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Europäischer Datenschutztag: Wo liegen dessen Wurzeln?

Europäischer Datenschutztag: Wo liegen dessen Wurzeln?

Weit über 40 Gedenk- und Aktionstage weltweit gibt es allein im Januar. Der 28. Januar aber ist für uns ein besonderer Tag – der Europäische Datenschutztag. Anlass genug zu fragen, wo dessen Wurzeln liegen.

Zahlreiche Aktionen zum Datenschutz

Der Europäische Datenschutztag wird begleitet von zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Datenschutz. Er hat zum Ziel, die Menschen im Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren. In Zeiten von NSA, Big Data, Artificial Intelligence ist der sensible Umgang mit personenbezogenen Daten wichtiger denn je.

So konferieren am Europäischen Datenschutztag 2017 die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zum Thema „Diktatur der Daten? – Privatsphäre und Selbstbestimmung im Zeitalter von Big Data und Algorithmen“.

Der Europäische Datenschutztag geht auf eine Initiative des Europarats zurück. Bereits seit 2007 wird der Aktionstag jährlich am 28. Januar begangen.

Europäischer Datenschutztag und Datenschutzkonvention

Denn an diesem Tag jährt sich die von den damaligen Mitgliedsstaaten des Europarates erfolgte Unterzeichnung des „Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108)“. Bei der Datenschutzkonvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag. Dieser ist mittlerweile von 44 Staaten ratifiziert worden. Auch die Europäische Union ist der Datenschutzkonvention beigetreten.

Diese gilt als der wichtigste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Schutz des einzelnen vor Missbrauch bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Zudem wird die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten geregelt.

Die Datenschutzkonvention verbietet die Verarbeitung besonders geschützter Daten über Rasse, politische Anschauung, Gesundheit, Religion, Sexualleben und Vorstrafen, soweit das innerstaatliche Recht keinen effektiven Schutz gewährleistet. Zu den Garantien des Übereinkommens zählt auch das Recht des einzelnen, die zu seiner Person gespeicherten Informationen zu erfahren und Berichtigungen zu fordern.

Diese Rechte können nur dann eingeschränkt werden, wenn wichtige öffentliche Interessen wie die öffentliche Sicherheit überwiegen.

Das Übereinkommen schreibt darüber hinaus Einschränkungen beim grenzüberschreitenden Datenverkehr vor, wenn Daten in Staaten übermittelt werden sollen, in denen es keinen vergleichbaren Schutz gibt.

Scharfe Klinge der DSGVO

Allerdings ist die Datenschutzkonvention gegenüber der scharfen Klinge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eher ein stumpfes Schwert hinsichtlich des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. So überlässt die Datenschutzkonvention den Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum bei der Gestaltung von Sanktionsregelungen, während die DSGVO empfindliche Bußgelder vorsieht.

Gleichwohl bleibt die Datenschutzkonvention auch nach dem 25. Mai 2018, wenn die Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung kommt, weiter von Bedeutung, etwa für Staaten des Europarates, die nicht zugleich EU-Mitgliedstaaten sind, z.B. Türkei und Schweiz; oder für Nicht-Mitglieder des Europarates, die der Datenschutzkonvention beigetreten sind, z.B. Marokko und Tunesien.

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