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Europaparlament stimmt über DSGVO und weitere Richtlinien ab

Europaparlament stimmt über DSGVO und weitere Richtlinien ab

Die zweite Aprilwoche dieses Jahres steht für das Europäische Parlament im Zeichen des Datenschutzes. So findet heute die lange erwartete Abstimmung über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Außerdem wird die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz und die „Passenger Name Record“ – (PNR) Richtlinie verabschiedet. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Regelungen.

Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde heute vom Europäischen Parlament verabschiedet und wird im Juni/Juli 2018 in Kraft treten. Sie wird dann die bisherigen Datenschutzgesetze der 28 EU-Mitgliedstaaten ersetzen. Zu diesem Anlass zitiert die deutschen Pressemitteilung Jan Philipp Albrecht:

„Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird die Vision eines hohen einheitlichen Datenschutzniveaus für die gesamte Europäische Union Wirklichkeit. Dies ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament und ein starkes europäisches Ja zu starken Verbraucherrechten und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Die Bürger können selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen. Den Unternehmen gibt das neue Gesetz klare Vorgaben, weil in der ganzen EU dieselben Regeln gelten. (…)“

Welche Änderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung zu erwarten sind haben wir in den letzten Wochen thematisch zusammengefasst:

Für weitere Informationen zu den anstehenden Änderungen finden Sie hier die:

Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz

Die Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz entfaltet im Gegensatz zur Datenschutz-Grundverordnung keine unmittelbare Wirkung in den Mitgliedsstaaten. Vielmehr legt sie einen datenschutzrechtlichen Rahmen in Form eines Mindeststandards fest. Es obliegt den Mitgliedsstaaten die Richtlinie, innerhalb der vorgegebenen Zeit von zwei Jahren, in nationales Recht umzusetzen. Daraus ergibt sich aber auch ein großer Spielraum zur Umsetzung durch die jeweiligen Gesetzgeber.

PNR – Richtlinie

Die umstrittene „Passenger Name Record“- Richtlinie verpflichtet die europäischen Luftfahrtgesellschaften den Mitgliedsstaaten Fluggastdaten zu überlassen. Erfasst werden Daten von Flügen zwischen EU und nicht EU-Ländern.

Übermittelt werden sollen personenbezogene Daten der Fluggäste wie Name, Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer, E-Mail-Adresse, Reiseziel und spezielle Essenswünsche. Die mitgliedsstaatlichen Behörden sollen diese Daten für einen Zeitraum von sechs Monaten mit Klarnamen des Passagiers speichern dürfen. Anschließend ist eine pseudonymisieren Speicherung der Daten für bis zu fünf Jahre möglich. Auch zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit.

Ziel der Übertragung der Fluggastdaten ist die Unterstützung der Polizeibehörden zur Prävention von Terroranschlägen oder anderen schweren Straftaten.

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