Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
EU-Ministerrat erwägt Möglichkeiten Telekommunikationsdaten zu nutzen

EU-Ministerrat erwägt Möglichkeiten Telekommunikationsdaten zu nutzen

Die Vorratsdatenspeicherung ist wieder aktuell. Nachdem das Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht entschieden haben, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Grundrechte verstößt, möchte der EU-Ministerrat eine Möglichkeit finden, bestehende Daten für die Bekämpfung schwerer Straftaten einzusetzen. Ob das gelingen wird, ist fraglich.

Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten, d.h. die Speicherung ohne dass dafür ein konkreter Anlass gegeben ist. Sinn und Zweck der Speicherung dieser Daten ist eine verbesserte Verfolgung von schweren Straftaten. Auch zur Verhütung von Straftaten sollen sie eingesetzt werden können.

Warum ist sie problematisch?

Problematisch ist die Vorratsdatenspeicherung, weil sie eine Analyse des Betroffenen erlauben – so können soziale Netzwerke ausgewertet werden und ein Profil des Einzelnen erstellt werden, dessen Daten gespeichert werden. Auch deswegen ist die Vorratsdatenspeicherung heftig umstritten. Auf europäischer und auf deutscher Ebene bestehen Bedenken wegen Verstöße gegen die Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht ein Verstoß gegen Art. 10 Abs. 1 GG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in der Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen die europäischen Grundrechte.

Die Gerichte haben auch in konkreten Entscheidungen ihre rechtliche Auffassung begründet. Sehen Sie zur Übersichtlichkeit folgende Zeitachse:

Was wird geplant?

Die Europäische Kommission plant eine E-Privacy-Verordnung, die mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 in Kraft treten soll. Zurzeit liegt sie nur als Entwurf vor. Informationen zu den geplanten Änderungen gegenüber der E-Privacy-Richtlinie 2002/58, ergänzt von Richtlinie 2009/136 (sog. Cookie-Richtlinie), finden Sie hier.

Trotz der rechtlichen Bedenken will sich der EU-Ministerrat jedoch nicht geschlagen geben. Die Präsidentschaft des EU-Ministerrates hatte eine Expertengruppe eingesetzt – die europäischen Justiz- und Innenminister sollen während ihres Treffens in Tallinn alle Möglichkeiten erwägen, um eine Nutzung von Telekommunikationsdaten dennoch zu ermöglichen. Dies ergibt sich aus einem internen Papier. Mit Hinweis auf die o.g. Entscheidung des EuGH konzentrierten sich die Minister u.a. auf die Verwertung bereits gespeicherter Daten und ob und wie diese für die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten eingesetzt werden können.

Die weitere Entwicklung

Wie sich die Diskussion rund um eine Vorratsdatenspeicherung oder die Nutzung vorhandener Daten entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Datenschutzrechtlich gilt es hohe Hürden zu überwinden. Auch mit Hinblick auf Grundrechte haben die Gerichte erhebliche Zweifel geäußert, für die eine einfache Lösung nicht ohne weiteres ersichtlich ist.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.