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EuGH: Google, vergiss meine Daten!

EuGH: Google, vergiss meine Daten!

Eine herbe Niederlage kassierte Google diese Woche vor dem Europäischen Gerichtshof. Nicht nur, dass Google europäischen Datenschutzrecht unterliegt und verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist. Google muss auch noch Verlinkungen aus der Ergebnisliste auf Anfrage löschen. Google selbst sieht hierin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Europäisches Datenschutzrecht gilt für Google

Nun ist Schluss mit den Ausreden. Google kann sich nicht länger darauf berufen, dass die eigentliche Datenverarbeitung in einem Drittstaat erfolge und damit keine europäischen Datenschutzvorschriften anwendbar seien. Bisher haben sich die amerikanischen Datenkraken wie Google und Facebook um die Einhaltung schärferer europäischer Standards gedrückt, indem europäische Büros lediglich Aufgaben im Bereich des Marketings übernommen haben und daher nicht an der Datenverarbeitung beteiligt seien.

Der EuGH stellt fest, dass es sich bei diesen Büros um eine Niederlassung i.S.d Art. 4 Abs. 1 a) der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG handelt,

„wenn diese die Aufgabe hat, in dem Mitgliedstaat für die Förderung des Verkaufs der angebotenen Werbeflächen der Suchmaschine, mit denen die Dienstleistung der Suchmaschine rentabel gemacht werden soll, und diesen Verkauf selbst zu sorgen.“

Google ist verantwortliche Stelle

Auch wenn Google nicht zwischen der Verarbeitung von personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten unterscheidet, ist Google laut EuGH gemäß Art. 2 d) der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG verantwortliche Stelle. Bei dem automatischen, kontinuierlichen und systematischen Durchsuchen vom im Internet veröffentlichen Informationen erhebt Google personenbezogene Daten. Diese werden dann zu Ergebnislisten verarbeitet und weitergegeben.

Recht auf Vergessen

Vergessen ist eine menschliche Eigenschaft. Google kann keine Daten vergessen, sondern Sie müssen gelöscht werden.

„Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat (…) alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit Daten, die die Anforderungen der genannten Bestimmung nicht erfüllen, gelöscht oder berichtigt werden.“

Google muss jedoch nur dann löschen, wenn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

Vergiss es, Google!

Die Löschung eines Links zum eigenen Namen wird nicht  durch eine kurze E-Mail an Google möglich sein. In einem Antrag auf Löschung muss ausführlich und stichfest begründet werden, warum das eigene Interesse an einer Löschung überwiegt. Dabei sollte der genaue Link genannt werden und das Suchergebnis am besten durch einen Screenshot belegt werden. Ein großes Problem wird sein, dass Google das Recht hat, zunächst einen Identitätsnachweis des Betroffenen anzufordern. Muss der Betroffene also zunächst Google noch mehr Daten geben? Oder wird Google gar mit der Einführung eines verifizierten Google+ Account am Ende der lachende Gewinner sein?

Was kommt als nächstes?

Google wettert bereits, dass das Urteil ein Angriff auf die Meinungsfreiheit sei. Argumente hierfür muss Google noch in Ruhe sammeln. Die ersten Anträge auf Löschung haben Google bereits erreicht. Mit Sicherheit werden die Gerichte sich in der Zukunft vermehrt mit diesem Thema beschäftigen. Besonders interessant wird die Auswirkung der Entscheidung auf andere Unternehmen sein, die bisher die Einhaltung europäischer Datenschutzgrundsätze mit den gleichen Argumenten wie Google verneint haben.

 

Update 16:12 Uhr

Die ersten Löschanträge sollen insbesondere von Politikern und Pädophilen eingereicht worden sein, die ihre Weste weiß waschen wollen. Es verwundert doch sehr, dass gerade diese beiden Bevölkerungsgruppen vermehrt Anträge stellen sollen. Ist diese Information nicht eher ein neuer Schachzug von Google? Wir wollen auf diesen Zug nicht voreilig aufspringen.

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  • Wieso muss ein Antrag auf Löschung der eigenen Personendaten „ausführlich und stichfest“ begründet werden, wenn ich weder gefragt wurde, noch die Veröffentlichung selbst auf den Weg gebracht habe ?? Wie kann sowas sein ?? Jede’r, der meinen Namen bei Google eingibt, erfährt meine Anschrift und meine Handynummer, ohne dass ich nur einmal dazu gefragt , oder irgendjemanden autorisiert habe !!! Aber ansonsten den Schutz der eigenen Daten hoch halten !!! Das zeigt einmal mehr, wie irre und krank die Welt geworden ist !!!

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