Erneut ist eine Bank in das Visier der Datenschützer gerückt und erneut geht es um die Weitergabe von Kontodaten an externe Berater. Traf es das letzte Mal noch die Postbank AG Kunden, deren Daten für Vertriebszwecke an freiberufliche Handelsvertreter weitergegeben wurden, so geht es diesmal um die Hamburger Sparkasse (Haspa).
Laut abendblatt.de
„haben externe Finanzberater technisch die Möglichkeit, Kontendaten einzusehen, auch wenn der Kontoinhaber dafür nicht seine Einwilligung gegeben hat (…). Die nicht bei der Haspa angestellten Berater können über die Computersysteme der Bank sämtliche Kontoumsätze, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäfte nachvollziehen.“
Obwohl die Berater nach außen hin den Anschein erwecken, als würden sie Angestellte der Haspa sein, arbeiten sie tatsächlich auf eigene Rechnung. Die jeweils betroffenen Kunden der Sparkasse wissen hiervon allerdings nichts, obwohl deren Einwilligung für dieses Vorgehen notwendig wäre.
Die Postbank AG musste für die Preisgabe von weit über einer Million Kontodatensätze ein Bußgeld in Höhe von 120.000 Euro zahlen. Ob ähnliches auf die Haspa zukommen wird, wird sich noch zeigen: Zumindest wird der Hamburgische Datenschutzbeauftragte das Verfahren überprüfen. Denn immerhin beinhaltet die Einsichtnahme von Kontodaten weit mehr als etwa Kontonummer und Kontostand, sondern sämtliche Kontobewegungen: von Gehalt über Miete bis hin zu Arztrechnungen.
Dass es sich hier um besonders sensible Daten handelt, steht fest. Ob es sich allerdings tatsächlich um einen Datenskandal handelt oder doch eher um einen bloßen Mangel handelt, wird das datenschutzrechtliche Verfahren zeigen.