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Einsparungen beim Datenschutz gefordert

Einsparungen beim Datenschutz gefordert

Und wieder hat der Landesrechnungshof (LRH) Schleswig-Holstein dem Datenschutz den Kampf angesagt: Auch im Jahr 2010 hat der Rechnungshof in seinem Ergebnisbericht festgestellt, dass im Hinblick auf die katastrophale Haushaltslage des Landes das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) etwa 16 Stellen abbauen müsse.

Der LRH schlug daher bereits 2006 und 2008 im Ergebnisbericht vor,

„dass das ULD sich wegen der Finanzlage des Landes auf seine Pflichtaufgaben konzentrieren solle.“

Was allerdings unter den Pflichtaufgaben zu verstehen ist, führte der LRH nicht aus. Nach der Stellungnahme des ULD auf den Ergebnisbericht 2006 scheint es jedoch, dass der LRH die Primäraufgabe des Datenschutzzentrums darin sieht, lediglich Prüf- und Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Beratungen von öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen scheinen dem LRH zufolge nicht in den Aufgabenbereich zu fallen.

Die Beratungsaufgabe ist jedoch eindeutig dem BDSG zu entnehmen. Für öffentliche Stellen folgt sie eindeutig aus dem Wortlaut des § 39 Abs. 3 LDSG SH.

Auch für nicht-öffentliche Stellen ergibt sich eine Pflicht zur Beratung aus dem Gesetz: denn immerhin sieht § 4g Abs. 1 BDSG die Möglichkeit vor, dass sich der Datenschutzbeauftragte an die zuständige Behörde wenden kann. Gemäß § 4g BDSG kann er die

„Beratung nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG in Anspruch nehmen“.

Damit spricht das Gesetz zumindest in diesem Fall eine eindeutige Sprache. Auch aus praktischen Gründen muss den Aufsichtsbehörden eine Beratungsaufgabe zuteil werden. Natürlich wäre es auch möglich, die Aufgaben der Aufsichtsbehörden auf die reine Prüfungstätigkeit zu begrenzen. Allerdings erscheint es dann äußerst fraglich, ob dadurch der datenschutzgerechte Umgang mit Daten in Unternehmen oder Behörden tatsächlich verbessert werden könnte. Denn die vielen Datenschutzpannen und –skandale zeugen wohl eher von fehlender Beratung in den Bundesländern, in denen die Aufsichtsbehörden tatsächlich mehr ihren Kontrollaufgaben nachgehen als beratend zur Seite zu stehen. Die Beratung allerdings könnte auch in Zukunft zu einem umfassenderen Schutz der Daten von Kunden und Mitarbeitern führen, als er durch eine Kontrolle erreicht werden kann. Denn meist ist in diesen Fällen das sprichwörtliche Kind schon in den Brunnen gefallen.

Eine Stellungnahme vom Leiter des ULD, Herrn Dr. Weichert auf den Ergebnisbericht des LRH bleibt abzuwarten. Festzuhalten ist allerdings, dass durch Stellenabbau jedenfalls keine Förderung des Datenschutzes erreicht werden kann.

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