst recht nicht, wenn es darum geht, Datensätze erfasster Personen zu löschen. Merkwürdig, da Art. 54 Abs. 1 und 2 BayPAG regeln, wann gelöscht werden muss:

(1) Die Polizei kann personenbezogene Daten in Akten oder Dateien speichern und anderweitig verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben, zu einer zeitlich befristeten Dokumentation oder zur Vorgangsverwaltung erforderlich ist.

(2) 1Die Polizei kann insbesondere personenbezogene Daten, die sie im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren oder von Personen gewonnen hat, die verdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben, speichern und anderweitig verarbeiten, soweit dies zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist. 2Entfällt der der Speicherung zugrunde liegende Verdacht, sind die Daten unverzüglich zu löschen…

Man könnte meinen, das wäre eindeutig. Ohne Verdacht keine Speicherung mehr, basta. Wie Herr Prof. Petri in seinem jüngst veröffentlichten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 beschreibt, bewertete die Polizei ihre Pflicht zu seinem Erstaunen ganz anders: Man lösche auf Antrag – contra legem, da die Löschpflicht von Amts wegen besteht!

Doch damit nicht genug: Das Bayerische Landeskriminalamt wies das Löschbegehren des Rentners ab, weil Wiederholungsgefahr bestünde. Obwohl der Betroffene keine gezielten Aufnahmen von Kindern gefertigt hatte, nichts auf eine sexuelle Motivation hindeutete und von Anfang an keine konkrete Gefahr bestand, soll sich die nicht existente Gefahr wiederholen können?

Zu diesem Datenschutzverständnis passt, dass fast ein Drittel der Bundesländer die Richtlinie zum Datenschutz in der Strafverfolgung noch nicht umgesetzt haben – weshalb die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Wieso sich auch an Datenschutz halten, wenn schon die Regierungen drauf pfeifen?

Warum uns das interessieren sollte

Wieso hier so ein Fass aufmachen? Ist doch nur ein Einzelfall – nein, eben nicht! Wer weiß, in welchen dunklen Ecken trotz Löschpflicht noch tausende von Datensätzen weiterhin vor sich hinschlummern. Der sorglose Umgang mit Daten könnte sich alltäglich wiederholen, für die Betroffenen unsichtbar, verborgen. Wem nicht bekannt ist, dass seine Daten von der Polizei gespeichert werden, der wird wohl kaum Anträge auf Löschung stellen.

Noch dazu handelt es sich um sensible Daten – werden diese aus Versehen öffentlich, leidet die Reputation, die berufliche Tätigkeit, das Privatleben darunter. Einmal als Pädophiler, Sexualstraftäter, Betrüger oder sonstiger Krimineller gebrandmarkt, Ende. Es gibt kein Zurück, der Schaden ist angerichtet.

Und nein, der Datenschutz zielt nicht darauf ab, Täter zu schützen. Das Datenschutzrecht gilt für alle, ob Heiland, unschuldig in Verdacht Geratener oder Straftäter. Würde „zum Wohle aller“ im Polizeialltag auf Datenschutz verzichtet, wüsste spätestens nach der nächsten Alkoholkontrolle das halbe Dorf, dass Sie gerne einen über den Durst trinken – da könnten Sie sich auch gleich ein Schild mit ihren privatesten Geheimnissen umhängen.

Außerdem: Wenn das Fotografieren von Kindern in völlig unverfänglichen Situationen ausreicht, um möglicherweise auf ewig als sexueller Gefährder gespeichert zu werden – darf man dann überhaupt noch Fotos auf Kindergeburtstagen machen? Klassenfotos? Oder müssen die Fotografen in ständiger Sorge leben, jederzeit abgeführt, bloßgestellt und dauerhaft als gefährlich erfasst zu werden? Sie haben ein Foto geknipst, her mit Ihrer DNA!

Wie Pippi Langstrumpf

Manchmal scheinen (bayerische) Polizeibeamte keinen Gedanken an das Datenschutzrecht zu verschwenden – wieso denn auch, wenn man tun und lassen kann was man will, solange man den Stempel „Gefahrenabwehr“ darauf drückt? Schon Pippi Langstrumpf wusste, wie es sich am besten leben lässt: kunterbunt, chaotisch, frei nach Schnauze.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich habe nichts gegen die Polizei und/oder Bayern, im Gegenteil. Ein Großteil der Polizisten verhält sich gesetzestreu. In einem Rechtsstaat sind der Polizei aus gutem Grund (Datenschutz-)Grenzen gesetzt – nun gilt es, diese stets und nicht nur in der Regel einzuhalten.

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  • Herzlichen Dank für den spannenden Artikel!

    Interessant ist auch, dass die Eltern wegen eines Fotos so reagiert hatten. Die Debatte der vergangenen Jahre über den Datenschutz trägt da scheinbar auch saure Früchte. Die Menschen wurden in Hinsicht auf ihre persönlichen Daten sensibilisiert, was gut ist. Zugleich, und das ist die saure Frucht, auch übersensibel. Gleich anzunehmen, der Herr würde sich unsittlich mit einem Foto bereichern, kann auch genau daher kommen, dass man überhaupt erstmal begonnen hat, über Fotos als Daten nachzudenken.
    Definitiv etwas, worüber man mal nachdenken kann, was ein Foto ausrichten könnte und ob man da direkt in Angst verfallen muss, wie das dort scheinbar geschehen ist.

  • Skandalös.
    Man muss sich in Deutschland grundlegend Sorgen um den Rechtsstaat machen.
    Corona-Massnahmen lassen grüssen.
    Aufwachen!

    • Der Rechtsstaat funktioniert einwandfrei, wie lex-corona zeigt. Wer aber den Begiff „aufwachen“ verwendet sollte sich dringend fragen ob er selbst auf der Seite des Rechts steht.

  • Schockierend wenn man das liest, nicht aber verwundert. Wer weiß was die Polizei (und wer auch noch) Daten von einem sammelt, Zugriffe darauf nimmt (Banken usw.) ohne das man es erfährt? Wie schnell ist der Mob dabei abzuurteilen trotz (teils) besseren Wissens? Das man keinen Spaß (und Vertrauen) mehr am Leben damit findet ist wohl offensichtlich. Vertrauen zu fassen sich mit anderen einzulassen ohne Befürchten zu müssen gleich als Triebtäter oder Wüstling oder.. was auch immer, will man nur mit dem anderen Geschlecht in´s Gespräch kommen ist die Gefahr immer da gleich „abgestempelt“ zu werden… Ich liebe Kinder und diese gehörten beschützt. Und? Was haben Sie grade dabei empfunden als ich „ich liebe Kinder“ schrieb? Ist bei Ihnen nicht auch schon ein Automatismus verankerte der gleich vom negativen ausgeht wie scheinbar alles in dieser Gesellschaft gleich vorrangig negativ gesehen wird und geurteilt wird? Sicher gibt es genug „Spezialisten“ m/w die in Zeiten von Social Media Dinge tun, die man besser sein lassen sollte. Aber dann pauschal alle in einen Sack stecken? So wie die Polizei gleich mal „zur Sicherheit“ das komplette Datenerfassungsszenario ablaufen zu lassen? Was ist nur aus dieser Gesellsachft/Welt geworden?… Der Virus ist nicht Corona, der Virus ist der Mensch…

  • Sehr geehrte Frau Pettinger,

    abgesehen von einer tatsächlich rechtlich und ethisch hoch spannenden Materie, die Sie mit Ihrem Artikel versuchen, aufzugreifen: Es ist für mich schier unerträglich, zwischen all den endlosen und nichts-sagenden Füllsätzen sowie unzähligen Ausrufe- und Fragezeichen, den eigentlich relevanten rechtlichen Ansatz herauszufiltern. Ob es im Rahmen einer rechtlich aufbereiteten -und i.Ü. höchst sensiblen- Thematik besonders sinnvoll ist, den Leser an einer Fahrt durch Ihre stark meinungsgeprägte Fernseh- und Phantasielandschaft teilhaben zu lassen, vermag ich zu bezweifeln. Wer Zeit und Muße hat, sich durch die Vielzahl der hoch polemisch und infantil formulierten und stark wertenden Fragestellungen zu quälen, sei es gegönnt. Ein juristisch anspruchsvoller Leser könnte möglicherweise geneigt sein, das „Blatt“ zu wechseln.
    Alles Gute.

    • Schön zu sehen, dass Sie den Artikel trotz Ihres Missfallens gelesen haben. So viel kann ich gar nicht falsch gemacht haben, wenn ich es schaffe, dass sich sogar Kritiker meine Texte zu Gemüte führen.

      Die Zielgruppe unseres Blogs besteht nicht nur aus Juristinnen und Juristen, er richtet sich auch an andere Datenschutzinteressierte und an Datenschutzlaien. Das ist auch gut so, denn wenn ausschließlich juristisch anspruchsvolle Texte verfasst würden, schafft man nur eine Filterblase, in der sich Fachleute auf hohem Niveau unterhalten, die den Rest der Welt aber schlicht und ergreifend nicht interessiert.
      Unser aller Ziel als Datenschützer sollte aber sein, Menschen den Schutz ihrer personenbezogenen Daten näher zu bringen, nicht sie davon mit Fachsprache abzuschrecken.

      Da Sie mein Stil stört, ein kleiner Tipp:
      Sie müssen meine Artikel ja nicht lesen. Für uns schreiben noch sehr viele andere Autoren, die Ihren Geschmack vielleicht eher treffen könnten. Und wenn nicht, lesen Sie Gesetzestexte. Da finden Sie garantiert keine Spur von Humor.

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